Hamburg braucht Wildnis
Hamburg braucht Wildnis!Zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitäts-Strategie in der HansestadtEine der größten Herausforderungen der Menschheit ist derzeit das durch Menschen verursachte Massenaussterben von Lebewesen, die sich - ebenso wie der Mensch - durch natürliche Evolution über Jahrmillionen auf diesem Planeten entwickelt haben. So hat der Weltbiodiversitätsrat der Vereinten Nationen IPBES im Mai 2019 einen Zustandsbericht zur Biologischen Vielfalt und zu den Leistungen der Ökosysteme auf der Erde vorgelegt, wonach sich das Artensterben in den letzten Jahren deutlich beschleunigt hat und bis zu einer Millionen Pflanzen- und Tierarten vom endgültigen Aussterben bedroht sind. Zu Ostern ein fotografischer Rückblick auf Vogelbegegnungen am Isebek im Winterhalbjahr 2022 / 2023 . Und aus dem Vorjahr: Frühling am Isebek und Schneezauber am Isebek. Dazu für Vogelfreunde: Vogelgesang am Isebek. Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat Deutschland eine besondere Verantwortung für die Erhaltung von Arten und Ökosystemen, die ausschließlich oder schwerpunktmäßig in Deutschland vorkommen. Zum Schutz dieser Verantwortungsarten und -ökosysteme sind gebietsheimische Lebensräume bereitzustellen, in denen die Natur sich eigendynamisch und ohne Eingriffe entfalten kann. Dazu beschloss die Bundesregierung: • "Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf 2% der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen." • "2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf Prozent der Waldfläche." Dabei gilt: "natürliche Entwicklung auf zehn Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020". • "Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit gesichert, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist. … Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder über mehr natürliche Überflutungsräume." • "Schutz des Wasserhaushalts intakter Moore und dauerhafte Wiederherstellung regenerierbarer Moore bis 2020" und "natürliche Entwicklung auf zehn Prozent der heute extensiv genutzten Niedermoore bis 2010 sowie von weiteren zehn Prozent bis 2020." Wildnis- und Naturwaldflächen, naturraumtypische Fließgewässer und Auen sowie natürlich sich entwickelnde Moore können auch in Hamburg einen wichtigen Beitrag zum Artenerhalt leisten und gleichzeitig der Naherholung und der Umweltpädagogik dienen. Dies soll im Folgenden näher erläutert werden. Naturschutz braucht WildnisWildnis ist, ganz allgemein, ein natürlicher oder naturnaher Teil der Erdoberfläche, der von Menschen weder genutzt noch gepflegt wird und auf der sich die Natur frei nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln kann. Zunächst naturferne, sich selbst überlassene Flächen werden als Wildnisentwicklungsgebiete bezeichnet, in denen eine "neue Wildnis" entsteht. Wildnis-Schutz ist uneingeschränkter Naturschutz: die Natur wird dauerhaft von Nutzungen und pflegerischen Eingriffen freigehalten, so dass Entwicklungsprozesse natürlich und ungesteuert ablaufen können (Prozessschutz). Wildnis- und Prozessschutz sind von zentraler Bedeutung für die Umsetzung wichtiger Schutzziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie, insbesondere die Erhaltung gebietsheimischer Arten und Ökosysteme, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat: 1. Schutz des Zersetzer-Nahrungsnetzes und der Bodenbildung Wildnisschutz zielt auf einen ganzheitlichen Schutz von Ökosystemen und ihrer Stoff- und Energieumsätze. Zum Funktionieren eines Ökosystems sind Organismen (Primär-produzenten, Autotrophe) erforderlich, die mit Hilfe der Sonnenenergie aus anorganischen Stoffen organische Stoffe herstellen, sowie andere Organismen (Zersetzer, Destruenten), die die abgestorbene organische Substanz wieder in anorganische überführen. Organismen, die sich von lebender organischer Substanz ernähren (Lebendfresser, also Pflanzen- und Tierfresser), sind in einem solchen Stoffkreislauf eigentlich nicht notwendig, aber in der Regel vorhanden. So werden in einem Wald-Ökosystem wie etwa dem Solling-Buchenwald nicht einmal 2 % der für die Heterotrophen (Zersetzer und Lebendfresser) zur Verfügung stehenden Energie von Pflanzen- und Tierfressern verbraucht, während die Zersetzer des Falllaubs und Totholzes, also Pilze, Bakterien und abfallfressende Tiere (Saprophage), gut 98 % des Energieflusses bestimmen. Ganz entscheidend sind im Wald-Ökosystem demnach unscheinbare Bodenorganismen, die das für das Ökosystem lebenswichtige Zersetzer-Nahrungsnetz aufrechterhalten, während die oft auffälligeren Lebendfresser, die bisher im Fokus des Naturschutzes stehen, eher die Rolle von Mitnutzern spielen. Auch sie profitieren indes von einem Wildnisschutz, der die Prozesse der Detrituszersetzung und Bodenbildung vor Eingriffen bewahrt und zum Beispiel auf die Entfernung von Totholz oder auch auf Bodenschädigungen durch Einsatz schweren Geräts verzichtet. 2. Schutz von Schlüsselarten (keystone species) Neben der Bedeutung von Organismengruppen für die Produktivität von Ökosystemen gibt es unabhängig davon Arten, die im Vergleich zu ihrer geringen Häufigkeit einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf die Artenvielfalt einer Lebensgemeinschaft ausüben (Schlüsselarten, keystone species). Diese Arten sind nur zum Teil bekannt. Der uneingeschränkte Natur- und Prozessschutz hat damit für das Ökosystem einen Versicherungseffekt. 3. Schutz des Reifungsprozesses von Ökosystemen Dauerhafter Wildnis- und Prozessschutz ermöglicht die Reifung von Ökosystemen: Ein "Urwald von morgen" oder ein wiedervernässtes Moor brauchen Jahrhunderte, um ihr Reifestadium zu erreichen. Mit der ökologischen Sukzession und Reifung steigt in der Regel der ökologische Wert von Ökosystemen. Zu erwarten ist eine Zunahme: der Biomasse, der Strukturvielfalt, der Artenzahl, der Zahl und der Komplexität zwischenartlicher Wechselbeziehungen, der Nischenspezialisierung, der Ökosystemfunktionen, der genetischen Vielfalt und der Stabilität der Ökosysteme, zum Beispiel gegenüber Neophyten. 4. Schutz der Mosaik-Zyklus-Dynamik Die freie Entwicklung der Natur, das Zulassen von Alterungs- und Zerfallsprozessen, die nacheinander und kleinräumig nebeneinander stattfindenden Neuanfänge der Sukzession schaffen in dauerhaft geschützten Wildnisgebieten eine mosaikartige Vielfalt von dynamisch wechselnden Entwicklungsstadien und Lebensraumstrukturen. Die dadurch geschaffenen, zahlreichen ökologischen Nischen bieten vor allem auch spezialisierten, oft hochgradig gefährdeten Arten einen Lebensraum. Wildnisse sind daher Hotspots der Biodiversität und Refugien bestandbedrohter Reliktarten. 5. Schutz der genetischen Vielfalt und Adaptivität Die natürliche Verjüngung mit standörtlich angepassten Pflanzen und der Verzicht auf Anpflanzung genetisch verarmter oder standortfremder Arten verschafft Wildnissen eine breite genetische Diversität und Plastizität. Damit sind sie in besonderem Maße befähigt, sich an sich verändernde Umweltbedingungen wie den Klimawandel anzupassen. 6. Schutz der natürlichen Evolution Die Biotop- und Artenvielfalt dauerhaft geschützter Wildnisse sowie ihre genetische Vielfalt bieten die Matrix für eine natürliche Evolution unabhängig vom Menschen. Dies schließt Prozesse der Adaption, der Selektion und der Koevolution ein. Wildnisse tragen daher nicht nur zum Artenschutz bei, sie ermöglichen auf lange Sicht auch die unverfälschte Entwicklung neuer Varianten, Unterarten und irgendwann schließlich Arten. 7. Schutz endemischer Arten ("Verantwortungsarten") Durch den Schutz gebietsheimischer Ökosysteme beim Wildnisschutz werden vorrangig auch endemische Arten geschützt, deren Gesamt- oder Hauptverbreitungsgebiet in Deutschland oder sogar im Hamburger Raum liegt (Beispiel: Schierlings-Wasserfenchel). Für den Schutz und den globalen Erhalt dieser Arten tragen Deutschland oder auch Hamburg eine besondere Verantwortung. 8. Klimaschutz durch Wildnisschutz Wildnisse - insbesondere totholzreiche Urwälder und sich regenerierende Moore - tragen durch Kohlenstoffbindung in hohem Maße zum Klimaschutz bei. 9. Wildnisschutz für die Wissenschaft Wildnisse sind wichtige Referenzflächen zur Beobachtung und Erforschung natürlicher Prozesse und Umweltveränderungen in einem hochgradig übernutzten und gepflegten Umfeld. 10. Gleiches Recht auf Urwald für alle Das Zulassen von Wildnis - insbesondere Urwald - vor Ort gibt der mit Recht erhobenen Forderung nach dem Schutz von Tropenwäldern und Naturreservaten anderenorts die angemessene Glaubwürdigkeit und Legitimation. Wildnisschutz in der PraxisDer Auswahl möglicher Wildnisflächen sollte wegen der notwendigen Dauer der Unterschutzstellung jeweils zunächst eine sorgfältige Untersuchung und Eignungsprüfung der Fläche vorausgehen. Wichtige Punkte sind: Flächengröße, geologischer Untergrund, Bodenbeschaffenheit, Relief, ökologische Zeigerwerte, Sukzessionsprognose, potenzielle natürliche Vegetation (PNV). Zu prüfen sind steuernde Initialmaßnahmen bei der Einrichtung von Wildnisentwicklungsgebieten, z.B. Entsiegelungen, Wegerückbau, Entfernung von Neophyten und anderem unerwünschten Bewuchs, Reduktion des Wildbestands. Die Ausführungsplanung regelt den Außenschutz (zum Beispiel durch Einrichtung von Pufferzonen oder durch Zonierung der Schutzzonen), die Begehbarkeit der Fläche, die Beaufsichtigung durch Ranger. In der Wildnis-Schutzverordnung ist der dauerhafte Prozessschutz der Fläche festzuschreiben. Gegebenenfalls sind die Naturschutzgesetze zuvor entsprechend zu ergänzen. Folgende Ökosysteme sind für den dauerhaften Prozessschutz in Hamburg relevant: Laubwälder, Moore, Flussauen, Tide-Elbniederung. Mit jeweils zu klärender Schutzdauer kommen hinzu: brachliegende oder auch naturnahe Flächen in der Stadt ("Urbane Wildnis") sowie Altlastflächen und Altspülfelder. Zum gezielten Auffinden geeigneter Flächen für den Prozessschutz in Hamburg wird vor-geschlagen, GIS-gestützte Kataster folgender Flächentypen anzulegen: historisch alte Wälder und Parks, totholzreiche Wälder und Parks, Flächen mit naturnahem Boden. Hinsichtlich der Größenordnung der in Hamburg auszuweisenden Wildnisflächen lassen sich die Zahlen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung für das Jahre 2020 verwenden: • 1.510 ha wären in Hamburg bis 2020 als Wildnisflächen auszuweisen, "in denen Entwicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen"; denn das wären 2 % der Landesfläche. Nähme man dafür nur Naturschutzgebiete in Hamburg in Anspruch, so wären das etwa 23 % der Naturschutzfläche in Hamburg (ohne den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer). • 370 ha Wald im Besitz der Stadt Hamburg wären aus der Nutzung zu nehmen, entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung: "Natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020". Bis zu Einrichtung dieser Naturwaldflächen sollte der Einschlag in Buchenwäldern mit einem Alter von über 140 Jahren in Hamburg ruhen. Natürliche Waldentwicklung in HamburgIn Hamburg sind bisher 37 Hektar Waldfläche verbindlich als Naturwaldreservate ausgewiesen, und zwar bei Eißendorf, bei Hausbruch, im Duvenstedter Brook und im Wohldorfer Wald. Das sind gerade 1 % der insgesamt 3.700 Hektar öffentlicher Waldfläche. Bis 2020 wären in Hamburg also weitere 333 Hektar für die Natürliche Waldentwicklung dauerhaft zu sichern, um das 10-Prozent-Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) zu erreichen. Bei der Umsetzung der NBS-Ziele in Hamburg sind eine Reihe wichtiger Aspekte zu beachten: • Potentielle natürliche Vegetation: Das Entwicklungspotential einer der Eigendynamik überlassenen Waldfläche lässt sich mit Hilfe von Karten der Potentiellen natürlichen Vegetation (PNV) abschätzen, wie sie auch für den Großraum Hamburg vorliegen. • Historisch alte Waldstandorte: Reste Historisch alter Wälder, die seit mindestens 200 Jahren ± kontinuierlich als Waldflächen genutzt werden, sollten in Natürliche Waldentwicklungsflächen miteinbezogen werden. Dadurch könnten Relikte natürlicher Waldflora und -fauna erhalten und als Quellpopulationen für die Wiederausbreitung dieser oft vom Aussterben bedrohten Arten genutzt werden. Für die Suche nach Historisch alten Waldstandorten können sog. Zeigerarten verwendet werden. • Natürliche Böden: Gut erhaltene, naturnahe Böden historischer Waldstandorte sollten als sog. Archivböden geschützt und als Kernbereiche Natürlicher Waldentwicklungsflächen genutzt werden. • Altholzbestände: Parallel zur Erfassung Historisch alter Waldstandorte, deren gegenwärtiger Bewuchs nicht unbedingt alt sein muss, sollten Altholzbestände mit Alt- und Höhlenbäumen, die meist besonders artenreich sind, als Hotspots kartiert und bevorzugt in die Natürliche Waldentwicklung einbezogen werden. Auch hier können Zeigerarten, zum Beispiel holzbewohnende Käfer, Fledermäuse oder höhlenbrütende Vögel, wie Mittelspecht, Schwarzspecht und Hohltaube, zum Auffinden von Altholzbeständen eingesetzt werden. • Wald-Biotopverbund: Zur Sicherung des genetischen Austauschs und der Wiederansiedlung ausgestorbener Teilpopulationen sollte bei der räumlichen Anordnung der Naturwald-Flächen auf die Möglichkeit der Vernetzung über Wald-, Auen- und Knick-Korridore geachtet werden (Waldbiotopverbund). Grünvolumen zur Klimaanpassung
Das Grünvolumenals Umweltindikator und Steuerungsinstrument für die Hamburger Stadtplanung in Zeiten des KlimawandelsDer 1984 in Hamburg entwickelte Kennwert der Grünvolumenzahl erlebt derzeit in der wissenschaftlichen Forschung und in den Planungsbehörden vieler Länder und Gemeinden eine Renaissance. Denn das Grünvolumen eignet sich in besonderem Maße als Umweltindikator und Steuerungsinstrument für die Anpassung dicht bebauter Stadtgebiete an den Klimawandel. Durch Fernerkundungsmethoden lässt sich das Grünvolumen heutzutage mit verhältnismäßig geringem Aufwand automatisch erfassen. In Hamburg liegen die erforderlichen Fernerkundungsdaten seit 2001 mehrfach und mit hoher Genauigkeit vor, werden bisher aber nicht zur Erfassung des Grünvolumens für die Klimaanpassung genutzt. Die Wichtigkeit des Grünvolumens für eine realitätsbezogene Stadtplanung ergibt sich aus den klimawirksamen Leistungen der Vegetation: Eine 20 m hohe Buche etwa verarbeitet pro Tag ungefähr 18 kg Kohlendioxid, produziert 13 kg Sauerstoff, verdunstet 400 Liter Wasser und reinigt 30.000 m³ Luft von Schadstoffen. Eine Stadtplanung, die in ihren „Grünplänen“ zwischen Kurzrasen und Baumbeständen nicht unterscheidet, wird den Ansprüchen einer klimaangepassten kommunalen Daseinsvorsorge nicht gerecht. GrünvolumenzahlZur Umsetzung von Vorgaben des Naturschutzrechts wurde der Begriff Grünvolumen erstmals 1984 in Hamburg als Planungsrichtwert und Bemessungsgrundlage für Maßnahmen der Landschafts- und Bauleitplanung in die Fachdiskussion eingebracht. In Anlehnung an die im Baurecht üblichen Maßzahlen der baulichen Nutzung, wie etwa die Baumassenzahl (BMZ), wurde zur Quantifizierung und zur kartografischen Darstellung des Grünvolumens die Grünvolumenzahl (GVZ) vorgeschlagen. Sie gibt das durchschnittliche Grünvolumen (m³) pro Fläche (m²) an und kann Werte zwischen 0 m und ca. 30 m annehmen. Bei Rasen, Kräutern und Sträuchern entspricht die Grünvolumenzahl der Vegetationshöhe; bei Bäumen wird der Wert über das Volumen der Baumkronen (als Zylinder, Kugel oder Kegel) berechnet. Die kartografische Darstellung des Grünvolumens als Umweltindikator kann für die fachgerechte Steuerung der Stadtentwicklung genutzt und mittels Umweltmonitoring ständig automatisch aktualisiert werden. Bedeutung des GrünvolumensDas Grünvolumen hat besonders in der Stadt eine große Bedeutung für den Naturhaushalt und die Lebensqualität der Stadtbewohner. Beispiele dafür sind:
Renaissance des GrünvolumensIn den letzten Jahren hat das Grünvolumen als Umweltindikator und als Steuerungsinstrument für die Stadtplanung aus zwei Gründen verstärkte Beachtung und Anwendung gefunden.
In vielen Städten wird das Grünvolumen daher inzwischen in regelmäßigen Abständen mit Methoden des Umweltmonitorings erfasst und in Klimaschutzkonzepten berücksichtigt, so etwa in Potsdam, Dresden, Berlin, Manchester und New York. Hamburg verfügt über alle Daten, nutzt sie aber nichtIn Hamburg, der Urheberstadt des Grünvolumenbegriffs, gibt es bisher keine Aktivitäten zur Erfassung und stadtplanerischen Nutzung des Grünvolumens, obgleich alle Daten dazu für das gesamte Stadtgebiet seit vielen Jahren zur Verfügung stehen:
Aus dem Datenmaterial werden das Digitale Oberflächenmodell (DOM) der Erdoberfläche samt Vegetation und Gebäuden sowie das Digitale Geländemodell (DGM) der natürlichen Erdoberfläche in Hamburg gewonnen. Durch Subtraktion des DGM vom DOM erhält man das normierte Digitale Oberflächenmodell (nDOM), aus dem sich die Vegetationshöhe und - nach einer Vegetationsklassifizierung - die Grünvolumenzahlen ermitteln lassen. Anhand des vorliegenden Datenmaterials sind daher präzise Aussagen über die Entwicklung des Grünvolumens in Hamburg während der letzten 18 Jahre möglich. Es scheint an der Zeit, dass die Stadt Hamburg sich ihrer ehemaligen Vorreiterrolle besinnt und das Grünvolumen als Planungsinstrument konsequent einsetzt, um insbesondere eine angemessene Grünversorgung überverdichteter Stadtteile sicherzustellen, wie dies im geltenden Landschaftsprogramm vorgesehen ist. In Anlehnung an die Richtwerte des Landschaftsprogramms für die Planung von Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich Hamburgs könnten Orientierungswerte für die Mindestversorgung von Siedlungsflächen mit Grünvolumen definiert werden, um - auch angesichts der zunehmenden Klimaerwärmung - eine hinreichende Grünversorgung der von sommerlichen Hitzeinseln betroffenen Stadtbewohner zu gewährleisten. Beispiele für den Umgang mit Urbanen Hitze-Inseln (UHI) gibt es etwa aus London, Denver und Baltimore. Geschützte Ufergehölze am Isebekkanal
Eimsbütteler KleinodDer Ufergehölzsaum am Isebekkanalals Gesetzlich geschützter BiotopDer Ufergehölzsaum am Isebekkanal in Hamburg-Eimsbüttel ist der ökologisch wertvollste Bestandteil des Isebek-Parks zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke. Die Einrichtung und naturnahe Gestaltung des Parks wurden von der Bezirksversammlung Eimsbüttel aufgrund eines Bürgerbegehrens beschlossen. Ein dazu aufgestellter Pflege- und Entwicklungsplan wird derzeit umgesetzt. Aufgrund seiner Naturnähe, seiner biologischen Vielfalt und seiner Bedeutung für das artenreiche Isebek-Gewässer genießt der Ufergehölzsaum besonderen Schutz. Er soll nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Schon jetzt ist er gemäß § 30 BNatSchG ein Gesetzlich geschützter Biotop. Wegen seines beachtlichen Grünvolumens hat der Ufergehölzsaum am Isebekkanal eine große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet (Grüne Lunge) und damit als klimatischer Ausgleichsraum für die umgebenden, vegetationsarmen Stadtteile. Die prächtige grüne Kulisse der Ufergehölze schafft eine wohltuende Belebung und ästhetische Aufwertung des Landschaftsbildes zwischen den eng bebauten Quartieren. Auch leistet der dichte Ufergehölzsaum einen wichtigen Beitrag zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den in seiner Wasserqualität zu verbessernden Isebekkanal. Mit seiner üppigen, naturnahen Vegetation hat der Ufergehölzsaum am Isebekkanal einen hohen Stellenwert als innerstädtische Lebensstätte für wild lebende Tier- und Pflanzenarten und für den Biotopverbund in Hamburg. Dem trägt seine Unterschutzstellung nach § 29 und § 30 BNatSchG Rechnung. GesetzesgrundlageNach § 30 Bundesnaturschutzgesetz , Absatz 1, sind
Zu den Gesetzlich geschützten Biotopen gehören unter anderem
Für natürliche und naturnahe Fließgewässer gilt unter anderem:
Für natürliche oder naturnahe stehende Gewässer (Stillgewässer) gilt unter anderem:
In der [Anleitung für die Biotopkartierung Hamburg](http://www.hamburg.de/contentblob/1159602/data/download-kartieranleitung-und-biotoptypenschluessel-fuer-diebiotopkartierung- in-hamburg.pdf) heißt es ergänzend:
IsebekkanalDer Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke ist den stehenden Gewässern zuzuordnen. Allerdings gibt es einen kontinuierlichen Abfluss zur Alster hin:
Folgende Merkmale qualifizieren den Isebekkanal und seinen Ufergehölzsaum als Gesetzlich geschützten Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz: 1. Artenreichtum des Isebek-Gewässers Mit 32 Süßwasser-Schnecken und –Muschelarten, 20 Fischarten und 17-18 beobachteten Libellenarten gehört der Isebekkanal zu den artenreichsten Gewässern des Alstersystems. Einen wesentlichen Beitrag für diesen Artenreichtum leistet die Beschattung des Gewässers durch den üppigen Ufergehölzsaum:
Einen weiteren, wichtigen Beitrag für das aquatische Ökosystem erbringt der Ufergehölzsaum durch den Eintrag von Laub und Totholz in das Gewässer. Das gilt im Besonderen für die am Isebek-Ufer häufig vorkommenden Erlen:
2. Artenreichtum des Ufergehölzsaums Mit seinen 101 Gefäßpflanzenarten, davon 52 Gehölzarten, ist auch der Ufergehölzsaum selbst überaus artenreich. Entsprechend groß ist die Artenvielfalt bei den näher untersuchten Tiergruppen, die vor allem auch im Ufergehölzsaum und in den von ihm beschatteten Gewässerbereichen vorkommen: 8 Fledermausarten sowie 88 Vogelarten, davon 36 als Brutvögel. 3. Naturnähe des Ufergehölzsaums Die Einstufung des Ufergehölzsaums als "wertvoll (6)" bei der amtlichen Biotopkartierung Hamburg beruht vor allem auch auf seiner besonderen Naturnähe. Dazu heißt es in den Erhebungsbögen (1, 2) der Biotopkartierung unter anderem:
Das Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung des Ufergehölzsaums, wie sie für den Pflege- und Entwicklungsplan für den Isebek-Park beschlossen wurde, wird die Naturnähe dieser "urbanen Wildnis" im Sinne des § 30 BNatSchG weiter erhöhen. Umsetzung des Schutzes nach § 30 BundesnaturschutzgesetzDie naturschutzfachliche Feststellung des Schutzstatus des Ufergehölzsaums am Isebek-kanal, wie oben dargelegt, hat sofortige Konsequenzen für den Umgang mit diesem Biotop. Denn nach dem neuesten Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz
Der Ufergehölzsaum am Isebekkanal ist daher bereits jetzt als Gesetzlich geschützter Biotop nach § 30 BNatSchG zu behandeln und entsprechend von beeinträchtigenden Nutzungen frei zu halten. Isebek-Park einrichten!
Längst überfällig:Einrichtung des Isebek-Parksals naturnahe Öffentliche Grün- und ErholungsanlageNach zwei erfolgreichen Bürgerbegehren und daran anknüpfenden Beschlüssen der Bezirksversammlung Eimsbüttel und mit Zustimmung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) soll der Grünzug am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke als naturnahe Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK ausgewiesen werden. HistorieDie Forderung, "den gesamten Grünzug am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftchaussee als öffentliche Parkanlage - Isebekpark - auszuweisen und unter entsprechenden Schutz zu stellen", wurde erstmals am 7. August 2008 in einer Isebek-Resolution von der ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzugs am Isebekkanal erhoben, einer Bürgerinitiative, die sich gegen umfangreiche geplante Abholzungen und Versiegelungen im Isebek-Grünzug einsetzte und dafür Bezirksverwaltung und -abgeordnete zu einem Dialog mit den Bürgern aufforderte. Wegen mangelnder Bereitschaft der Verantwortlichen zu einem solchen Dialog wurde am 21. August 2008 das Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" initiiert, das bereits nach einer Woche ein Drittel der erforderlichen 5.551 Unterschriften (Drittelquorum) und damit die erstrebte Sperrwirkung gegenüber den geplanten Abholzungen erreichte. Am 27. November 2008 wurde das Bürgerbegehren mit rund 12.600 abgegebenen Unterschriften überaus erfolgreich abgeschlossen. Am 13. August 2009 stimmte der Hauptausschuss, in Vertretung der Bezirksversammlung Eimsbüttel, dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" in unveränderter Form zu. Er beschloss damit unter anderem folgende, vom Bezirksamt Eimsbüttel umzusetzende Maßnahmen: • die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, • seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen, • seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze. Indem das Bezirksparlament dem Bürgerbegehren in der Fassung seiner amtlichen Bekanntmachung zustimmte, beschloss es unter anderem weiterhin, • den hochwertigen Ufergehölzsaum in das Biotopverbundsystem aufzunehmen und entsprechend planerisch zu sichern, • die Instandsetzung des Geh- und Radweges zwischen Weidenstieg und Bundesstraße ohne Rodung von Bäumen und Sträuchern durchzuführen, • eine Bebauung, Vermauerung und Privatisierung des Isebek-Ufers nicht zuzulassen ("das Isebek-Ufer muss grün bleiben!"), • die im Ufergehölzsaum am Ende des Isebekkanals am Weidenstieg gerodeten Bereiche naturnah wiederherzustellen. Das Bezirksamt Eimsbüttel übergab dem Hauptausschuss daraufhin am 15. Oktober 2009 einen Verfahrensbericht zur Umsetzung des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek", in dem es unter anderem heißt: "Die vollständige Erhaltung und naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebek Kanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke wird umgesetzt und sichergestellt. Hier wird es keine strukturverändernden Abholzungen, Bebauungen, Versiegelungen und andere beeinträchtigende Nutzungen geben. Die ökologisch wertvollen Ufergehölze sollen planerisch gesichert werden. Der Bezirk wird sich bei der zuständigen BSU [Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt] für ihre Unterschutzstellung sowie die Aufnahme des Ufergehölzsaums in das Biotopverbundsystem einsetzen". Bei dem darauffolgenden Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" bestand Einvernehmen über die Schutzwürdigkeit des Isebek-Grünzuges und seiner ökologisch wertvollen Ufergehölze. In dem Textbeitrag der Bezirksversammlung zu dem Informationsheft des Bürgerentscheids hieß es unter anderem: "Der vollständige Erhalt der naturnahen Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke wird sichergestellt! Hier wird es keine strukturverändernden Abholzungen, Bebauungen, Versiegelungen und andere beeinträchtigende Nutzungen geben. Die ökologisch wertvollen Ufergehölze und der vorhandene Kleingarten bleiben vollständig erhalten." Und der Textbeitrag der Isebek-Initiative nannte als Ziele des Bürgerentscheids unter anderem: • die unversehrte Erhaltung und naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal und seine Ausweisung als öffentliche Grünanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK, • den Schutz der ökologisch wertvollen Gehölzbestände als Teil des grünen Biotopverbundes in Hamburg. Der Vorschlag der Isebek-Initiative erhielt im Bürgerentscheid am 1. Juli 2010 eine Abstimmungsmehrheit von rund 70 %. Am 20. September 2011 erklärte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ihre Zustimmung zu der von der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 13.8.2009 - mit Übernahme des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" - beschlossenen "Ausweisung [des Isebek-Grünzugs zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke] als öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen Isebek-Park mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze": "Die BSU unterstützt die Grünwidmung, das heißt die Bekanntmachung der Flächen am Isebek im Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter dem Namen Isebek-Park. Die BSU hat mit der Abteilung Stadtgrün des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Eimsbüttel einen Flächenzuschnitt für den Isebek-Park abgestimmt. Die zusätzlich erforderlichen Flächen zur Arrondierung des Parks befinden sich alle im Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamtes. Die BSU stimmt einer Übertragung dieser Flächen in das Verwaltungsvermögen Stadtgrün des Bezirksamtes zu, wenn diese ohne Werterstattung erfolgt. Es wird empfohlen, dass das Bezirksamt dies in Abstimmung mit der Finanzbehörde in die Wege leitet. Weiterhin empfiehlt die BSU ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Isebek-Park unter Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine zu entwickeln. Durch die Ausweisung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage werden über die Geltung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen die ökologisch wertvollen Ufergehölze geschützt. Das im Bürgerbegehren formulierte Ziel, den hochwertigen Ufergehölzsaum in das Biotopschutzsystem aufzunehmen und entsprechend planerisch zu sichern, wird von der BSU im Rahmen der Erstellung eines hamburgischen Biotopverbundsystems geprüft …". Am 10. Oktober 2011 und am 31. Oktober 2011 befasste sich der Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel mit der erforderlichen Neuordnung des Verwaltungsvermögens zum Isebekpark (dazu auch Stellungnahme der Isebek-Initiative). Unter der Überschrift "Pflege- und Entwicklungskonzept für den Isebek-Park" behandelte die Bezirksversammlung am 27. Oktober 2011 einen Antrag der GAL-, SPD- und CDU-Fraktionen, der dann zur abschließenden Beschlussfassung in den Kerngebietsausschuss überwiesen wurde. Der Kerngebietsausschuss beschloss am 31. Oktober 2011 unter anderem: "Die Verwaltung wird gebeten, für den künftigen Isebek-Park ein Pflege- und Entwicklungskonzept auszuarbeiten ... Für dieses wichtige Gebiet soll ein Gutachten als Grundlage erstellt werden ... In die weitere Planung sollen die anerkannten Naturschutzvereine ... eingebunden werden. Das Konzept soll im Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt werden". Recherchen der Isebek-Initiative um die Jahreswende 2012/2013 ergaben, dass die im Oktober 2011 gefassten Beschlüsse der Bezirksgremien zum Isebek-Park sowie die zugesagte Neuordnung des Verwaltungsvermögens zum Isebek-Park vom Bezirksamt Eimsbüttel bisher in keinem Punkt umgesetzt worden sind. Am 28. März 2013 beschloss die Bezirksversammlung Eimsbüttel ein Bürgerbeteiligungsverfahren bei der Gestaltung des U-Bahnhofsvorplatzes und des Geh- und Radweges entlang des Isebekkanals bis zum Weidenstieg. In einer darauf Bezug nehmenden Pressemitteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 23. April 2013 (Startschuss für die Bürgerbeteiligung zum Isebek-Grünzug) ist auch von einem abzustimmenden "Nutzungs- und Entwicklungskonzept für den Isebek-Grünzug" die Rede. Zur Schutzwürdigkeit und zur naturnahen Ausgestaltung des Isebek-GrünzugesPlanungen der vergangenen Jahre mit dem Ziel, umfangreiche Abholzungen, Versiegelungen und Bebauungen im Bereich des Isebek-Grünzuges vorzunehmen und die Grünanlage unterschiedlichen Interessengruppen zur Partikularnutzung zu überlassen, waren Anlass für verschiedene Stellungnahmen aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sowie für zwei erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren, wie oben dargelegt. Eine erste Stellungnahme im Jahre 2006 befasste sich mit einem seit Mai 2005 veröffentlichten Entwicklungskonzept Ise-Promenade, das sich insbesondere für die Ausholzung der ökologisch wertvollen Ufergehölze am Isebekkanal und für eine Mantelbebauung des Isebek-Grünzuges einsetzte ("Gentrifizierung"). Eine weitere Stellungnahme - zu dem 2008 erneut ausgelegten Bebauungsplan Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 - beschäftigte sich (auf den Seiten 2 - 26) am Beispiel des Isebek-Grünzuges auch mit grundsätzlichen Mängeln der Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk Eimsbüttel. Hervorzuheben ist die besondere Bedeutung der Ufergehölzsäume des Isebekkanals als Vogelbrutgebiet, als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop sowie als ökologische Ausgleichsfläche. Etwa 90 Vogel-Arten lassen sich am Isebekkanal beobachten, acht Fledermaus-Arten haben hier ihren Lebensraum. Bei den Insekten ist das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Ulmen-Zipfelfalters von besonderem Interesse. Wegen der bemerkenswerten biologischen Vielfalt und landschaftlichen Schönheit der kanalbegleitenden Grünzone wurde 2011 vorgeschlagen, zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke die Ufergehölze am Isebekkanal als "Geschützten Landschaftsbestandteil" nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Vorschläge zur naturnahen Gestaltung und zur umweltpädagogischen Nutzung des Isebek-Parks liegen seit November 2008 vor und wurden unter anderem mit Lehrkräften der Schule An der Isebek diskutiert. Seit Juni 2013 beschäftigt sich ein Arbeitskreis des Naturschutzbundes (NABU) Hamburg mit dem Isebek-Park. Der NABU beabsichtigt, sich an der naturnahen Ausgestaltung und an der weiteren Betreuung des Isebek-Parks zu beteiligen. Materialien für ein Entwicklungs- und Pflegekonzepts für den Isebek-Park wurden in ersten Schriftensammlungen und Vorauswertungen zusammengestellt. Grundsätze für die Einrichtung des Isebek-ParksDas Konzept des Isebek-Parks sollte von folgenden Gegebenheiten ausgehen: • Es gelten die Inhalte der beiden rechtsgültig beschlossenen Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" und "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!", soweit sie den Isebek-Park betreffen. • Beschlossen sind mithin "die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen" sowie "seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze". • Als "beeinträchtigende Nutzungen" sind auch Partikularnutzungen anzusehen, welche die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes mindern oder durch die Andere in ihrer ungestörten Nutzung der Öffentlichen Grün- und Erholungsanlage eingeschränkt oder behindert werden. • Die Nutzung einer Grünanlage zur Erholung setzt voraus, dass die Anlage von Störfaktoren - Immissionen - wie Lärm, Luft- und Bodenverschmutzungen frei gehalten wird. • Der Isebek-Park soll der Allgemeinheit für eine "sanfte" Nutzung zu Verfügung stehen; er ist kein Vergnügungspark und kein Sportpark. Stadtnaturschutz am Isebek
Naturschutz in der Stadt: das Isebek-ModellDer Ufergehölzsaum am Isebekkanal in Hamburg-Eimsbüttel ist wertvollster Bestandteil des Isebek-Parks, dessen Einrichtung 2009 aufgrund eines Bürgerbegehrens vom Bezirksparlament beschlossen wurde. Die ISEBEK-INITIATIVE schlägt vor, den ökologisch und landschaftlich hochwertigen Ufergehölzsaum nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz als Geschützten Landschaftsbestandteil unter Schutz zu stellen. Wichtigste Ziele des vom Hauptausschuss der Eimsbütteler Bezirksversammlung am 13. August 2009 beschlossenen Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" sind: " ... die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen, ... seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze ..." Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Freien und Hansestadt Hamburg hat inzwischen zugesagt, die Bekanntmachung der Flächen am Isebek im Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter dem Namen Isebek-Park zu unterstützen. Geprüft werde auch, den hochwertigen Ufergehölzsaum in das Biotopverbundsystem aufzunehmen und entsprechend planerisch zu sichern. Zur operationalen Umsetzung des Schutzes des ökologisch und landschaftlich wertvollen Ufergehölzsaums schlägt die ISEBEK-INITIATIVE dessen Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz vor. Auch der zwischenliegende Isebekkanal sollte in das Schutzgebiet einbezogen werden. A. Gesetzliche VorgabenDas Bundesnaturschutzgesetz führt in § 20 Absatz 2 sieben gesetzliche Optionen auf, Teile von Natur und Landschaft zu schützen. Eine dieser Optionen, Nr. 7, ist der geschützte Landschaftsbestandteil. Er wird in § 29 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz näher definiert: "Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken." Alle vier im Gesetz genannte Schutzgründe treffen auf den Ufergehölzsaum des Isebekkanals zu. 1. Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des NaturhaushaltsDer Isebek-Grünzug mit seinem zentralen Ufergehölzsaum liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil, der mit Grün- und Freiflächen unterversorgt ist. Durch die vielen Hauptverkehrsstraßen herrscht eine hohe Schadstoffbelastung der Luft vor. Aufgrund der geschlossenen Bauweise, der verminderten Luftfeuchtigkeit und des herabgesetzten Luftaustausches kommt es hier in heißen Sommern zur Ausbildung von gesundheitsgefährdenden Wärmeinseln. Der Ufergehölzsaum am Isebekkanal mit seinem beachtlichen Grünvolumen hat deshalb eine große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet ("grüne Lunge") und als klimatischer Ausgleichsraum für die umgebenden Stadtteile. Diese Stadtteile sind auf der Karte des Hamburgischen Landschaftsprogramms (LAPRO) überwiegend als Entwicklungsbereich Naturhaushalt gekennzeichnet: In ihnen "ist die Belastungssituation (Immissionen, Überwärmung) stark erhöht ... Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist in diesen Bereichen stark eingeschränkt" (LAPRO, S. 90). Entwicklungsziele sind daher unter anderem die "Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen ... Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien ..." (LAPRO, S. 91). Der dicht begrünte Ufergehölzsaum am Isebekkanal hat insoweit große Bedeutung für die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Eimsbütteler Kerngebiet. 2. Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und LandschaftsbildesDie prächtige grüne Kulisse des Ufergehölzsaums am Isebekkanal schafft eine wohltuende Belebung und ästhetische Aufwertung des Landschaftsbildes zwischen dicht bebauten Stadtteilen. Der Ufergehölzsaum als stadtgliederndes und stadtgestalterisches Landschaftselement hat eine erhebliche Bedeutung für die Identität des Bezirks aus landschaftsplanerischer Sicht. Die große Wertschätzung, die der Uferwald am Isebekkanal bei der Bevölkerung genießt, lässt sich auch ablesen an der übergroßen Zahl von 12.600 Unterschriften für das Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" und an der mit rund 70 Prozent überwältigenden Zustimmung zu dem Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!". Die Unterschutzstellung des Ufergehölzsaums am Isebekkanal als Geschützter Landschaftsbestandteil hat damit auch eine besondere demokratische Legitimation. 3. Abwehr schädlicher EinwirkungenDie Ufergehölzsäume des Isebekkanals sind Gewässerrandstreifen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Dort heißt es in § 38 Absatz 1: "Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen." Und in Absatz 4: "Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen nach Absatz 1 erhalten." Der Gewässerzustand des Isebekkanals ist durch gelegentlich auftretende Überläufe des Mischwassersielsystems und potenziell auch durch Stoffeinträge des Oberflächenwassers belastet. Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG hat sich die Stadt Hamburg für Gewässer wie den Isebekkanal als Ziel gesetzt: ein "gutes ökologisches Potenzial [bis 2015] und ein guter chemischer Zustand". Eine der Maßnahmen, dies zu erreichen, ist die "Erhaltung und Schaffung von Gewässerrandstreifen". Die Ufergehölzsäume leisten mithin einen wichtigen Beitrag zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den in seiner Wasserqualität zu verbessernden Isebekkanal. 4. Bedeutung als Lebensstätte wild lebender Tier- und PflanzenartenAuf den Uferböschungen des Isebekkanals hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine naturnahe, üppige Vegetation als Wildwuchs entfalten können. Entsprechend ist der Ufergehölzsaum Habitat zahlreicher wild lebender Tierarten. Etwa 90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten; 36 Arten brüten hier. Acht Fledermausarten haben im Isebek-Grünzug ihre Lebensstätte. Fünf Libellenarten wurden am Isebekkanal registriert, darunter die schutzwürdige Gebänderte Prachtlibelle. Die Ulmen im Ufergehölzsaum des Isebekkanals sind Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Ulmen-Zipfelfalters, der in Hamburg auf der Roten Liste gefährdeter Arten steht. Der Isebek-Grünzug ist somit eine schutzwürdige Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an innerstädtischen Gewässern sind wichtig für die biologische Vielfalt, denn sie werden von Tieren als Durchgangskorridore zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Um die so mögliche Biotopvernetzung dauerhaft zu gewährleisten, sind gemäß § 21 Bundesnaturschutzgesetz "die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können." Ufergehölzsaum und Isebekkanal haben daher eine besondere Bedeutung als innerstädtische Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten und als Teil des Hamburger Biotopverbundes. B. Beispiele "Geschützter Landschaftsbestandteile" in DeutschlandDer Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein wertvolles Instrument des kleinräumigen Natur- und Landschaftsschutzes, hat aber in Hamburg bisher wenig Beachtung gefunden. Zur besseren Beurteilung seiner Schutzfunktion seien hier einige Beispiele seiner Anwendung in anderen Regionen Deutschlands mitgeteilt. Einige Geschützte Landschaftsbestandteile in Berlin Grünanlage Hallesche Straße / Möckernstraße (Friedrichshain-Kreuzberg) 0,70 ha Birkenhaag (Steglitz-Zehlendorf) 5,00 ha Krugpfuhl Buchholz (Pankow) 1,85 ha Teich Hansastraße (Pankow) 4,50 ha Luch an der Margarethenhöhe (Lichtenberg) 2,50 ha Einige Geschützte Landschaftsbestandteile in der Bundesrepublik Deutschland Henneteiche (Erfurt) 0,9 ha Mühlenberg (Brodowin, NO-Brandenburg) 1,5 ha Goldgrube (Speyer) 7,8 ha Hangquellmoor (Leutra, Thüringen) 0,5 ha Winterling - Edellaubholzwald (Jena) 4,7 ha Michaelsberger Garten (Bamberg) 5,8 ha Wäldchen - Der neue Hof (Weimar) 6,8 ha Laichgewässer Lütten Klein (Rostock) 3,0 ha Die registrierten Geschützten Landschaftsbestandteile liegen sowohl in als auch außerhalb von Städten. Ihre Größe variiert zwischen 0,5 und 7,9 Hektar. C. Ufergehölzsaum und Isebekkanal als Geschützter LandschaftsbestandteilFür einen Geschützten Landschaftsbestandteil im geplanten Isebek-Park erscheinen zwei Varianten denkbar und sinnvoll:
Beide Varianten liegen im mittleren Streubereich der in anderen Teilen Deutschlands registrierten Geschützten Landschaftsbestandteile (s. Abschnitt B). Die Variante 2 (Ufergehölzsaum einschließlich Isebekkanal) erscheint insbesondere darum sinnvoll, weil der Isebekkanal Lebensraum zahlreicher Wasservögel und Insekten und bevorzugtes Nahrungsrevier der kleinen Fledermausarten (Mücken-, Zwerg-, Rauhaut-, Wasser- und Teichfledermaus) ist. Bei einer Renaturierung von Teilen des Isebekufers ist der entstehende Land-Wasser-Übergangsbereich von besonderem ökologischen Wert, unter anderem als Brutareal von Haubentaucher, Blässralle und Teichralle. Darum sollte der Isebekkanal als verbindendes Gewässer gemeinsam mit seinem Ufergehölzsaum in den Geschützten Landschaftsbestandteil "Ufergehölzsaum / Isebekkanal" integriert werden. Mit der Ausweisung eines Geschützten Landschaftsbestandteils wäre der Bezirk Eimsbüttel, dem bisher ein Naturschutzgebiet fehlt, wohl der erste Bezirk in Hamburg, der diese in der Hansestadt offenbar noch nicht genutzte Option des Naturschutzes einsetzen würde, um einem ökologischen und landschaftlichen Kleinod des Bezirks den ihm gebührenden Schutz zu geben. Demokratieabbau in Hamburg
SPD baut Demokratie in Hamburg abVertrag für Hamburg entmündigt Bezirke und macht Bürgerentscheide unmöglichVon der Hamburger SPD-Alleinregierung wird derzeit - unter emsiger Mithilfe einiger sozialdemokratischer Bezirksamtsleiter und Funktionäre - Demokratie abgebaut, ohne dass die Öffentlichkeit und die Betroffenen es richtig bemerken. Betroffen sind vor allem die Bezirksparlamente sowie Bürger, die ihren gesetzlichen Anspruch auf direktdemokratische Mitentscheidung wahrnehmen wollen. Im Stadtstaat Hamburg wird gerade eine Art neues Regierungssystem eingerichtet. "Die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirksämtern soll auf eine neue Basis gestellt werden", heißt es dazu im aktuellen Arbeitsprogramm des Senats auf Seite 35. Die Pläne des Senats und seiner Zuarbeiter in den Bezirken zielen darauf ab, die Macht der zentralen, SPD-beherrschten Exekutive in Hamburg entscheidend auf Kosten der demokratisch gewählten Bezirksgremien auszuweiten und gesetzlich garantierte Optionen der Teilhabe der Bürger an demokratischen Entscheidungen faktisch auszuschalten. Die Mittel zu dieser Entmachtung und Entmündigung von Bezirksparlamenten und Bürgern sind nicht Gesetzesänderungen unter der im Rechtsstaat vorgesehenen Beteiligung des Gesetzgebers. Vielmehr schließt der Senat - an der Bürgerschaft vorbei - Verträge mit den Bezirken ab. Darin müssen die Bezirke "freiwillig" umfangreiche Verpflichtungen eingehen, sich einer strengen Überwachung (Controlling) durch den Senat unterwerfen, und dabei einen erheblichen Teil der Entscheidungsrechte ihrer demokratisch gewählten Gremien an Mitglieder und Kommissionen des SPD-Senats abtreten. Ein erstes Beispiel dieser "Knebelverträge" ist der "Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau: Vereinbarung zwischen Senat und Bezirksämtern zum Wohnungsbau". Der Vertrag wurde am 4. Juli 2011 im Rathaus von den Senatsmitgliedern Olaf Scholz, Frank Horch und Jutta Blankau sowie von den sieben Bezirksamtsleitern und den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen unterzeichnet. Die auch unter dem Namen "Wohnungsbauvertrag" bekannte Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken sieht bereits zu Beginn eines Verfahrens strikte Anweisungen an die Bezirke durch eine auf Senatsebene erstellte landesplanerische Stellungnahme vor, "die im weiteren Verfahren von den Bezirken einzubeziehen ist". Weiter heißt es auf Seite 4 des Vertrages: "Über Meinungsverschiedenheiten bezüglich der landesplanerischen Stellungnahme entscheidet die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu einem möglichst frühen Zeitpunkt." Auch im weiteren Verlauf jedes Verfahrens entscheidet laut Vertragstext (Seite 4) in allen offenen Konfliktfällen - also auch bei Bürgerbegehren - die "Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters". "Eine Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau ... ist für alle Behörden und Bezirksämter verbindlich. Für die jeweiligen Bezirksversammlungen und ihre Ausschüsse gilt die Rechtslage gemäß § 21 Bezirksverwaltungsgesetz." Und dort heißt es: "Bei ihren Entscheidungen ist die Bezirksversammlung an ... Entscheidungen des Senats ... gebunden." Wo die Bezirksversammlung nicht mehr frei entscheiden kann, da kann es auch kein Bürgerbegehren und keinen Bürgerentscheid mehr geben: Gemäß § 32 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz können "die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirkes" nur in "Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren)." Durch die "Knebelverträge" zwischen SPD-Senat und Bezirken wird also nicht nur die Entscheidungssouveränität der Bezirksversammlungen beschnitten. Vielmehr werden auch Gesetzesbestimmungen zu direktdemokratischen Bürgerabstimmungen in den Bezirken ohne Gesetzesänderung und ohne Beteiligung des Gesetzgebers administrativ außer Kraft gesetzt. Das Gesetzessurrogat "Vertrag für Hamburg" benötigt zur Aushebelung eines Bürgerentscheids nicht mehr die Evokation, d.h. die Anwendung des Rechts des Senats, eine bezirkliche Entscheidung im Einzelfall an sich zu ziehen: Laut "Wohnungsbauvertrag" befindet sich jedes Bauvorhaben von Anfang an in einem Zustand der "Dauerevokation", der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ausschließt. Evokation ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Die Besorgnis über dieses obrigkeitsstaatliche Vorgehen Hamburger SPD-Politiker wird noch verstärkt angesichts der Absicht des Hamburger SPD-Senats, zahlreiche weitere "Verträge für Hamburg" mit den Bezirken abzuschließen (siehe Seite 35 - 36 des Arbeitsprogramms des Senats). In ihnen soll "vereinbart werden, welche Ziele konkret vom Senat definiert werden und wie die Bezirksämter zu ihrer Erreichung beitragen sollen und können". Dabei sollen die Bezirke insbesondere auch "für ein gemeinschaftliches Denken und Handeln der Gesellschaft" sorgen. Verträge mit den Bezirken sollen - über den bereits vorliegenden "Wohnungsbauvertrag" hinaus - zu acht weiteren "zentralen Vorhaben des Senats" abgeschlossen werden, dabei auch Vorhaben mit potentiellem Verbrauch von Grün- und Freiflächen, so etwa für Gewerbeprojekte. Handelskammer und Senat haben hier bereits erheblichen Flächenbedarf angemeldet; darunter sind zahlreiche erhaltenswerte Landschaftsschutzgebiete mit reichhaltiger Flora und Fauna. Bürger, die die biologische Vielfalt und ein gesundes Stadtklima in Hamburg erhalten wollen, werden unter dieser SPD-Regierung keine Möglichkeit haben, ihr Recht auf direktdemokratische Mitbestimmung wahrzunehmen, weil dies durch die politische Gleichschaltung der Bezirke administrativ ausgeschlossen wurde. Dass der Hamburger Senat gemäß § 42 Bezirksverwaltungsgesetz befugt ist, den Bezirken "allgemein oder im Einzelfall Weisungen zu erteilen und Angelegenheiten selbst zu erledigen", steht außer Frage. Das Besondere am "Vertrag für Hamburg" ist indes, dass der Senat diese direkte Lösung einer allgemeinen Weisung nicht gewählt hat. Stattdessen sind die Bezirksversammlungen mit Hilfe eilfertig dem Senat zuarbeitender Bezirkamtsleiter dazu gebracht worden, "freiwillig" ihrer eigenen Entmachtung und Entmündigung sowie der administrativen Ausschaltung direktdemokratischer Bürgerrechte zuzustimmen. Auf diese Weise haben die Bezirksversammlungen dem Senat eine unpopuläre Arbeit abgenommen: ein Stück Obrigkeitsstaat in Hamburg einzurichten und sich dabei der unbequemen Bürgerentscheide zu entledigen. Bei der Ausnutzung seiner Weisungsbefugnis stützt sich der Senat auf die Möglichkeiten der "zentralistischen Verwaltungsgliederung Hamburgs aus dem Jahre 1939, die ... auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten" wurde (Wikipedia). Das aus vordemokratischen Zeiten stammende "Verfassungskonstrukt der Einheitsgemeinde Hamburg" verzichtet auf echte kommunale Selbstverwaltung; sie ist daher gekennzeichnet durch "minimale bezirkliche Eigenständigkeit" (Wikipedia). Mit dem "Vertrag für Hamburg" nutzt - wohl zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland - ein Hamburger Senat das autoritäre Potential des § 42 Bezirksverwaltungsgesetz in vollem Umfang aus, um - an der Bürgerschaft vorbei - ungehemmt bis zur Bezirksbasis "durchzuregieren" und dabei zugleich die gesetzlich garantierte Bürgermitbestimmung auszuschalten. Dass der Senat mit dem "Vertrag für Hamburg" sein parlamentarisches Kontrollorgan, die Bürgerschaft, systematisch umgeht, ja zur Bedeutungslosigkeit degradiert, verdeutlicht in besonderem Maße die mangelnde demokratische Legitimation der Senats-Bezirks-Verträge. Überdies plant der Senat laut Vertragstext (Seite 6), der Bürgerschaft wichtige Entscheidungskompetenzen im Bereich der Stadt- und Landschaftsplanung zu entziehen. Diese Entscheidungskompetenzen sollen den Bezirken übertragen werden, die fachlich dafür nicht ausgestattet und vor allem weisungsgebunden sind. Als oberste Entscheidungsinstanz wird erneut die allmächtige "Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau" genannt. Die geplante, nach § 6 Bauleitplanfeststellungsgesetz ausdrücklich untersagte "Aufgabenverlagerung" von der Landesebene auf die senatsgelenkte Bezirksebene soll nicht durch einen Beschluss der Bürgerschaft, sondern durch eine "Fachanweisung" des Senats in Kraft gesetzt werden. Die in diesen Plänen sichtbaren Bestrebungen des Senats, unter Umgehung der Bürgerschaft Aufgaben und Entscheidungen in die weisungsgebundenen Bezirke zu verlagern und sie damit einer unabhängigen demokratischen Beschlussfassung und Kontrolle zu entziehen, zeigen die Systematik und Zielstrebigkeit des gerade stattfindenden Demokratieabbaus. Dem neuen Hamburger Senat unter Führung des SPD-Vorsitzenden Olaf Scholz und des ehemaligen Handelskammer-Präses Frank Horch ist es mit Hilfe SPD-dominierter Bezirke innerhalb weniger Monate nach den Bürgerschaftswahlen gelungen, unter dem Vorwand eines Wohnungsbau-Notstandes die Bezirksversammlungen zu entmündigen, die Bürgerschaft als parlamentarisches Kontrollorgan zu deklassieren und hochrangige Bürgerrechte außer Kraft zu setzen. Wichtige Grundsätze einer vernunftgeleiteten Stadtentwicklungspolitik, wie Natur- und Denkmalschutz, werden von führenden Vertretern des Senats und der SPD in Pressekampagnen verhöhnt und stehen in der SPD-gelenkten städtischen Basta-Politik zur Disposition. Nennenswerter Widerstand gegen diesen radikalen Wechsel in der Hamburger Politik ist auf Seiten der etablierten Parteien bisher nicht zu erkennen. Es liegt also bei den Bürgern selbst, neue kreative Konzepte zu entwickeln, um dem Obrigkeitsstaat des neuen Machtkartells aus SPD und Handelskammer Paroli zu bieten.
"Projekte werden auch gegen Widerstand vor Ort durchgesetzt. 'Auch in betuchten Nachbarschaften wird es kein Vetorecht mehr geben', sagte der Wohnungsbau-Experte der SPD, Andy Grote," im "Hamburger Abendblatt" vom 20.5.2011. "Auch wenn die Bürger mehr eingebunden werden sollen - Sachs’ Haltung ist klar: Letztlich müsse die Politik entscheiden", heißt es in der "Welt" am 12.5.2011. Noch deutlicher wurde "Wohnungsbaukoordinator" Michael Sachs nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" vom 2.6.2011 in einem "Zehn-Punkte-Katalog", den er tags zuvor in der Handelskammer vorgestellt hatte: "6 . Bei der Bauleitplanung sollte der Senat künftig konkrete Rahmenziele zum Wohnungsbau in den Bebauungsplänen der Bezirke vorgeben dürfen.
9 . Politiker müssen angesichts der direkten Demokratie ihre Rollen neu definieren - und nicht der Bürgerbeteiligung 'hinterherlaufen'." Unzweideutig äußerte sich auch der Verfasser des "Vertrags für Hamburg", Dr. Torsten Sevecke, nach einem WELT-Artikel vom 12.7.2011 über das Kernstück seines Machwerks: Es "sei mit dem Senat abgesprochen, dass dieser bei einer Verschärfung von Konflikten evoziere, also die Verfahren an sich ziehe. Somit würden Bürgerbegehren ins Leere laufen, da die Projekte dann auf Landesebene und nicht mehr auf Bezirksebene angesiedelt wären." Weitere Informationen über Hintergründe und Hintermänner des "Vertrags für Hamburg": Instrumentalisierung des Wohnungsbaus gegen Naturschutz und Bürgerrechte in Hamburg Demokratie als Farce
Wenn Demokratie zur Farce wird:Was ist ein Bürgerentscheid in Hamburg wert?In Hamburg-Eimsbüttel wird derzeit vom Bezirksamt, unter Mitwirkung der Hamburger SPD-Alleinregierung, eine demokratische Mehrheitsentscheidung der Eimsbüttler Bürger durch juristische Winkelzüge außer Kraft gesetzt. Der obrigkeitsstaatliche Coup wird unterstützt von den Bezirksfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und der GAL ("Grün-alternative Liste"). In dem Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hatten die Eimsbüttler im Sommer 2010 mit einer überwältigenden Abstimmungsmehrheit von rund 70 % den Bezirk angewiesen, "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten". Doch nun will der Bezirk ebendort statt des riesigen "Hoheluftkontors" einen noch größeren Gebäudekomplex errichten lassen, der mit 1.200 m² Baufläche und rund 23 m Höhe im Grenzbereich eines Hochhauses liegt. Über einem - vom Bezirk verschwiegenen - Fastfood-Restaurant und anderen Gewerbeflächen sollen nun statt Büros Wohnungen entstehen. Dabei werden die Baukosten nach Aussagen des Investors deutlich höher liegen als bei dem früher geplanten Bürokomplex. Mit seiner aufwendigen Bauweise und einem nach Süden "verglasten Erschließungshof" erinnert der nun als "Isebek-Domizil" vermarktete Koloss an die hochpreisigen Wohnhochhausblöcke auf dem Gelände der ehemaligen Fahrzeugwerke Falkenried. Der Bau eines solchen Wohnklotzes zwischen dem Uferwald am Isebekkanal und der bisher offenen, umgrünten U-Bahnstation Hoheluftbrücke wäre nicht nur unvereinbar mit den im Bürgerentscheid ausgiebig diskutierten Erfordernissen des Natur- und Denkmalschutzes, er würde auch die Mieten der umgebenden Quartiere weiter in die Höhe treiben und damit zur Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus dem Stadtteil ("Gentrifizierung") beitragen. Beim Zumauern der bisher offenen, hellen U-Bahnstation mit einem riesigen Bauklotz geht es ums Geld und nicht um städtebauliche Vernunft: Die Hamburger Finanzbehörde will ein hochwertiges städtisches Grundstück, auf dem bisher eine öffentliche Grünanlage geplant war, zum Höchstpreis verkaufen, auch um verlustreiche Prestigeprojekte wie die Elbphilharmonie und andere "Millionengräber" (HSH Nordbank) finanzieren zu können. Und ein privater Investor will dieses lukrative Grundstück so hoch wie möglich bebauen und aus der exquisiten Lage - mit Blick auf Wasser und Grün - eine höchstmögliche Rendite ziehen. Dass der Bezirk nun versucht, dieses Bombengeschäft zu einem quasi gemeinnützigen Unternehmen hochzustilisieren, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Die Presse spricht ohne Umschweife von "Aushebelung" des Bürgerentscheids und "Missachtung des Bürgerwillens". Bereits früher hatte der Bezirk ja versucht, seine Zustimmung zu dem vorangehenden Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" kurz darauf wieder rückgängig zu machen. "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hieß deshalb das neue Bürgerbegehren, das dann im Bürgerentscheid vom 1. Juli 2010 eine klare Mehrheit fand. Eine so eindrucksvolle demokratische Mehrheitsentscheidung des ersten Eimsbüttler Bürgerentscheids auf diese obrigkeitsstaatliche Weise zu liquidieren, ist ein Anschlag auf die Demokratie und wird der politischen Kultur und dem Ansehen des Bezirks Eimsbüttels und der Stadt Hamburg als demokratischem Gemeinwesen schweren und bleibenden Schaden zufügen. SachlageAm 1. Juli 2010 fand im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel ein Bürgerentscheid zu dem von der Isebek-Initiative angeregten Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" statt. Die allgemeine Hauptforderung des mit einer Abstimmungsmehrheit von rund 70 % angenommenen Bürgerbegehrens lautete: "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten"; und, daraus abgeleitet, lautete die Forderung für den konkreten Fall: "dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen 'Hoheluftkontor' die Zustimmung endgültig versagt." Überschrift und Inhalt des Bürgerentscheids bezogen sich auf ein vorausgegangenes Bürgerbegehren mit dem Titel "Hände weg vom Isebek!", das am 13. August 2009 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel übernommen und so, ohne Bürgerentscheid, beendet wurde. Damit wurde von der Bezirksversammlung auch die Hauptforderung des Bürgerbegehrens angenommen: " ... die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen, seine Erweiterung auf den Bereich zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal, seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK ...". Die Bezirksversammlung stimmte auch der daraus abgeleiteten Forderung für den konkreten Fall zu: "die entsprechende Änderung des Bebauungsplans Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12". (Hervorhebungen von uns) Bei der im Fokus stehenden Fläche zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke handelt es sich um die Harvestehuder Flurstücke 2420 und 2421, Kaiser-Friedrich-Ufer 30 (bzw. 28a) und Grindelberg 85. Während das Bezirksamt Eimsbüttel diese Flächen nach Rodung eines ökologisch wertvollen Gehölzbiotops bebauen und mit einer großen Tiefgarage unterkellern lassen wollte, entschieden die Eimsbüttler Bürger im Bürgerentscheid am 1. Juli 2010, "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten". Sie verfügten bei ihrer Entscheidung über eine ausführliche Begründung der Isebek-Initiative zu den Forderungen des abzustimmenden Bürgerbegehrens, die allen Abstimmungsberechtigten zugesandt worden war. Im Vordergrund der Argumentation stand:
Spätestens seit dem Bürgerentscheid vom 1. Juli 2010, der nach § 32 Absatz 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) "die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung" besaß, hatte das Bezirksamt Eimsbüttel gemäß § 22 Absatz 1 BezVG den gesetzlichen Auftrag, die Handlungsanweisungen der beiden Bürgerbegehren planerisch und tatsächlich umzusetzen. Dazu gehört auch die Entsiegelung und Begrünung (Renaturierung) der derzeit noch asphaltierten Fläche vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke sowie die Ausweisung des Gesamtareals als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage gemäß geltendem Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum. Das besondere Schutzinteresse des Bürgerentscheids galt dem naturnahen Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke als Teil des örtlichen Biotopverbunds. Er besteht in der Hauptsache aus einem alten, weitgehend naturbelassenen Imkergarten (Flurstück 2421, ca. 650 m²) sowie einem mit Erde überdeckten und dicht mit Sträuchern, Bäumchen und Rankenwerk überwucherten, ehemaligen Röhrenbunker, der landschaftlich als leicht erhöhtes Urwäldchen wahrgenommen wurde, - im Frühling und Sommer voller Blüten und Vogelgesang. Auch für die örtliche Fledermauspopulation spielt der naturnahe Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke eine wichtige Rolle. Unter der Regie und persönlicher Beteiligung des Bezirksamtsleiters Dr. Torsten Sevecke kam es dann seit November 2010 zu Ausholzungen in und an dem oben beschriebenen Imkergarten. So schnitt der Bezirksamtsleiter, der bereits beim zurückliegenden Bürgerentscheid sein Partikularinteresse als benachbarter Kleingärtner störend geltend gemacht hatte, eigenhändig eine üppige, berankte Hecke von außen bis auf den grundstücksbegrenzenden Drahtzaun weg, mit der Folge einer deutlichen optischen und ökologischen Abwertung des Gartenrandbereichs. Weitere Ausholzungen folgten im Inneren des Gartens. Am 21. und 25. Februar 2011 kam es zu einem weiteren, massiven Verstoß gegen das Gebot des Bürgerentscheids, "auf Gehölzrodungen ... zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten": Das kleine Urwäldchen auf dem alten Röhrenbunker wurde fast flächendeckend abgeholzt, mit einschneidenden Folgen für das landschaftliche Erscheinungsbild und den ökologischen Wert dieses für den Bürgerentscheid zentralen, als schutzwürdig erachteten Biotops. Ein an Bezirksamt, Finanzbehörde und andere Stellen gerichteter Einspruch der Isebek-Initiative und der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens gegen die Verwüstung der Vegetation vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke wurde vom Bezirksamtsleiter abschlägig beschieden. Dieser äußerte sich kurz darauf in der Presse, die Abholzungen seien aufgrund einer "bezirklichen Aufforderung zur Herstellung der Verkehrspflichten" zustande gekommen. Eine absurde Begründung, da wegen vorhandener Absperrungen die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gar nicht vorlagen. Von der Isebek-Initiative und den Vertrauensleuten wurden diese Vorgänge als demonstrative Missachtung des Bürgerentscheids "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" angesehen. Sie stellten daher am 25. Februar 2011 Antrag auf Akteneinsicht nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz, um zu erfahren, was das Bezirksamt bisher zur Umsetzung der Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" und "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" getan hat und welchen Hintergrund die Rodungen in dem Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke hatten. Die Akteneinsicht hätte von Gesetzes wegen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats, also bis zum 25. März 2011, gewährt werden müssen. Die Antwort des Bezirksamtes lag jedoch am 20. April 2011 noch nicht vor. Seit diesem Tag erschienen Medienberichte, nach denen der Bezirk Eimsbüttel den "Bürgerwillen missachten" und den "Bürgerentscheid aushebeln" wolle, indem er beabsichtige, anstelle des zuvor geplanten "Hoheluftkontors" den Bau eines mindestens gleich großen Gebäudekomplexes mit Wohn- und Ladennutzung zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu genehmigen. In den Unterlagen zu der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.4.2011 fand sich dann unter Tagesordnungspunkt 4.4 eine Mitteilung des Bezirksamtes über einen "Vorbescheidsantrag Kaiser-Friedrich-Ufer 30". Danach liegt dem Bezirksamt seit dem 14.2.2011 ein "geänderter Vorbescheidsantrag" vor zur Bebauung des - nach dem Bürgerentscheid von Bebauung freizuhaltenden - Grundstücks zwischen Kaiser-Friedrich-Ufer und U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Geplant sei die "Errichtung eines 5-geschossigen Wohngebäudes mit zwei Staffelgeschossen, 50 Wohneinheiten und Läden im Erdgeschoss". Mit seinen insgesamt 7 Geschossen und 1.200 m² Baufläche wäre der neue, nun "Isebek-Domizil" genannte "Koloss" ebenso überdimensioniert wie das "Hoheluft-Contor" zuvor. Nach der Mitteilung der Verwaltung sollte der Vorbescheidsantrag schon eine Woche nach der Bezirksversammlungssitzung, also am 5.5.2011, der Baukoordinierungskommission des Bezirksamtes zur Genehmigung vorgelegt werden. In der Mitteilung des Bezirksamtes fehlte jeder Hinweis auf den Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" vom 1. Juli 2010, in dem sich die Eimsbüttler mit einer Abstimmungsmehrheit von mehr als Zweidritteln gegen eine Bebauung zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke entschieden hatten. Warum nun trotz dieser eindeutigen Entscheidung eine Bebauung der Fläche möglich und sinnvoll sein soll, wurde nicht mitgeteilt. Ebenfalls unerklärt blieb in der Mitteilung des Bezirksamtes, wie denn eine Wohnbebauung unmittelbar vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke nun möglich sein soll, wo eine solche Wohnbebauung noch in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 vom 6.10.2009 ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dort heißt es auf Seite 22: "Im Kerngebiet am Kaiser-Friedrich-Ufer sind Wohnungen unzulässig (vgl. § 2 Nr. 4 [der Verordnung zum Bebauungsplanentwurf]). Um die Standortpotenziale für kerngebietstypische Nutzungen ausschöpfen zu können, wird hier jegliche Wohnnutzung ausgeschlossen. Als Wohnstandort ist der Bereich nicht geeignet, weil er aufgrund der unmittelbaren Nähe zur U-Bahnhaltestelle und zur Hauptverkehrsstraße starken Immissionen ausgesetzt ist." (Hervorhebungen von uns) Wie inzwischen durch Akteneinsicht ermitteln werden konnte, wurde eine erste Fassung des nun erst durch Presseveröffentlichungen bekannt gewordenen Bauvorbescheidsantrages bereits vor einem halben Jahr, am 25. Oktober 2010, eingereicht, nicht aber erst am 14.2.2011, wie die Mitteilung des Bezirksamtes an die Bezirksversammlung am 28.4.2011 zunächst glauben macht. Aufschlussreich ist, dass die ursprünglich vom Investor eingeplanten Rechtsanwalts- und Arztpraxen des Großgebäudes auf Drängen des Bezirks nun im geänderten Vorbescheidsantrag durch Wohnungen ersetzt wurden, von denen das Bezirksamt behauptet, sie seien "größtenteils als Alten- oder Studentenwohnungen vorgesehen". Es muss sich schon um begüterte Mieter handeln, denn laut Investor "werden die Kosten um 150 bis 200 Euro pro Quadratmeter höher sein" als bei dem zuvor geplanten Bürobau. Verschwiegen wird auch, dass sich im Erdgeschoss des Isebek-Koloss erneut ein großes McDonald's-Fastfood-Restaurant befinden wird. Die seit mindestens einem halben Jahr laufenden Aktivitäten des Investors und des Bezirksamtes zur "Aushebelung" des ersten Eimsbütteler Bürgerentscheids wurden den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens systematisch vorenthalten. So hatte die Isebek-Initiative am 30.9.2010 ausführliche Fragen an die Bezirksversammlung zum Stand der "Umsetzung der Inhalte der Bürgerbegehren 'Hände weg vom Isebek!' und 'Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!'" gestellt. Am 29.10.2010, also - wie man heute weiß - vier Tage nach Eingang des Vorbescheidsantrags zur Bebauung des nach dem Bürgerentscheid vom 1.7.2010 nicht zu bebauenden Flurstücks 2420, beantwortete die Bezirksversammlung diese Fragen unter Verwendung von Informationen des Bezirksamtes, ohne den vorliegenden Vorbescheidsantrag auch nur zu erwähnen. Dieses Verschweigen eines für die Initiatoren des Bürgerentscheids höchst wichtigen Tatbestandes wiederholte sich noch einmal im darauffolgenden Monat, nachdem die Isebek-Initiative der Bezirksversammlung am 28.10.2010 in einer Frage "zum Denkmalschutz der Klinkerwohntürme am Isebekkanal" vorgeschlagen hatte, für die den Klinkertürmen - auch am U-Bahnhof Hoheluftbrücke - "vorgelagerten Freiflächen Umgebungsschutz gemäß § 9 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz festzusetzen". Die Bezirksversammlung beantwortete diesen Vorschlag am 19.11.2010 mit der lapidaren Aussage, sie habe sich "mit dem Thema noch nicht befasst", - wiederum ohne zu erwähnen, dass für die als schutzwürdig vorgeschlagenen Freiflächen an der U-Bahnstation inzwischen seit 26 Tagen ein Vorbescheidsantrag zu Bebauung vorlag. Die Systematik dieses quasi konspirativen Vorgehens wird noch deutlicher an der Hinauszögerung der am 25.2.2011 beantragten Akteneinsicht, die gemäß § 7 HmbIFG unverzüglich, spätestens aber bis zum 25.3.2011 hätte gewährt werden müssen, dann aber erst nach Mahnungen, mit 38-tägiger Verspätung und in teilweise restriktiver Weise, ermöglicht wurde, - unmittelbar vor der in der Sache entscheidenden Sitzung der Baukoordinierungskommission, und damit zu spät, um noch qualifizierte Einwände geltend machen zu können. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" sollten offenbar überrumpelt werden. Da das Ergebnis des Bürgerentscheids weder vom Bezirksamt gemäß § 22 Absatz 2 BezVG noch vom Senat angefochten worden war, durften die Vertrauensleute nach rechtsstaatlichen Maßstäben davon ausgehen, dass die demokratisch und gesetzmäßig zustande gekommene Entscheidung der Eimsbüttler Bürger von der Bezirksverwaltung respektiert und gemäß § 22 Absatz 1 BezVG umgesetzt werden würde. Noch zu Beginn seiner Amtszeit hatte Bezirksamtsleiter Dr. Torsten Sevecke erklärt, er wolle "Verfahren transparenter machen und die 'Bürger noch besser beteiligen'. Das gelte besonders für die Bereiche Bauleitplanung und Baugenehmigungspraxis." Als einer, der die Bürger durch derart irreführende Versprechungen getäuscht und ihnen die Früchte ihres Bürgerentscheids trickreich entwendet hat, steht der Bezirksamtsleiter nun - gut ein Jahr nach seinem Amtsantritt - entlarvt da und wird so in die Geschichte des Bezirks Eimsbüttel eingehen: als wortbrüchiger Totengräber des ersten Eimsbüttler Bürgerentscheids, der sich als unfähig erwies, den Bürgerwillen in Eimsbüttel zu respektieren. Zur Repräsentativität demokratischer AbstimmungenVon interessierter Seite wird gelegentlich die Abstimmungsbeteiligung von 23,34 % als Argument dafür verwendet, die Legitimität des Bürgerentscheids vom 1. Juli 2010 in Frage zu stellen. Die Repräsentativität des Bürgerentscheids steht indes außer Zweifel: Geht man etwa von einem Abstimmungsquorum von 40 % der Wahlberechtigten des Bezirks aus - eine der Zahlen, die der CDU-Politiker Ulrich Karpen vorschlug und die noch über der Wahlbeteiligung von 34,7 % bei den Europawahlen 2009 in Hamburg liegt - , so ergibt eine einfache Dreisatzrechnung Folgendes: Die Bezirksversammlung Eimsbüttel würde bei einer Abstimmungsbeteiligung von 40 % erst dann eine Mehrheit von einer Stimme erhalten, wenn neben den bisher 45.183 Teilnehmern am Bürgerentscheid, von denen rund 70 % für das Bürgerbegehren und rund 30 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmten, weitere 33.243 Wahlberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen würden, die dann aber mit nur 26 % für das Bürgerbegehren und mit 74 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmen müssten. Das eindeutige Abstimmungsergebnis vom 1. Juli müsste sich also mehr als umkehren. Eine derartige Annahme ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Es gibt mithin unzweifelhaft eine klare Mehrheitsentscheidung der Eimsbüttler gegen Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Und wenn schon von Quoren geredet wird: Die Wahlbeteiligung bei der letzten Hamburger Bürgerschaftswahl lag bei 57,7 %. Bei der letzten Europawahl in Hamburg 2009 erreichte die Wahlbeteiligung in Hamburg 34,7 %, im Bezirk Mitte nur 26 %, also nur 2,66 % mehr als die Beteiligung am Eimsbüttler Bürgerentscheid. Wie weit darf denn die Wahlbeteiligung absinken, damit diese Wahlergebnisse noch als repräsentativ und als gültig angesehen werden können? Ein repräsentative Demokratie, die vor allem wegen der zunehmenden Unglaubwürdigkeit der Politiker und der daraus resultierenden Wahlenthaltung auf immer schwächeren Füßen steht, täte gut daran, bei der - im vorliegenden Fall normalen - Wahlbeteiligung von Bürgerentscheiden nicht schärfere Maßstäbe anzulegen als bei sich selbst. Instrumentalisierung des Wohnungsbaus gegen Naturschutz und direkte DemokratieWenn Hamburger Politiker sich gegen die zunehmende Kritik aus der Bevölkerung zur Wehr setzen - dass es in Hamburg zu wenig bezahlbaren Wohnraum und zu viele Leerstände gibt; allein 1.200.000 m² Gewerbefläche sind nicht vermietet -, dann leugnen sie gern diese Missstände. Unter der Überschrift: "Wohnungsbaukoordinator: Hamburg hat keine Wohnungsnot" fasste etwa das Hamburger Abendblatt am 2.11.2010 entsprechende Auslassungen des vom CDU/GAL-Senat eingesetzten "Wohnungsbaukoordinators" Michael Sachs (SPD) zusammen. Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt erklärte auch Jutta Blankau (SPD), "Hamburgs neue Bausenatorin: 'Es gibt keine Wohnungsnot'", - so die Hamburger Morgenpost vom 31.3.2011. Und ebenda am 14.4.2011 hieß es: "Bausenatorin bleibt dabei: Wir haben keine Wohnungsnot". Ganz anders reden viele dieser Politiker über das gleiche Thema, wenn es darum geht, obrigkeitsstaatliches Verwaltungshandeln gegen - aus ihrer Sicht störende - Einwände des Naturschutzes und gegen eigenständige Bürgerinitiativen durchzusetzen. "Naturschutz blockiert Hamburgs Wohnungsbau" oder "Wohnungsbau auch gegen Bürgerwillen" lauten dann die Überschriften der Medienkampagnen, die von interessierten Politikern, wie den Sozialdemokraten Sachs, Sevecke und Grote, initiiert und mit einseitiger Information gespeist werden. Viele der Angaben in diesen Kampagnenartikeln erweisen sich schon bei einer ersten Überprüfung als falsch. So enthielt die Artikelserie "Wohnungsbau auch gegen Bürgerwillen" im "Hamburger Abendblatt" am 22.3.2011 eine Karte der 76 größeren Wohnungsbauvorhaben in Hamburg: nur drei von ihnen wurden durch Bürgerbegehren angefochten. Wertet man die Karte nach den darin enthaltenen Wohneinheiten weiter aus, so ergibt sich: von den zur Diskussion stehenden 21.114 Wohnungen sind nur 351 - also lediglich 1,66 % - von Bürgerbegehren betroffen. Die Karte widerlegte also unmittelbar die Kernaussage der Kampagneartikel: dass nämlich der Wohnungsbau in nennenswertem Maße von Bürgerbegehren behindert sei. Im Gegensatz zu den oben zitierten Politikeraussagen, wonach es keine Wohnungsnot in Hamburg gibt, wird in den Kampagneartikeln eine Art Wohnungsnotstand suggeriert, der alle Mittel heiligt, insbesondere die Bekämpfung des Naturschutzes und der Bürgerbegehren in Hamburg. Damit sollen auch die Kritiker bei den Naturschutzverbänden, dem Zukunftsrat und bei vielen Bürgerinitiativen mundtot gemacht werden, die schon seit Jahren auf den in Deutschland einmalig hohen und schädlichen Grün- und Freiflächenverbrauch in Hamburg hinweisen und ein Umdenken in der Stadtentwicklungspolitik fordern. Einer der Haupt-Mitverantwortlichen für den immensen Flächenverbrauch des letzten Jahrzehnts in Hamburg ist Dr. Torsten Sevecke (SPD), vor seinem Wechsel in das Bezirksamt Eimsbüttel Koordinator für Flächenentwicklung der BSU, mit besonderer Anbindung an das Immobilienmanagement der CDU-geführten Finanzbehörde. Eine Art Nachfolger Seveckes wurde im Frühjahr 2010 Michael Sachs (ebenfalls SPD). Es war ein geschickter PR-Schachzug des Senats, den Flächenbeschaffer nun "Wohnungsbaukoordinator" zu nennen. Und dieser erklärte denn auch in einer ersten Pressemitteilung am 7.4.2010, er freue sich sehr, das "große Potential an Flächen für den Wohnungsbau" "zusammen mit der Wohnungswirtschaft, den Bezirken und den Anliegern schneller für den Wohnungsbau nutzbar zu machen". Sachs trat seit Beginn seiner Amtszeit immer wieder in allen möglichen Veranstaltungen auf - oft zusammen mit seinem "Vorgänger" Sevecke - und machte gezielt Stimmung gegen Bürgerbegehren, die sich aus Gründen des Naturschutzes gegen die Bebauung ökologisch wertvoller Grünflächen und Waldgebiete in Hamburg einsetzen. Bei der "Vorstellung des Wohnungsbaukoordinators im Stadtplanungsausschuss" der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 28. September 2010 erklärte Sachs im Beisein Seveckes, dass er beabsichtige, mehrere anhängige Bürgerbegehren in Hamburg vom Senat evozieren zu lassen, um damit endlich einen Erfolg bei der Flächenbeschaffung vorweisen zu können. Wenig später ging dann der Vorbescheidsantrag zur Bebauung des nach dem Eimsbüttler Bürgerentscheid zu schützenden Grundstücks am Isebekkanal im Bezirksamt ein. Mit Hilfe des oben erwähnten Kampagnenjournalismus, in dem die Fehlinformation verbreitet wird, Naturschutz und Bürgerbegehren, nicht aber die den sozialen Wohnungsbau vernachlässigende Wohnungspolitik des Senats sei für den Mangel an preiswertem Wohnraum in Hamburg verantwortlich, haben Sachs & Co. den Wohnungsbau zu einem "Totschlagargument" aufgebaut, mit dem jede Kritik an einer unvernünftigen Zubetonierung ökologisch und städtebaulich wertvoller Freiflächen im Keim erstickt werden soll. Es ist offensichtlich: der Wohnungsbau in Hamburg wird instrumentalisiert, um Argumente der stadtplanerischen Vernunft wie Natur- und Denkmalschutz sowie Bürgerinitiativen, die diese Prinzipien einer am Gemeinwohl orientierten Politik vertreten, zu verunglimpfen. Noch weiter geht Bezirksamtsleiter Sevecke in seinem Kampf gegen den Bürgerwillen in Eimsbüttel: Um das Totschlagargument Wohnungsbau für die Liquidierung eines Bürgerentscheids noch durchschlagskräftiger zu machen, schreckt er nicht davor zurück, auch Studenten, Alte und Behinderte zu instrumentalisieren, um dem kommerziellen Bauvorhaben am Isebek ein soziales Mäntelchen umzuhängen. Im RäderwerkNachdem die Öffentlichkeit am 20.4.2011 erstmals durch den Bericht eines lokalen Anzeigenblatts von dem Vorbescheidsantrag auf Bau eines Großgebäudes am Isebekkanal erfahren hatte, war am 21.4.2011 unter der Überschrift "Eimsbüttel hebelt Bürgerentscheid aus" zu lesen, Bezirksamtsleiter Sevecke habe den Initiatoren des Bürgerentscheids "ein Gespräch über die Planungen angeboten". Gegenüber den ehemaligen Vertrauensleuten des im Bürgerentscheid abgestimmten Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" erklärte Sevecke, man könne ohne Zeitdruck miteinander reden und er gebe "sein Wort", dass es eine überfallartige Genehmigung des Vorbescheidsantrags nicht geben werde. Doch schon am gleichen Tag, am 21.4.2011, wurde eine Mitteilung des Bezirksamtes zu Tagesordnungspunkt 4.4 der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.4.2011 mit der Überschrift "Vorbescheidsantrag Kaiser-Friedrich-Ufer 30" verfasst, die mit dem Satz schließt: "Am 05.05. wird der Vorgang der BauKo [Baukoordinierungskommission des Bezirksamtes Eimsbüttel] zur Entscheidung vorgelegt." Die ehemaligen Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens erfuhren von dieser Mitteilung erst am 28.4.2010 in der Sitzung der Bezirksversammlung. Doch erst am 3.5.2011, zwei Tage vor der geplanten Genehmigung des Vorbescheidsantrages, wollte ihnen das Bezirksamt Akteneinsicht in der Sache gewähren. Die Vertrauensleute riefen daher am 3.5.2011 in einem Eilantrag vorsorglich das Verwaltungsgericht an, um vor einer Entscheidung über den Vorbescheidsantrag klären zu lassen, inwieweit der geplante Bau eines Großgebäudes am Kaiser-Friedrich-Ufer 30 mit dem Bürgerentscheid vom 1.7.2010 vereinbar ist, wonach dort "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten" ist. Auf einen erwidernden Schriftsatz des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 9.5.2011, beim Verwaltungsgericht eingegangen um 14.18 Uhr, der den Vertrauensleuten erst am 10.5.2011, 13.24 Uhr, per Fax vom Verwaltungsgericht zur "umgehenden Stellungnahme übersandt" wurde, antworteten die Vertrauensleute mit einer eigenen Entgegnung, die sie am 11.5.2011 gegen 12.45 Uhr in der Geschäftsstelle der Kammer 4 des Verwaltungsgerichts abgaben. Schon kurz darauf, um 14.59 Uhr, verbreiteten die Pressestellen der Finanzbehörde und des Bezirksamtes Eimsbüttel über die Pressestelle des Senats eine "Einladung/Hinweis an die Medien" unter der Überschrift "Senator Dr. Peter Tschentscher besucht Bezirk Eimsbüttel". Darin wurde unter anderem mitgeteilt, Finanzsenator Tschentscher (qua Amt "Eigentümer" des umstrittenen Grundstücks Kaiser-Friedrich-Ufer 30) wolle gemeinsam mit Bezirksamtsleiter Sevecke im Beisein angemeldeter Medienvertreter am späten Vormittag des darauffolgenden Freitags, dem 13.5.2011, einen "Blick auf die Situation Kaiser-Friedrich-Ufer 30" werfen. Zuständig für die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Pressetermin und für nähere Informationen war der Leiter des Eimsbütteler Fachamtes Interner Service, Stephan Glunz. Dagegen erfuhren die Vertrauensleute erst einen Tag nach der Gerichtsentscheidung, am 12.5.2011, durch ein um 10.41 Uhr vom Verwaltungsgericht übersandtes Fax von der Ablehnung des Eilantrags, - zu spät, um beim Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig Beschwerde mit aufschiebender Wirkung einlegen zu können. Denn schon 1-2 Stunden später genehmigte die Baukoordinierungskommission des Bezirksamtes Eimsbüttel den Vorbescheidsantrag. Die Genehmigung durch den Bezirksamtsleiter erfolgte gegen 15 Uhr. Der Investor stand schon vor der Tür und konnte um 15.15 Uhr den genehmigten Vorbescheidsantrag in Empfang nehmen. In diesem minutiös abgestimmten Räderwerk Hamburger Geld- und Machteliten war kein Platz mehr "für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel". Die 4. Kammer des Hamburger Verwaltungsgericht hatte es sich leicht gemacht. Mit den einzelnen, auf den Vorbescheidsantrag bezogenen Inhalten des Antrags der Vertrauensleute hatte sie sich gar nicht befasst, sondern kurzerhand entschieden (4 E 1000-11), dass die ehemaligen Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" nicht berechtigt seien, vor Gericht Anträge für den Bürgerentscheid vom 1.7.2010 zu stellen, der über ihr Bürgerbegehren entschieden hatte. Die Stadt als BeuteDas autoritäre Vorgehen des Bezirksamtes und der Finanzbehörde bei der Ausschaltung des ersten, überaus erfolgreichen Bürgerentscheids in Eimsbüttel ist erst der Anfang einer neuen, obrigkeitsstaatlichen Politik der in Hamburg alleinregierenden und in Eimsbüttel dominanten SPD, die ihre Politik, angeleitet von dem ehemaligen Handelskammer-Präses und jetzigen Wirtschaftssenator Horch, immer mehr an den Zielen der Wirtschaftslobby und immer weniger an den Interessen der Bürger ausrichtet. Wie die Zeitung "Die Welt" am 12.5.2011 unter der Überschrift "Das neue Tempo-Bauprogramm" berichtete, sollen nun unter der Regie des "Wohnungsbaukoordinators" Sachs (SPD) Entscheidungen zu Bauvorhaben künftig zügiger und unter dem Druck kürzerer Fristen durchgesetzt, und "Konflikte - etwa in Bezug auf Naturschutz ... - besser gebündelt und entschieden werden". "Auch wenn die Bürger mehr eingebunden werden sollen - Sachs' Haltung ist klar: Letztlich müsse die Politik entscheiden." Mit anderen Worten: Bürger dürfen zwar noch begehren, aber nicht mehr entscheiden. Laut "Welt" fand die Wirtschafslobby es denn auch "gut, wenn die Stadt wie ein Unternehmen auftritt und mit einer Stimme spricht", und sie forderte frühzeitige Unterstützung "etwa bei drohenden Bürgerbegehren". Der Abbau der Demokratie in Hamburg ist also in vollem Gange. Die Hamburger SPD hat Erfahrung in der - alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringenden - Machtausübung zu Lasten der Demokratie. Lesenswert und von neuer Aktualität ist da ein Buch der Journalisten Jörn Breiholz und Frank Wieding aus dem Jahre 2001: "Das Machtkartell: Die Stadt als Beute. Eine Bilanz nach mehr als 40 Jahren SPD-Regierung in Hamburg". Das Buch berichtet, als wär's aus der finsteren Eimsbüttler Realität gegriffen, von der "Arroganz der Mächtigen" und davon, "wie in der Stadt Hamburg Grundstücksdeals und Bauprojekte an den Interessen der Bürger vorbei gefingert werden." "Weniger Demokratie wagen", so könnte man die neue, bürgerentscheidsfeindliche Hamburger SPD-Politik in Umkehrung einer Forderung Willy Brands überschreiben. Bürgerliches Engagement und offener Widerstand gegen das neue Machtkartell der Handelskammer-SPD sind nun gefragter denn je. Denn es ist "eine der wesentlichen und unverzichtbaren Eigenschaften, die den Menschen ausmachen: die Fähigkeit zur Empörung und das Engagement, das daraus erwächst" (Stéphane Hessel). Hamburger Manifest der Projektgruppe Stadtnatur
HAMBURGER MANIFESTder Projektgruppe StadtnaturDie Naturzerstörung in Hamburg durch Grünflächenverbrauch und Ausräumung der Stadtvegetation hat in den letzten Jahren ein Ausmaß erreicht, das viele Bürger nicht mehr hinnehmen wollen. Die große Zustimmung zu Bürgerbegehren, die sich für die Erhaltung der Stadtnatur in Hamburg einsetzen, lässt erkennen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Menschen einen Schutz ihres Grüns vor weiterer Zerstörung befürwortet. Um diesen Bürgern hilfreiche Sachinformationen und ein Forum für Diskussion und Planung zu bieten, hat sich im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt 2010 die PROJEKTGRUPPE STADTNATUR HAMBURG gegründet. Sie wendet sich gegen die zunehmende ökologische Entwertung des öffentlichen Raums in Hamburg zu Lasten der Gesundheit, des Wohlbefindens und der Lebensfreude der Menschen in der Stadt. Naturzerstörung in Hamburg: zum Schaden der MenschenHamburg treibt Raubbau an seiner Natur. Der Verbrauch von Grün- und Freiflächen hat sich im letzten Jahrzehnt verdoppelt. Jährlich wird im Mittel die zweifache Fläche der Außenalster bebaut und versiegelt. In jedem Jahr verliert Hamburg mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Verbleibende Bäume werden durch meterhohes Auf-Asten verstümmelt und geschädigt. Große Teile der natürlichen Strauch- und Krautvegetation öffentlicher Grünflächen sind bereits systematisch ausgeräumt worden. Zurück bleiben totgepflegte, durchsichtige Parks und kahlgeschorene Straßenrandstreifen. 14 Prozent der ehemals in Hamburg vorkommenden Pflanzenarten sind hier inzwischen ausgestorben. Mehr als die Hälfte der verbliebenen Arten sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Mit jeder vernichteten Pflanzenart verlieren zahlreiche wirbellose Tierarten ihre Lebensgrundlage. Viele stadtbewohnende Wirbeltiere, wie Vögel und Fledermäuse, werden so ihrer Nahrungsquellen und ihrer Lebensräume beraubt. Bei anhaltender Klimaerwärmung droht eine Stadt mit immer weniger Grün in heißen Sommern zur tödlichen Hitzefalle zu werden. Gesundheit und Lebensqualität der Menschen stehen auf dem Spiel. Naturzerstörung in Hamburg: gegen Gesetze und internationale AbkommenDer Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere, heißt es in Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes. Und das Bundesnaturschutzgesetz sagt es ausführlicher in Paragraph 1 Absatz 1: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich ... so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ... sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. In Berichten und Beschlüssen der deutschen Bundesregierung wird die Bedeutung von Natur und Naturschutz in der Stadt - auch und gerade für die Menschen - immer wieder hervorgehoben, etwa in der 2007 beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, wo es heißt: In vielen Stadtbereichen fehlt ausreichend Grün, das von den Menschen genutzt werden und als Lebensraum für Arten dienen kann. ... Fehlende Vegetation und versiegelte Böden verschlechtern das Stadtklima und die Luftqualität und wirken sich negativ auf den Wasserhaushalt aus. ... Je stärker die Begrünung der Innenstädte, desto mehr Stäube und Schadstoffe werden auf natürlichem Wege aus der Luft gefiltert. ... Je größer der Umfang einer Grünfläche, desto größer ist auch die klimatologische Reichweite. ... Eine gute Erreichbarkeit und Vernetzung von Grünflächen ist entscheidend für die Nutzbarkeit und erhöht die Attraktivität der Innenstädte. Dies trägt dazu bei, den flächenintensiven Wegzug ins Umland aufzuhalten und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. ... Die biologische Vielfalt bestimmt maßgebend das Erleben von Natur und Landschaft. ... Naturerfahrung und -erlebnis sind wichtige Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Positive Naturerfahrungen stärken das Lebensgefühl, schulen die sinnliche Wahrnehmung und das ästhetische Empfinden, vermindern Aggressivität, fördern Aufmerksamkeit, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Ausbildung motorischer Fähigkeiten. ... Kinder brauchen Naturerfahrungsräume für eine gesunde psychische und physische Entwicklung. Während in Hamburg das Grünvolumen und der Anteil unversiegelter Flächen ohne Rücksicht auf die biologische Vielfalt fortlaufend dezimiert wird, setzte die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Lage der Natur 2009 ganz andere Ziele: - Bis zum Jahre 2020 ist die Durchgrünung der Siedlungen einschließlich des wohnumfeldnahen Grüns ... deutlich erhöht.
- Entwicklung einer Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Flächen der öffentlichen Hand bis 2010. Anders als Hamburg orientiert sich die Bundesregierung dabei vertragsgemäß an internationalen Abkommen, wie den Beschlüssen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 (UNCED), insbesondere 1. dem Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert (Agenda 21), mit dem Ziel einer Natur und Ressourcen schonenden, nachhaltigen Entwicklung, sowie 2. dem Biodiversitäts-Abkommen (CBD), mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Im Mittelpunkt dieser Abkommen stehen akute, menschheitsbedrohende Naturkrisen:
Die sich beschleunigende, endgültige Ausrottung großer Teile der irdischen Lebewelt - die sich über Jahrmillionen entwickelt hat und unersetzlicher Bestandteil der menschlichen Umwelt ist - stellt derzeit die vordringliche Herausforderung jeder verantwortungsvollen, nachhaltigen Politik dar, will man nicht die Lebensgrundlagen künftiger Menschengenerationen leichtfertig aufs Spiel setzen. Die Hamburger Politik des aggressiven Wachstums, des unmäßigen Flächenverbrauchs und der rücksichtslosen Naturzerstörung wird diesen globalen Herausforderungen nicht gerecht. Naturzerstörung in Hamburg: EMPÖRT EUCH!Angesichts der drohenden globalen Katastrophen haben alle, die genauere Kenntnisse über das Ausmaß der Bedrohung haben, eine besondere, historische Verantwortung, ihr Wissen für das Gemeinwohl einzusetzen und einer ökologisch verhängnisvollen Politik entgegenzutreten. Die PROJEKTGRUPPE STADTNATUR HAMBURG will einen Politikwechsel im Umgang mit der Natur in unserer Stadt herbeiführen. Sie will die Bevölkerung über das wahre Ausmaß und die schädlichen Folgen der Naturzerstörungen informieren und Strategien dafür entwickeln, wie Hamburg wieder zu einer naturfreundlichen Stadt werden kann. Die Projektgruppe Stadtnatur will untersuchen und öffentlich machen, welche Personen, Institutionen, Konzepte und Regelwerke für die jahrelange und anhaltende Naturzerstörung in Hamburg verantwortlich waren und sind. Sie will dokumentieren und quantifizieren, wo und wie viel Grünvolumen in Hamburg vernichtet wurde und wird. Die Projektgruppe will die Geldquellen und Profiteure ermitteln und offen legen, mit denen die Naturzerstörung in Hamburg betrieben wird. Sie will Gesetzesbestimmungen und Verwaltungsvorschriften daraufhin überprüfen, inwieweit sie die Naturzerstörung zulassen oder ihnen entgegenstehen. Die Projektgruppe wird alle Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nutzen und Experten befragen und zur Mitarbeit ermuntern. Sie will analysieren, aufklären und überzeugen. Sie will Konzepte entwickeln und veröffentlichen, die zu einem angemessenen Umgang mit der Stadtnatur in Hamburg beitragen können. Indignez-vous! - Empört euch! So überschrieb der ehemalige, französische Widerstandskämpfer und spätere UN-Diplomat Stéphane Hessel vor kurzem seinen Aufruf zur politischen Neubesinnung und zum friedlichen Aufstand gegen eine verfehlte Politik unter der Macht des Geldes, die niemals so groß, so anmaßend und egoistisch war wie heute und bis in die höchsten Ränge des Staates hinein über eigene Diener verfügt. Hessel fordert einen radikalen Bruch mit dem Drang nach "immer mehr" ... Denn sonst drohen äußerst große Gefahren. Sie können den Planeten Erde für den Menschen unbewohnbar machen. Der Drang nach "immer mehr" kennzeichnet auch die Politik des aggressiven Natur- und Flächenverbrauchs in Hamburg. "Empört Euch!", ein solcher Aufruf erscheint da längst überfällig. Denn - so Hessel - dies ist eine der wesentlichen und unverzichtbaren Eigenschaften, die den Menschen ausmachen: die Fähigkeit zur Empörung und das Engagement, das daraus erwächst. Die Projektgruppe Stadtnatur Hamburg trifft sich regelmäßig am zweiten Mittwoch jedes Monats um 19 Uhr im Bürgertreff Altona-Nord in der Gefionstraße 3. Weitere Informationen und Weblinks zum Projekt StadtNatur Hamburg finden sich auf den Themenseiten zur STADTNATUR ►►► Die Stadt als Beute
Handelskammer Hamburg greift nach der Macht:Die Stadt als BeuteIn einer 173-seitigen Broschüre mit dem Titel Hamburg 2030 – Ein Projekt der Handelskammer Hamburg hat die Hamburger Wirtschaftslobby am 31. Januar 2011 ihr "Wunsch-Zukunftsbild" für die Hamburger Politik der nächsten zwanzig Jahre vorgelegt. Darin formuliert die Handelskammer, deren finanzielle Macht auf der Zwangsmitgliedschaft von 160.000 Hamburger Unternehmen beruht, ihren Macht- und Eigentumsanspruch auf Politik, Gesellschaft und öffentliche Güter in der Hansestadt. Politische Partizipation der Bürger ist nicht erwünscht. Ihnen wird Egoismus, Partikularinteresse und mangelnde Urteilsfähigkeit zugeschrieben. Der gefürchteten direkten Demokratie soll mit eigenen, "konstruktiven" Bürgerbegehren und mit der "Planungshoheit durch den Senat" entgegengetreten werden. Als weitere Widersacher der Handelskammerpläne werden "Naturschutzverbände" genannt. Unterschrieben ist die "Agenda 2030" an erster Stelle vom ehemaligen Handelskammer-Präses Frank Horch, der - in Übereinstimmung mit den strategischen Plänen der Agenda - ein hohes politisches Amt in Hamburg anstrebt. Dazu verhelfen soll ihm Olaf Scholz, SPD, der - auf diese Weise gestützt von der Hamburger Wirtschaftslobby - inzwischen selbst an die Macht gekommen ist und im Gegenzug seit November 2010 damit begonnen hat, seine Partei auf Handelskammer-Kurs zu bringen. Nach dem Wunsch-Zukunftsbild der Handelskammer Hamburg sollen sich Unternehmer und Unternehmen in allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen zur Durchsetzung und Sicherung ihrer Interessen "verstärkt einbringen". Zugriff auf Politik und PolitikerSo "sollten sich Hamburger Unternehmen stärker in politische Entscheidungsprozesse einbringen". Dazu soll der "Anteil der Unternehmer mit politischem Mandat erhöht" und die "Anzahl der Kaufleute unter den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft" vergrößert werden. Das Ziel: "Handelskammer und Verbände bringen sich noch stärker in Gesetzesvorhaben ein." Zur systematischen Ausrichtung der Politik auf die Ziele der Wirtschaftslobby sollen auf einer Veranstaltung mit dem Namen Hamburg Economic Forum regelmäßig "führende Entscheider der Hansestadt und der Metropolregion zusammenkommen". Dies "bietet Unternehmen und Unternehmern damit die Möglichkeit einer direkten Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess". Der "lebendige Austausch zwischen Politik und Wirtschaft ... schafft Verständnis auf beiden Seiten und sichert Konsens bei zentralen politischen Fragestellungen". Das Ziel: "Wirtschaft und Politik verfolgen gemeinsam klare und langfristige Ziele". Zugriff auf Wissenschaft und ForschungAuch Wissenschaft und Forschung sollen nach den Plänen der Hamburger Wirtschaftslobby verstärkt dem Profitinteresse der Unternehmen unterworfen werden. Gefordert wird, "Forschungs- und Wirtschaftsförderung zu koordinieren" und "verstärkt Anreize zur Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft zu setzen". Bei der Lenkung der Forschungsinhalte, zum Beispiel über Drittmittel, soll die "Mittelvergabe an Zielen orientiert" werden. Dazu soll die "mentale Einheit von Wissenschaftlern und Kaufleuten hergestellt" werden. Ziel ist ein maximaler Technologietransfer, das heißt, die Bereitstellung technologischen Wissens zugunsten der Unternehmen. Vorbild ist die Technische Universität München (TUM), - gerühmt als "Die unternehmerische Universität". "Die TUM sieht sich als Basis der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Sie strebt an, Studenten für die Bedürfnisse der Wirtschaft auszubilden. Dafür passt sie die Studieninhalte fortlaufend an neue Erfordernisse an". Um die unternehmensorientierte Ausrichtung Hamburger Hochschulen zu befördern, schlägt die Handelskammer vor, den "Hochschulen (wirtschaftliche) Handlungsfreiheit einzuräumen", an ihnen eine "betriebswirtschaftliche Leitung zu installieren" und entsprechend eine "Anpassung der Hochschulgesetze" vorzunehmen. Darüber hinaus sollen "drei Fraunhofer-Institute und zusätzliche Forschungszentren", die anwendungsorientierte Forschung zum unmittelbaren Nutzen für Unternehmen bereitstellen, aus öffentliche Mitteln eingerichtet werden. Hamburg soll dann "bestehende Forschungseinrichtungen und Gewerbeflächen verknüpfen und die Stadt so mit einem Netz von Technologieparks überziehen." Ziel ist ein "Technologietransfer vom Fließband". Zugriff auf den öffentlichen RaumDie von der Handelskammer Hamburg seit Jahren vorangetriebene Teilprivatisierung und "Reinigung" des öffentlichen Raums von natürlicher Vegetation und unerwünschten Personen durch Kampagnen wie "Hamburg macht Grün" und Business Improvement Districts (BID) soll nach den Vorstellungen der Wirtschaftslobby noch erheblich verstärkt werden. Ein BID ist ein Bereich, in dem die Kommune ihrer am Gemeinwohl ausgerichteten Daseinsvorsorge im öffentlichen Raum nicht mehr nachkommt, sondern diesen Bereich Grundeigentümern an Hand gibt, die ihn zum eigenen Vorteil nach ihren privaten Interessen gestalten und mit sonst öffentlichen Stellen vorbehaltenen Vollmachten kontrollieren können. Auf Betreiben der Handelskammer gibt es in Hamburg bereits acht BIDs, so dass "Hamburg die BID-Hochburg in Deutschland" ist, wie die Agenda 2030 stolz berichtet. Nach den nun vorgestellten Plänen der Handelskammer "sollte der BID-Gedanke auf Gewerbegebiete und Technologieparks ausgeweitet werden." Ein Großteil des öffentlichen Raums in Hamburg wäre dann bald mit einem Netz von profitorientierten Business Improvement Parks (BIP) überzogen, in denen Gesichtspunkte des Gemeinwohls und des Naturschutzes keine nennenswerte Rolle mehr spielen würden. Zugriff auf städtische FlächenAngetrieben durch die Handelskammer Hamburg und unter dem Schlagwort "Wachsende Stadt" hat in den vergangenen neun Jahren unter CDU-Regie die Bebauung und Versiegelung von Grün- und Freiflächen in Hamburg ein nie da gewesenes Ausmaß erreicht. Nach der gerade vorgelegten Agenda 2030 der Wirtschaftslobby soll der Flächenverbrauch nun noch einmal drastisch gesteigert werden. Die Vergabe von Gewerbeflächen pro Jahr soll von jetzt 25 Hektar auf 75 Hektar im Jahr 2030 verdreifacht werden. Auch für den Wohnungsbau ist ein jährlicher Flächenverbrauch von 75 Hektar geplant, - insgesamt also 1.500 Hektar, davon 1.000 Hektar in 21 neuen Wohngebieten. Dass es sich dabei überwiegend nicht um Wohnraum für Menschen mit normalem und geringen Einkommen handelt, ergibt sich aus der Zielvorstellung der Handelskammer für das Jahre 2030: "... die Wohneigentumsquote liegt bei über 50 Prozent" ( - derzeit beträgt die Wohneigentumsquote nur etwa 22 Prozent!). Demnach zielt der Wohnungsneubau vornehmlich auf Menschen mit höherem Einkommen, - die weitere Gentrifizierung Hamburgs ist bereits eingeplant, einkommensschwächere Einwohner werden aus der Stadt verdrängt. Die Agenda 2030 bleibt die Antwort schuldig, auf welchen (Grün-)Flächen Hamburgs die 21 neuen Wohngebiete entstehen sollen. Demgegenüber macht die Handelskammer (auf den Seiten 108-109, 167-173) unter der Überschrift Gewerbeflächenentwicklungsprogramm 2030 detaillierte "Vorschläge für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen in Hamburg" auf einer Gesamtfläche von 572 Hektar, verteilt auf 17 Einzelflächen (die Lage der restlichen geplanten Gewerbeflächen - zusammen 128 Hektar - wird nicht angegeben). Etwa 154 ha der vorgeschlagenen Flächen werden von Kleingärtnern, etwa 284 ha werden landwirtschaftlich genutzt; 290 ha sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und meist von hohem ökologischen Wert. Weitere schutzwürdige Biotopflächen sind von der Zerstörung bedroht, werden von der Handelskammer jedoch verschwiegen. Denn die in Anspruch genommenen Landwirtschafts- und Kleingartenflächen sollen "möglichst einvernehmlich ... auf Grundstücke am Stadtrand" verlagert werden. Damit würden noch einmal 438 ha bisher meist naturbelassener Flächen verbraucht. Die Handelskammer schreibt zu den geplanten Gewerbeflächen (S. 167): "Diese Flächen sind überwiegend noch nicht im gültigen Flächennutzungsplan als Siedlungsflächen ausgewiesen; sie sind Ergebnis eines strukturierten Flächensuchprogramms der Handelskammer Hamburg. ... Die Entwicklung der benannten Flächen bedarf eines sehr entschlossenen Handelns von Politik und Verwaltung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Flächenentwicklungen immer auch einen Eingriff in bestehende Situationen bedeuten. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass dagegen zahlreiche Bedenken erhoben werden. Als vorteilhaft könnte sich daher die Wahrnehmung der Planungshoheit durch den Senat im Rahmen eines Gewerbeflächenentwicklungsprogramms erweisen ...". Demnach schlägt die Handelskammer vor, den Bezirken die Planungshoheit in der Sache entziehen, um so die Umwandlung der grünen, ökologisch vielfach wertvollen, unversiegelten Flächen in Gewerbeflächen zügig auf Senatsebene und ohne die Möglichkeit von Bürgerbegehren durchzusetzen. Ablehnung des mündigen BürgersWährend die Hamburger Wirtschaftslobby, die Handelskammer, ihr profitorientiertes Partikularinteresse als "Gemeinwohl" darzustellen versucht, steht der mündige Bürger, der die Werbesprüche der Lobby und ihrer Politiker durchschaut, bei der Handelskammer unter Generalverdacht. Direkte Demokratie ist für die Handelskammer "ineffizient und handlungsunfähig, weil Entscheidungsprozesse zu lange dauern und mit den hohen Kosten eines Volksentscheides einhergehen." Dass Bürgerinitiativen sich für das Gemeinwohl einsetzen, kommt in der Agenda 2030 der Wirtschaftslobby nicht vor. Das mit ihren Zielen nicht konforme Bürgerengagement wird durchwegs als "Partikularinteresse", als "gesellschaftlicher Egoismus" und als "zunehmende Individualisierung" abgewertet. Auch wird in Frage gestellt, dass "Bürger angesichts von Informationsdefiziten die Folgen von Entscheidungen und Maßnahmen im Einzelnen immer ausreichend beurteilen können" (- als wenn Politiker dies besser könnten). Im sogenannten "Nullszenario", das dem "Wunschszenario" im Handelskammer-Papier gegenübergestellt ist, wird ein veritables Schreckensbild zur Verteufelung der Bürgerpartizipation entworfen: "Gewinnen Partikularinteressen die Oberhand, droht eine 'institutionelle Sklerose', die langfristig zum wirtschaftlichen Niedergang führt." In der schönen neuen Welt der Handelskammer herrscht "gesellschaftsübergreifender Schulterschlusses". Und "die Hamburgische Bürgerschaft ist sich bei zentralen Themen einig". Dass die offene Austragung gegensätzlicher Auffassungen konstitutiver Bestandteil einer lebendigen Demokratie ist, passt nicht in das Weltbild der Wirtschaftslobby. Und sie hat auch schon ein Rezept gegen Bürgerbegehren, die sich gegen die restlose Privatisierung und Zerstörung öffentlicher Güter in Hamburg zur Wehr setzen: das Konstruktive Bürgerbegehren. Wie auf Seite 106 des Handelskammer-Papiers nachzulesen, sind nicht die Bürger, sondern "Politik, Wirtschaft und Handelskammer" für solche wirtschaftsorientierten "Bürger"begehren verantwortlich. Schwächung der Hamburgischen VerwaltungEin weiterer Gegner, über den die Handelskammer in ihrem "Zukunfts-Wunschbild" wenig Gutes zu berichten weiß, ist die Hamburgische Verwaltung. Die Notwendigkeit der staatlichen Kontrolle durch Verordnungen und Genehmigungsverfahren wird als "Bürokratiebelastung" beklagt, die es zu "senken" gelte. Eine Beschleunigung der Genehmigungsprozesse soll paradoxerweise durch "Verschlankung" der Verwaltung, durch "Reduktion des Personalbestands" erreicht werden. Was damit wirklich gemeint ist, ergibt sich aus einer weiteren Forderung: "Genehmigungen werden automatisch erteilt – soweit nicht in festgelegter Frist widersprochen wird." Besonders im Umweltbereich will die Handelskammer staatliche Kontrollen reduzieren und auf "freiwillige Selbstverpflichtung statt Regulierung setzen". Insgesamt möchte die Wirtschaftslobby statt staatlicher Verwaltung "mehr Selbstverwaltung durchsetzen" und die "Anzahl der den Kammern übertragenen hoheitlichen Aufgaben" erhöhen. Auch hier ist das Bestreben der Wirtschaftslobby erkennbar, sich weitestgehend einer gesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen und ihre Machtposition auf Kosten der demokratisch legitimierten Instanzen auszubauen. Zugriff auf öffentliche DatenAuch staatlich erhobene Daten über die Einwohner, Einrichtungen und Vorgänge in Hamburg will sich die Wirtschaftlobby zur profitorientierten Nutzung sichern. Dazu heißt es in der Agenda 2030 der Handelskammer unter anderem: "Private Internetsuchmaschinen und soziale Netzwerke sammeln vielfältige Daten über Orte, Nutzer und viele weitere Informationen, um künftig de facto als monopolistischer Anbieter diese Daten kommerziell zu verwerten. ... Daten mit Hamburg-Bezug erhebt die Stadt bereits heute regelmäßig. ... Sie könnte diese in eigener Regie ... zur Schaffung eines effizienten und wettbewerbsintensiven Marktes allen interessierten Unternehmen zugänglich machen ('Hamburg Open Data')." Unbeantwortet bleibt die Frage, inwieweit das begehrte, staatlich erhobene Datenmaterial über Hamburger Bürger und ihre Aktivitäten möglicherweise auch für andere, etwa politische Zwecke missbraucht werden könnte. FAZITDie Hamburger Wirtschaftslobby in Gestalt der Handelskammer hat mit der programmatischen Schrift Hamburg 2030 ein Handlungskonzept für die nächsten zwanzig Jahre vorgelegt, in dem sie einen umfassenden Zugriff der Hamburger Wirtschaft auf politische Entscheidungen, öffentliche Ressourcen und das gesellschaftliche Leben in Hamburg plant. Das Handlungskonzept erklärt und begründet das Bestreben des Präses der Handelskammer, Frank Horch, ein zentrales politisches Amt in Hamburg zu übernehmen. Unter Naturschützern in Hamburg muss dies Besorgnis auslösen, war die Handelskammer in den letzten neun Jahren doch die treibende Kraft bei der weitgehenden Zerschlagung des Naturschutzes in der Hamburger Verwaltung, bei der Zerstörung großer Teile der Stadtnatur und bei der Durchsetzung eines immensen Flächenverbrauchs in Hamburg. Die Zerstörung zahlreicher weiterer wertvoller Biotope und Landschaften wird in der Agenda 2030 der Handelskammer angekündigt, ebenso wie die Absicht, diese Maßnahmen zentralistisch unter Ausschaltung direktdemokratischer Optionen der Hamburger Bürger durchzusetzen. Der gehorchte ScholzEs ist davon auszugehen, dass der Spitzenkandidat der SPD, Olaf Scholz, die Pläne seines Verbündeten Horch seit Monaten kennt und gutheißt. So hat Scholz seit November 2010 damit begonnen, die Politik der Hamburger SPD an Vorgaben der Handelskammer und ihres Präses auszurichten:
Zu beobachten war also ein sukzessives "Abarbeiten" von Handelskammer-Forderungen durch den SPD-Spitzenkandidaten Olaf Scholz. Die Rechnung nach der WahlSchon zwei Stunden nach dem "gehorchten" Wahlsieg des Olaf Scholz präsentierte die Handelskammer Hamburg ihre Rechnung und forderte weitere Kompetenzen für ihren ehemaligen Präses Frank Horch als künftigem Wirtschaftssenator in Hamburg: "Um die wirtschaftspolitische Schlagkraft am Standort Hamburg zu erhöhen, sollten die Bereiche Verkehr, Energie, Medien, IT und Technologie in den Kompetenzbereich der Behörde für Wirtschaft und Arbeit überführt werden", heißt es im Gratulationsschreiben der Wirtschaftslobby. Der neue "Energie-Senator" wäre dann ein Befürworter der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und ein Gegner der Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg, heißt es doch auf Seite 99 der von Horch unterschriebenen Handelskammer-Agenda 2030: "Rekommunalisierungstendenzen halten an, ohne dass ihr Nutzen erwiesen ist". Polizei plant Stadt
Naturzerstörung für den Überwachungsstaat? - Die Polizei als Stadt- und Landschaftsplaner in HamburgDie Polizei Hamburg beteiligt sich nach eigenem Bekunden seit mehreren Jahren "strukturiert" und "regelhaft" an der Stadtplanung in Hamburg. Aus kriminalpräventiven Gründen ist sie offenbar an einer Ausräumung von Bäumen, Sträuchern und Hecken aus dem öffentlichen Raum interessiert. "Die uniformierte Präsenz in Hamburg wird massiv erhöht", vereinbarten CDU, Schill-Partei und FDP in ihrem Koalitionsvertrag 2001, und fassten ergänzend den Beschluss, in Hamburg "wucherndes Grün zügig zu beseitigen". Wenig später legte die Koalition unter der Regie der Schill-Partei ein Handlungskonzept zur "Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt" vor, das als eines seiner Hauptziele die Beseitigung des "Wildkrauts im Straßenraum" herausstellte und dafür einige Millionen Euro einplante. Dazu sollte das "Straßenbegleitgrün zur wirtschaftlichen Pflege und Kostensenkung" neu gestaltet werden. Verstärkt sollten dafür unqualifizierte Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber zum Einsatz kommen. Die dann einsetzende, überall zu beobachtende "Säuberung" der Stadt von ihrer natürlichen Vegetation löste vielfach Empörung aus und ist in Presseartikeln und Bürgerschafts-Drucksachen dokumentiert, so etwa in einem Artikel der Tageszeitung (taz) vom 19.11.2003, wo es hieß: "Weil sich der Senat die Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit der Stadt vorgenommen hat, roden die Bezirke vielerorts das Buschwerk an Straßenrändern. Als die GAL Nord entsprechende Pläne zu sehen bekam, reagierte sie schockiert. 'Mit der Rodung würden wir weitere biologisch wertvolle Kleinflächen verlieren' ...". In einem Antrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2004 geißelte die SPD-Bürgerschaftsfraktion am 8.12.2003 scharf den Hamburger Senat wegen seiner "Politik, Büsche und Bäume an Straßenrändern rauszureißen und keine Straßenbäume mehr nachpflanzen zu lassen ... Gleichzeitig wird den Bezirken in einer Globalrichtlinie der Kahlschlag am Straßenbegleitgrün und Aussaat von Rasen diktiert". Inwieweit die Polizei Hamburg unter Innensenator Schill bereits zu diesem Zeitpunkt an der Planung zur Beseitigung großer Teile der Vegetation im öffentlichen Raum Hamburgs beteiligt war, ist derzeit noch nicht bekannt. Einem aufschlussreichen Artikel des Landeskriminalamtes im Hamburger Polizeibericht 2009 lässt sich indes auf den Seiten 88 - 93 entnehmen, dass die Polizei Hamburg spätestens seit 2005 Aktivitäten entwickelte, ihr "spezielles Fachwissen ... verstärkt und strukturiert in die stadtplanerische Arbeit ein[zu]bringen". Am 17. November 2005 veranstaltete die Polizei Hamburg zusammen mit der Sicherheitskonferenz Altona und der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG) in Hamburg-Bahrenfeld eine Tagung zum Thema Kriminalprävention für die "Wachsende Stadt". Eine anschließend im Landeskriminalamt eingerichtete Arbeitsgruppe für Städtebauliche Kriminalprävention (LKA 123) erstellte daraufhin eine "Fachanweisung für die Implementierung einer Verkehrlichen und Städtebaulichen (Kriminal-)Prävention bei der Polizei Hamburg", die im September 2008 vom Polizeipräsidenten Werner Jantosch in Kraft gesetzt wurde. Aus dieser Arbeitsgruppe stammt offenbar der erwähnte, von zwei LKA-Mitarbeitern verfasste Beitrag "Sichere Stadtgestaltung - Kriminalprävention" im Hamburger Polizeibericht 2009, Seite 88 - 93. In ihm wird deutlich, dass ein Großteil der kriminalpräventiv-stadtplanerischen Absichten der Polizei gegen die Vegetation in der Stadt gerichtet ist. Denn: "Bäume, Büsche und Hecken bieten sich als ideale Versteckmöglichkeiten an ...". Begrünungen sollten "mit einem Sicherheitsabstand von zwei Metern zum Wegesrand gesetzt werden". Und es sollten auch "ausreichend gute Sichtmöglichkeiten für 'wachsame Nachbarn' vorhanden sein". In Vorträgen, Presseerklärungen und Broschüren fordert das Hamburger Landeskriminalamt eine vollständige optische Kontrolle des öffentlichen Raums. Begrünung soll "so gestaltet sein, dass keine Versteckmöglichkeiten und ein vorausschauendes Begehen ermöglicht wird". Dazu soll der Höhenbereich zwischen 0,8 und 2 m über dem Boden von "Blattwerk" frei gehalten werden. Normal wachsende Sträucher, Hecken und nicht aufgeastete Bäume sind demnach auf Hamburger Grünflächen nicht zuzulassen, - ein Verstoß auch gegen die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die von der Polizei vorangetriebene "Entstrauchung" Hamburgs missachtet die große Bedeutung der Strauchvegetation für die städtische Tierwelt (Insekten, Vögel, Säugetiere) und für das Stadtklima. Aus polizeilicher Sicht ist die Stadtvegetation offenbar ein Sicherheitsrisiko. Vielleicht erklärt sich so, dass - unter dem irreführenden Werbeslogan "Qualitätsoffensive Freiraum" - die öffentlichen Grünflächen in Hamburg immer durchsichtiger und vegetationsärmer werden, um Sichtachsen – Auflichtungen – Sichtbeziehungen, und damit die Voraussetzungen für eine flächendeckende soziale und staatliche Kontrolle des öffentlichen Raums zu schaffen. Die nach eigenem Bekunden "strukturierte" und "regelhafte" Einflussnahme der Polizei auf die Stadt- und Landschaftsplanung in Hamburg findet anscheinend unter Ausschluss der demokratischen Öffentlichkeit statt. Unklar ist, ob denn die nach der Verfassung als Exekutivorgan des Staates eingerichtete Polizei überhaupt als selbständiger politischer Akteur auftreten darf, um ihre auf Kontrolle des öffentlichen Raums ausgerichteten Interessen in politischen Abstimmungsverfahren verdeckt durchzusetzen. Die Polizei verliert damit auch ihre politische Neutralität bei der Ausübung ihrer wichtigsten Aufgabe: rechtswidrige Handlungen zu unterbinden. So sind in letzter Zeit wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen die Polizei bei Naturschutzdelikten, in denen es um die illegale Beseitigung von Vegetation im öffentlichen Raum ging, nicht pflichtgemäß eingeschritten ist, - möglicherweise ein Indiz für ihr parteiliches Verhalten. Pro StadtNatur
Projekt StadtNaturMit einer PROJEKTGRUPPE STADTNATUR organisiert die ISEBEK-INITIATIVE derzeit den demokratischen Widerstand gegen die in Hamburg seit Jahren andauernde Zerstörung der natürlichen Vegetation und die damit einhergehende Auslöschung zahlreicher Pflanzen- und Tierarten. Sie wendet sich damit auch gegen die zunehmende ökologische Entwertung des öffentlichen Raums in Hamburg, - zum Schaden der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger. Hamburg treibt Raubbau mit seiner Natur. Der Verbrauch von Grün- und Freiflächen in Hamburg hat sich im letzten Jahrzehnt verdoppelt. Jährlich wird im Mittel die zweifache Fläche der Außenalster bebaut und versiegelt. In jedem Jahr verliert Hamburg mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Seitdem die Schill-CDU-FDP-Koalition 2001 beschloss, in Hamburg "wucherndes Grün zügig zu beseitigen", sind große Teile der natürlichen Strauch- und Krautvegetation öffentlicher Grünflächen systematisch ausgeräumt worden. Diese Politik der Naturzerstörung wurde seit 2008 unter GAL-Beteiligung fortgesetzt, so bei den monströsen Abholzungen und Biotopzerstörungen auf der Elbinsel Wilhelmsburg. "Ein-Euro-Jobber" werden weiterhin unter Androhung von Sanktionen dazu angehalten, heimische Wildkräuter und -sträucher im öffentlichen Raum zu beseitigen, darunter auch geschützte Arten. Dabei sind 14 % der Hamburger Pflanzenarten bereits ausgestorben. Mehr als die Hälfte der verbliebenen Arten sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Mit jeder vernichteten Pflanzenart verlieren etwa zehn wirbellose Tierarten ihre Lebensgrundlage. Viele stadtbewohnende Wirbeltiere, wie Vögel und Fledermäuse, werden so ihrer Nahrungsquelle und ihres Lebensraums beraubt. Bei anhaltender Klimaerwärmung droht eine Stadt mit immer weniger Grün zur tödlichen Hitzefalle zu werden. Gesundheit und Lebensqualität der Menschen stehen auf dem Spiel. Bei einer Podiumsdiskussion mit dem Titel "Stadtnatur willkommen!" am 23. November 2010, an der führende Fachexperten aller Bereiche der Hamburger Stadtnaturforschung teilnahmen, vereinbarten zahlreiche Anwesende, eine "Projektgruppe Stadtnatur" ins Leben zu rufen, die dazu beitragen soll, einen Politikwechsel im Umgang mit der Natur in Hamburg herbeizuführen. Angesichts der massiven Irreführung der Öffentlichkeit durch Marketing-Kampagnen wie "Umwelthauptstadt / Green Capital Hamburg" soll die Projektgruppe die Bevölkerung über das wahre Ausmaß der Naturzerstörungen in Hamburg informieren und Strategien dafür entwickeln, wie der massive Natur- und Flächenverbrauch mit demokratischen Mitteln gestoppt werden kann. Dazu wird sich die Gruppe auch gezielt in den bevorstehenden Bürgerschaftswahlkampf einmischen. Alle, die nicht klaglos zusehen mögen, wie Hamburgs erhaltenswerte Natur immer mehr dem besitzergreifenden Gewinnstreben der Immobilienwirtschaft, der Naturferne vieler Stadt- und Landschaftsplaner und dem übertriebenen Reinlichkeitsdrang einiger Lokalpolitiker geopfert wird, sind eingeladen, sich aktiv an der Arbeit der Projektgruppe Stadtnatur zu beteiligen. Die Projektgruppe Stadtnatur trifft sich erstmals am
Weitere Informationen finden sich auf den Themenseiten zur STADTNATUR. Initiative zum Schutz der Stadtnatur
HAMBURG MACHT GRÜN WEG- Genug ist genug!Die Naturzerstörung in Hamburg durch Grünflächenverbrauch und Ausräumung der Stadtvegetation hat in den letzten Jahren ein Ausmaß erreicht, das viele Bürger nicht mehr hinnehmen mögen. Die große Zustimmung zu Bürgerbegehren, die sich für den Erhalt der Stadtnatur in Hamburg einsetzen, lässt erkennen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Bürger einen Schutz der Stadtnatur vor weiterer Zerstörung befürwortet. Auf einer Podiumsdiskussion am 23. November 2010 um 19 Uhr im Bürgertreff Altona-Nord in der Gefionstraße 3 wollen namhafte Kenner der Hamburger Stadtnatur mit Bürgern darüber beraten, was zu tun ist, damit Hamburg wieder zu einer naturfreundlichen Stadt werden kann. ............................................................................... Zur STADTNATUR ►►► ................................... Zur Ausstellung LASS WACHSEN, HAMBURG! ►►► Hamburg treibt Raubbau mit seiner Natur. Im letzten Jahrzehnt ist der Grün- und Freiflächenverbrauch drastisch angestiegen. Unter dem Slogan Wachsende Stadt wird jährlich die doppelte Fläche der Außenalster bebaut und versiegelt. Dazu werden die Bezirke jährlich mit Hilfe von Zielvereinbarungen verpflichtet, eine vorgegebene Flächenmenge "nachfragegerecht verfügbar zu machen". Belohnt werden sie dafür mit Zahlungen aus einem Anreizsystem mit über 5 Millionen Euro im Jahr. Unter dem Motto Qualitätsoffensive Freiraum werden derzeit Tausende von Bäumen in Hamburg ersatzlos gefällt, Sträucher und Wildpflanzen werden flächenhaft entfernt und durch kurzgeschorenen Rasen und langweiliges Plangrün ersetzt. Unter dem Slogan HAMBURG MACHT GRÜN werden auch Unternehmen und Privatpersonen aufgefordert, sich an der Wildkrautbekämpfung auf Hamburgs Grünflächen zu beteiligen und zur Eigenwerbung anschließend ein großes Metallschild mit ihrem Namen vor der "bereinigten" Fläche aufzustellen. Als Höhepunkt dieser "Qualitätsoffensive" fand gerade eine von der igs 2013 und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) organisierte Fachkonferenz GRÜN - MACHT - GELD statt. Auf ihr wurde vorrangig diskutiert, wie sich das städtische Grün gewinnbringend für die Immobilenwirtschaft und für den Konkurrenzkampf der Städte um Einwohner einsetzen und "aufwerten" lässt. Ein Landschaftsarchitekt empfahl, das Grün von Städten doch auf zentrale Parks zu beschränken, "statt grüne Sauce über die Stadt zu verteilen". Politiker könnten solche Vorschläge dazu nutzen, um die für die Naherholung, für das lokale Stadtklima und für die Biotopvernetzung so wichtigen, wohnungsnahen Grünflächen der inneren Verdichtung zu opfern. Die Tagung offenbarte schlaglichtartig den sich abzeichnenden Bruch der Stadtpolitik mit der früheren Tradition Hamburgs im Umgang mit Grünflächen und gewachsener Natur. Aus dieser Sicht vermittelt die derzeitige Eigenwerbung Hamburgs als "Umwelthauptstadt (GREEN CAPITAL) 2011" den Eindruck einer geschickten GREENWASHING-Kampagne, die zugleich der Vermarktung des "grünen" Immobilienstandorts Hamburg dient. Übermäßige Abholzung und Beschneidung von Bäumen, gezielte Ausräumung der bodennahen Vegetation - Sträucher, Wildkräuter - und ausgedehnte Versiegelung unversehrter Bodenflächen haben vernichtende Auswirkungen auf die gesamte Lebenswelt Hamburgs. Der biologischen Vielfalt - Biodiversität - wird schwerer Schaden zugefügt. Viele Pflanzen- und Tierarten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften verschwinden. Durch drastische Reduzierung der Vegetation und durch Schädigung der natürlichen Bodenfunktionen werden vielen Bodenorganismen und oberirdisch lebenden Kleintieren, unter anderem Insekten, die Lebensgrundlage entzogen. Den in der Nahrungskette folgenden Wirbeltieren, zum Beispiel Vögeln und Fledermäusen, fehlt es dann an Nahrung und Lebensraum. Ebenso ist die Lebensqualität der Menschen betroffen, etwa über verstärkte Beeinträchtigungen des städtischen Naturhaushalts durch Abgase, Feinstaub, Hitze und mangelnde Grundwasserneubildung. Hinzu kommen die psychosozialen Auswirkungen einer Stadt aus Stein und Beton, in der es an Möglichkeiten der Naturbegegnung und der Naherholung im Grünen fehlt. HAMBURG - EINE STADT ÖFFNET SICH DER NATUR, so überschrieb die Umweltbehörde noch 1988 ihren Jahresbericht. In Zeiten des Klimawandels, in denen eine Stadt ohne Grün zur tödlichen Hitzfalle werden kann, ist der Ruf nach Öffnung der Stadt für die Natur aktueller denn je. Dies ist auch der Leitgedanke der PodiumsdiskussionStadtnatur willkommen !am 23. November 2010 um 19 Uhr im Bürgertreff Altona-Nord, - Großer Saal – Gefionstraße 3 in 22769 Hamburg Kenner der Hamburger Stadtnatur wollen die Situation aus der Sicht ihrer Fachgebiete beleuchten und mit Bürgern darüber beraten, wie Hamburg wieder zu einer naturfreundlichen Stadt werden kann: • Dr. Hans-Helmut Poppendieck: PFLANZEN • Prof. Dr. Günter Miehlich: BÖDEN • Frank Röbbelen: INSEKTEN • Günther Helm: VÖGEL • Werner Smolnik: FLEDERMÄUSE und andere Kleinsäugetiere • Dipl.-Biol. Rudolf Sergel, PhD: NATURHAUSHALT und LEBENSQUALITÄT Alle, denen die Stadtnatur in Hamburg am Herzen liegt, sind eingeladen, sich an der Vorbereitung der Podiumsdiskussion durch Bereitstellung von Informationen und mit eigenen Diskussionsbeiträgen zu beteiligen (eMails an isebek@arcor.de). Auf der Seite STADTNATUR dieser Website sollen während der nächsten Wochen Informationen und Diskussionsbeiträge zur Stadtnatur und ihrem Schutz zum Download bereitgestellt werden. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion und auf weiterführende Ideen. Beitrag zum Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt 2010 Isebek-Initiative gewinnt Bürgerentscheid
Eimsbüttler Bürger entschieden für die Natur und gegen einen Büroklotz am IsebekkanalMit einer überzeugenden Mehrheit von rund 70 Prozent der gültigen Stimmen haben die Eimsbüttlerinnen und Eimsbüttler am 1. Juli 2010 in einem Bürgerentscheid das Ansinnen ihrer Bezirkspolitiker zurückgewiesen, die naturnahe Gewässerlandschaft am Isebekkanal und das denkmalgeschützte Klinker-Ensemble am U-Bahnhof Hoheluftbrücke mit einem riesigen Büroklotz verunstalten zu lassen. Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hat die Abstimmungen des Bürgerentscheids mit mehr als zwei Dritteln der gültigen Stimmen eindeutig gewonnen. Sowohl bei der Ja-Nein-Abfrage als auch bei der Stichfrage des Stimmzettels lag die Zustimmung zu der Vorlage des Bürgerbegehrens bei 70 %. Demgegenüber gibt es bei der Vorlage der Bezirksversammlung eine auffallende Differenz von 20 % zwischen den beiden Abfragen: Rund 40 % derer, die zunächst mit Ja für die Vorlage der Bezirksversammlung gestimmt hatten, zogen ihre Zustimmung bei der Stichfrage wieder zurück und votierten dann zu Gunsten des Bürgerbegehrens. Hauptgrund für dieses unterschiedliche Stimmverhalten der Abstimmenden war offenbar die irreführende Fragestellung der Bezirksversammlungs-Vorlage. Denn sie bezog sich nicht nur auf den eigentlichen Gegenstand des Bürgerbegehrens, nämlich auf die geplanten Rodungen und Bebauungen vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Vielmehr enthielt die Vorlage der Bezirksversammlung die Fragestellung eines früheren Bürgerbegehrens - "Hände weg vom Isebek!" -, dessen Abstimmung das Bezirksparlament zuvor zweimal durch vorgetäuschte Zustimmung verhindert hatte. Wörtlich abgeschriebene Textteile des verhinderten Bürgerbegehrens standen nun in der Informationsbeilage der Bezirksversammlung. Um die Täuschung perfekt zu machen, begann die Frage der Bezirksversammlung zum Bürgerentscheid mit einem Text - "Sind Sie für den vollständigen Erhalt des Isebek-Grünzuges ..." –, der fast wörtlich dem Namen der ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal, der Initiatorin des Bürgerentscheids, entnommen war. Und unter dem Namen "Rettet die Isebek" waren die Bezirkspolitiker denn auch bemüht, sich selbst als die wahre Isebek-Bürgerinitiative auszugeben. Durch diese mehrfache Irreführung versuchten sie den Eimsbüttlern offenbar vorzuspiegeln, nur durch ein Ja zu der Vorlage der Bezirksversammlung sei der möglicherweise gefährdete Isebek-Grünzug vor der Zerstörung zu retten. Ein großer Teil der so erschlichenen Ja-Stimmen gingen der Bezirksversammlung dann aber bei der Stichwahl wieder verloren, weil die Abstimmenden den Schwindel durchschaut hatten und der Ablehnung des "Hoheluftkontors" größeres Gewicht beimaßen. Das trotz aller Täuschungsversuche überaus eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" ist umso eindrucksvoller, als die Bezirkspolitiker unter Verwendung von Partei- und Steuergeldern eine wahre Materialschlacht mit Tausenden von Plakaten und Flugblättern sowie zahlreichen Parteiständen in allen Stadtteilen des Bezirks Eimsbüttel gegen das Bürgerbegehren führten. Angesichts der totalen finanziellen Übermacht und des enormen Material- und Personaleinsatzes der Bezirksversammlung ist die klare Ablehnung des Bürogroßbaus am Isebekkanal durch die Eimsbüttler Bürger ein glattes Misstrauensvotum gegen die Bezirksversammlung und an die Adresse jener, die mit der unglaubwürdigen Werbekampagne der Bezirksversammlung versuchten, die Eimsbüttler für dumm zu verkaufen. Zu den Organisatoren dieser Kampagne gehörte insbesondere der Vorsitzende der Bezirksversammlung, Niels Böttcher, CDU, der das amtliche Wappen des Bezirks Eimsbüttel zum Klick-Button bei Facebook verkommen ließ und mit seinem Auftritt im Internet die Würde des Bezirksparlaments in Mitleidenschaft zog. Ebenso der hinter dem Internetauftritt stehende Unternehmensberater Carsten Ovens, CDU, Bezirksabgeordneter und Kreisvorsitzender der Jungen Union, der bereits im Januar 2010 mit der Parole "Rettet die Isebek" und einer täuschend imitierten Unterschriftensammlung gezielt Mittel der Desinformation und der Identitätstäuschung gegen das Bürgerbegehren einsetzte. Dieselbe Gruppe von CDU-Funktionären, zu der auch der Immobilienhändler und Fraktionsvorsitzende Michael Westenberger zählt, hat nun nach dem verlorenen Bürgerentscheid erneut eine Desinformationskampagne gestartet, mit der sie den eigenen, eklatanten Misserfolg sowie den Sieg und die Legitimität des Bürgerbegehrens kleinzureden versucht. Wurde die Abstimmungsbeteiligung von gut 23 % beim Bürgerentscheid vor der Auszählung der Stimmen von der örtlichen CDU noch als "durchschnittlich" und "üblich" bezeichnet, so spricht die CDU nun, nach Bekanntwerden ihrer Niederlage, von einer "geringen Wahlbeteiligung". Gleichzeitig sind "Verfassungsexperten" und die Mittelstands- und Wirtschaftvereinigung der CDU Hamburg (MIT) auf den Plan getreten, die die Festsetzung einer höheren Abstimmungsbeteiligung - eines Quorums - bei Bürgerentscheiden fordern. Über Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren lässt sich trefflich streiten. Im konkreten Fall des Eimsbüttler Bürgerentscheids würde eine höhere Abstimmungsbeteiligung den Gegnern der direkten Demokratie indes nicht weiterhelfen. Geht man einmal von einem Abstimmungsquorum von 40 % der Wahlberechtigten des Bezirks aus - eine der Zahlen, die der CDU-Politiker Ulrich Karpen vorschlug und die noch über der Wahlbeteiligung von 34,7 % bei den Europawahlen 2009 in Hamburg liegt - so ergibt eine einfache Dreisatzrechnung Folgendes: Die Bezirksversammlung Eimsbüttel würde bei einer Abstimmungsbeteiligung von 40 % erst dann eine Mehrheit von einer Stimme erhalten, wenn neben den bisher 45.183 Teilnehmern am Bürgerentscheid, von denen rund 70 % für das Bürgerbegehren und rund 30 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmten, weitere 33.243 Wahlberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen würden, die dann aber mit nur 25 % für das Bürgerbegehren und mit 75 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmen müssten. Das eindeutige Abstimmungsergebnis vom 1. Juli müsste sich also mehr als umkehren. Eine derartige Annahme ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Auch die Zahlenspiele der CDU können daher nicht über die Tatsache hinwegtäuschen: Die Eimsbüttler sind mit großer Mehrheit für die Erhaltung der Natur und für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am Isebekkanal, aber gegen den erdrückenden, von der CDU herbeigesehnten Büroklotz. Das eindeutige Ergebnis des Eimsbüttler Bürgerentscheids ist ein klarer HANDLUNGSAUFTRAG AN DAS BEZIRKSAMT EIMSBÜTTEL, nun unverzüglich die positiven Zielsetzungen des Bürgerentscheids planerisch und praktisch umzusetzen. Durch den Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wurden jene Teile des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" noch einmal ausdrücklich bestätigt, die den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal betreffen. Handlungsauftrag des aktuellen Bürgerentscheids in diesem Bereich ist mithin:
Im Verbund damit sind auch alle anderen am 13.8.2009 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossenen Zielsetzungen des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" umzusetzen, wie sie bereits weitgehend in dem "Verfahrensbericht zur Umsetzung des Bürgerbegehrens 'Hände weg vom Isebek!'" des Bezirksamtes Eimsbüttel für die Hauptausschuss-Sitzung vom 15.10.2010 enthalten sind:
Ad hoc sollten unverzüglich die vom Bezirksamt als "Schandflecke" geduldeten Verwahrlosungen im Bereich des erweiterten Isebek-Grünzuges durch entsprechendes Verwaltungshandeln behoben werden, insbesondere:
Zu den beiden letztgenannten Punkten liegen der Bezirksverwaltung bereits Anfragen und Vorschläge der ISEBEK-INITIATIVE vor. Lesen Sie dazu: ROLL BACK AN DER ALSTER: In Hamburg wollen konservative Politiker und Medien die Bürgerentscheide einschränken Fake Factory Eimsbuettel
FÄLSCHEN ALS MITTEL DER POLITIK IM BEZIRK EIMSBÜTTELoder: Wie die Bezirksversammlung die Eimsbüttler beim ersten Bürgerentscheid zu täuschen versuchtUm den umstrittenen Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Fast-Food-Restaurant und einer Tiefgarage zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke durchzusetzen, greifen Politiker des Bezirks Eimsbüttel derzeit zu Mitteln der Fälschung. Mit einer breit angelegten Desinformationskampagne zum Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" versuchen sie, die Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürger über das wahre Ausmaß der geplanten Bebauungen und der dadurch entstehenden Schäden zu täuschen, und geben sich dabei als "Retter der Isebek" aus. Auf großen, bunten Plakaten werben die Bezirkspolitiker allenthalben für Ihr fragwürdiges Bauvorhaben am Isebekkanal, dessen Verwirklichung die Zerstörung eines städtebaulichen Kulturdenkmals und eines für den Biotopverbund unverzichtbaren Gehölzbestandes zur Folge hätte. Um von diesen Schäden abzulenken, sind die beteiligten Politiker in das Gewand der für den Naturschutz eintretenden Isebek-Initiative geschlüpft: sie geben sich als "Retter der Isebek" aus. Die Bezirkspolitiker bedienen sich damit eines Täuschungstricks, der in der Biologie als Signalfälschung oder auch "Mimikry" bekannt ist. Ein viel zitiertes Beispiel der Signalfälschung ist ein Meeresfisch namens Seeteufel. Der hat auf seiner Rückenflosse einen angelartigen Fortsatz, den er vor seinem Maul wie einen Wurm bewegen kann, mit der Folge, dass andere Fische angelockt und so zu einer leichten Beute werden. Ähnlich haben nun die Bezirkspolitiker als Lockmittel den Text des im Vorjahr von ihnen verhinderten Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" fast wörtlich abgeschrieben, so dass der arglose Eimsbüttler, der sein Kreuz bei diesen, inzwischen auch vom Bezirksamt akzeptierten Forderungen der Isebek-Initiative macht, dafür keine Gegenleistung erhält, sondern - schnapp - einen hässlichen Fastfood-Büro-Koloss ans Isebek-Ufer gesetzt bekommt. Neben der beschriebenen Signalfälschung setzen die Bezirkspolitiker gezielt auch Mittel der Bildfälschung ein. Diese Fälschungen sind einerseits darauf ausgerichtet, über das riesige Ausmaß des geplanten Baukörpers und über seine erdrückende und verdunkelnde Wirkung hinwegzutäuschen. Zum anderen zielen die Bildfälschungen darauf ab, eine angebliche "Unattraktivität" der für den Bürobau benötigten Fläche vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu behaupten und dies - unter gezielter Auslassung aller positiven Aspekte - in den düstersten Farben auszumalen. Ein typisches Beispiel dieser Fälschungspraxis ist das erste Bild im Beitrag der Bezirksversammlung im Informationsheft für den Bürgerentscheid. "Traurige Realität" ist das Bild überschrieben, denn es soll, wie im dazugehörigen Text nachzulesen, die "Unattraktivität" dieses Areals darstellen. Die traurige Realität ist eine ganz andere: das Bild ist eine Fälschung. Es vermittelt den Eindruck eines Fotos, das vom Isebek-Ufer aus in Richtung U-Bahnhof Hoheluftbrücke aufgenommen wurde, - ist aber in Wirklichkeit eine trickreiche Fotomontage, die den arglosen Betrachter in die Irre führt. Dies ergibt sich unmittelbar daraus, das auf dem Bild zwei Pappeln vor dem Bahnhof abgebildet sind, obgleich dort in Wahrheit nur eine Pappel steht. An der Stelle, wo rechts neben der linken Pappel schöne, naturnahe Gehölzbestände abgebildet sein müssten, ist das Bild abgeschnitten, und es folgt noch einmal ein Bildabschnitt links von der nun rechten Pappel. Ein im Hintergrund haltender U-Bahnzug verlor dabei sein Hinterende. Das Bild wurde dann wieder genau dort rechts beendet, wo die schutzwürdigen Gehölzbestände über dem völlig überwachsenen Röhrenbunker beginnen, der im Text der Bezirksversammlung ausdrücklich als Teil der betrachteten Fläche genannt wird. Auch in allen anderen Darstellungen der Bezirkspolitiker ist das Bestreben erkennbar, die ökologischen Verwüstungen, die das geplante Großbauvorhaben auslösen würde, zu verschweigen und zu vertuschen. Denn mit den beabsichtigten, umfangreichen Rodungen würde auch das einzige und unverzichtbare Verbindungsglied zwischen den Grünzügen am Isebekkanal und an der U-Bahnstrecke Hoheluftbrücke - Schlump zerschnitten und damit ein wichtiges Teilstück des grünen Biotopverbundes in Hamburg zerstört. Der übergroße Büroklotz stünde dann wie ein großer Querriegel in dieser ökologisch wichtigen Übergangszone. Das Bestreben der Bezirkspolitiker, die riesigen Ausmaße des geplanten Baukörpers am Isebekkanal und seine erdrückende und verdunkelnde Wirkung zu vertuschen und zu verniedlichen, zeigt sich in weiteren Bildfälschungen zum Bürgerentscheid. Sofort ins Auge springt die grobe Verfälschung der Wirklichkeit auf den derzeitigen Plakaten und Flyern der Bezirksversammlung. Der Fälschungseffekt wurde auf zweierlei Weise erreicht. Einerseits wurde die Breite des Gebäudes relativ zu den Nachbargebäuden auf etwa 40% der wahren Breite zusammengeschoben. Zum anderen wurden die Fenster des Gebäudes extrem groß und weiß dargestellt. So wurde aus dem riesigen, undurchsichtigen Büroklotz ein filigranes, fast transparentes Gebilde, das eher einem Gerüst gleicht als einem massiven Gebäude. Perfekter konnte die Bezirksversammlung ihre wahren Absichten nicht verschleiern. Besonderes Gewicht legt die Bezirksversammlung bei ihrer Desinformationskampagne auf die Verfälschung des eigentlichen Themas - im Gesetzestext: des Gegenstandes - des Bürgerentscheids. Statt sich auf das eigentliche Thema - die Rodungen und die Großbebauung vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke - zu konzentrieren, stellt sie die - aus Texten der Isebek-Initiative wörtlich abgeschriebenen - Fragen des gerade verhinderten Bürgerentscheids "Hände weg vom Isebek!" ganz in den Vordergrund ihrer eigenen Fragestellung und Kampagne. Als Höhepunkt dieser Themenfälschung nahm die Bezirksversammlung mit Beschluss vom 12.5.2010 dann auch noch den Erhalt "aller Kleingärten" in ihren, vom Thema ablenkenden Fragenkatalog auf. Kleingärten gibt es nicht im Grünzug am Isebekkanal, und sie waren auch nicht Thema der beantragten Bürgerbegehren. Zum ersten Mal in die Diskussion eingeführt wurden die Kleingärten von dem derzeitigen Leiter des Bezirksamtes Eimsbüttel in einem moderierten Gespräch der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens mit Vertretern der Bezirksversammlung am 23.4.2010, in dem der Amtsleiter mehrfach ausdrücklich als Vorstandsmitglied des Kleingartenvereins Hohe Weide e.V. auftrat. Tags zuvor hatte er den Vertrauensleuten in einem Gespräch erklärt, er wolle die Diskussion zum Bürgerentscheid dazu nutzen, die Kleingärten seines Vereins planerisch zu sichern. Vor allem gegen diesen offensichtlichen Missbrauch ihres Bürgerbegehrens für die privaten Interessen des Bezirksamtsleiters und für die Irreführung einer den Zielen der Isebek-Initiative nahestehenden Bevölkerungsgruppe beantragten die Vertrauensleute am 21.5.2010 eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht und hatten damit in der Hauptsache ihres Anliegens Erfolg: Um in dem juristischen Verfahren nicht zu unterliegen, beschloss die Bezirksversammlung in aller Eile am 27.5.2010, "alle Kleingärten" aus ihrer Vorlage herauszunehmen. Geblieben ist "der Kleingarten" ohne weitere Definition. Gemeint ist möglicherweise der alte Imkergarten vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke, dessen naturnahe Erhaltung für die örtliche Biotopvernetzung ein vorrangiges Ziel des Bürgerbegehrens der Isebek-Initiative ist. Dass der Bezirksamtsleiter in seinen Pressemitteilungen zu den Gerichtsverfahren vom 31.5. und 7.6.2010 die für ihn peinliche Herausnahme "aller Kleingärten" aus der Vorlage der Bezirksversammlung verschweigt und damit die wahren Inhalte der Verfahren grob verfälschend darstellt, kann da nicht mehr verwundern. In dieser Situation, in der auch das Bezirksamt sich als unfähig erweist, neutral für eine wahrheitsgemäße Information und ein faires Abstimmungsverfahren zu sorgen, rufen die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens alle stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger in Eimsbüttel auf:
Stimmen Sie deshalb mit ► JA für die Vorlage des Bürgerbegehrens, mit ► NEIN gegen das Plagiat der Bezirksversammlung! und mit ► "Die Vorlage des Bürgerbegehrens" bei der Stichfrage Eimsbüttler Appell
Eimsbüttler Appellzum Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel! Der Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" am 1. Juli 2010 gibt Ihnen erstmals die Möglichkeit, bei einer wichtigen Entscheidung im Bezirk Eimsbüttel selbst mitzubestimmen. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung. Möbel-Höffner, Niendorfer Gehege, Emil-Andresen-Straße, Feldhoopstücken, Grandweg, - überall im Bezirk Eimsbüttel regt sich Widerstand gegen eine als unmäßig empfundene Bau- und Abholzpolitik, die auf die Interessen der Bürger nach Erhaltung von Grünflächen und Bäumen keine Rücksicht nimmt. Auch wenn Sie selbst nicht in der Nähe des Isebekkanals wohnen und nicht unmittelbar betroffen sind von den geplanten Abholzungen und der beginnenden Bebauung im Bereich des für die Bewohner des Eimsbütteler Kerngebiets so wichtigen Isebek-Grünzuges, so können Sie doch mit Ihrem JA zu diesem Bürgerentscheid ein Zeichen setzen und den Verantwortlichen zurufen: STOPPT DEN GRÜNFRAß IM BEZIRK EIMSBÜTTEL!Fünf gute Gründe für Ihr JA ZUM ERSTEN EIMSBÜTTLER BÜRGERENTSCHEID:1. Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"Hände weg vom Isebek!", so hieß das Bürgerbegehren, mit dem mehr als 12.000 Eimsbüttler im Herbst 2008 einen Bürgerentscheid beantragten. Sie setzten sich damit ein für die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und Privatisierung. Eines der Hauptziele des Bürgerbegehrens war, die schöne Gewässerlandschaft und ökologisch wertvolle Gehölzbiotope zwischen Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke vor der Zerstörung zu bewahren. Denn dort soll ein überdimensionaler Bürokomplex mit Fastfood-Restaurant und Tiefgarage gebaut werden. Doch Bezirksamt und Bezirksversammlung verhinderten die Durchführung des von so vielen Eimsbüttlern beantragten Bürgerentscheids und entwickelten dabei einen unglaublichen Einfallsreichtum. Zweimal stimmte die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren formal zu und beendete damit vorzeitig das Bürgerbegehrensverfahren. Zweimal versuchte die Bezirksversammlung anschließend, ihren eben gefassten Beschluss im wichtigsten Punkt zu revidieren: dem Bau des Fastfood-Büro-Komplexes. Und zwei Gerichtsinstanzen mussten sich mit der rechtswidrigen Veränderung des Bürgerbegehrenstextes durch das Bezirksamt befassen, das aus den Hauptforderungen des Bürgerbegehrens unverbindliche Empfehlungen machen wollte. Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" soll nun das beschämende Hin und Her der Mandatsträger beenden und fordert die Bezirksversammlung auf, ihr Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein weiteres Mal zu brechen. 2. Für die vollständige Erhaltung des Grünzuges am Isebekkanal und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und PrivatisierungDer Isebekkanal liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil mit wenigen Grün- und Freiflächen. Die vielen Hauptverkehrsstraßen bringen eine hohe Schadstoffbelastung der Luft. Der Isebek-Grünzug hat deshalb große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, als klimatischer Ausgleichsraum und als wohnungsnaher Erholungsbereich; er ist die "Grüne Lunge" des Eimsbüttler Kerngebiets. Mit der Errichtung eines riesenhaften Fastfood-Büro-Komplexes samt Tiefgarage am Isebekkanal würde eine große Grün- und Freifläche dauerhaft versiegelt und privatisiert werden. Sie ist derzeit noch - im geltenden Baustufenplan - als "geplante Öffentliche Grünanlage" ausgewiesen. Planungen für weitere Rodungen und Bebauungen im Bereich des Isebek-Grünzuges liegen vor. Deshalb sagt unser Bürgerbegehren: "Wehret den Anfängen!". 3. Für den Schutz ökologisch wertvoller Gehölzbestände als Teil des grünen Biotopverbundes in HamburgEtwa 90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten, acht Fledermausarten haben hier ihren Lebensraum. Der Isebek-Grünzug ist eine schutzwürdige Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an Kanälen oder U-Bahndämmen haben für die biologische Vielfalt eine große Bedeutung und werden von Tieren als Durchgangskorridore zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Über den kleinen, aber wichtigen Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke steht der Isebek-Grünzug in Verbindung mit dem ökologisch ebenfalls wertvollen Grünzug, der sich am U-Bahndamm Richtung Schlump hinzieht. Die Rodung der Gehölze vor dem Bahnhof und ein querstehender Bürokoloss würden diesen wichtigen Biotopverbund zerstören. 4. Für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am U-Bahnhof HoheluftbrückeWegen ihrer überragenden kulturhistorischen Bedeutung steht die gesamte Wohnblockbebauung im Umfeld des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke bis hin zur Bogenstraße unter Denkmalschutz bzw. "Ensembleschutz". In den Jahren 1924 bis 1929 von führenden Hamburger Architekten erbaut, sind die Klinkerbauten in ihrer stilistisch bemerkenswert einheitlichen Gestaltungsweise einmalig in Hamburg. Sie bilden die Typlokalität des "Neuen Bauens" der Weimarer Zeit in Hamburg. Die über Schlankreye und Kaiser-Friedrich-Ufer auf den U-Bahnhof zulaufende Bebauung endet auf beiden Seiten jeweils mit einem sorgfältig gestalteten, turmartigen Abschlussbau unmittelbar vor dem Bahnhof und lässt diesen ausdrücklich frei. Es ist daher widersinnig, hier von einer "Baulücke" zu sprechen. Denn die eindrucksvollen Abschlussgebäude der Klinkerbebauung und der dazwischen gelegene Freiraum mit dem Bahnhof sind zusammengehörende Bestandteile eines ausgewogenen städtebaulichen Ensembles. In diesen Freiraum nun einen Bürokoloss zu setzen, dessen Volumen 4 bis 10 mal so groß ist wie das Volumen der dann ihrer Wirkung beraubten Klinker-Kopfbauten, wäre eine Bausünde, die ein zusammenhängendes städtebauliches Kulturdenkmal zerstören würde. Das gilt auch für leicht reduzierte Bauvarianten des Bezirks: der Koloss bleibt ein Koloss. 5. Für eine menschenfreundliche Gestaltung des U-Bahnhof-UmfeldesDer Blick vom U-Bahnsteig auf die Isebek-Gewässerlandschaft mit ihren naturnahen Gehölzbiotopen sollte unbedingt erhalten bleiben und nicht durch eine den Bahnhof verdunkelnde Gebäudewand verstellt werden. Dringend umgestaltet werden muss allerdings der Nordbereich zwischen Bahnhof und Hoheluftbrücke, den der Bezirk über Jahre verwahrlosen ließ. Hier sollte ein großzügiger, heller Bahnhofsvorplatz als öffentlicher Verkehrs- und Begegnungsraum entstehen, ergänzt durch eine Parkanlage für Fahrräder. Ein übergroßes Bürohochhaus unmittelbar am Bahnhofseingang würde dies nicht zulassen. Der schmale Durchgang vor dem Bahnhof läge fast den ganzen Tag über im Schatten. Darüber können auch die geschönten Werbebilder des "Hoheluftkontors" - mit der Sonne im Norden - nicht hinwegtäuschen. Der auf diesen Bildern als grüne Vordergrundkulisse verwendete Uferwald des Isebekkanals ist im Bebauungsplan nicht als Grünfläche gesichert und für den Bezirk noch immer eine "Straßenverkehrsfläche". So wie in den siebziger Jahren. Damals sollte der Isebekkanal zugeschüttet werden und einer Stadtautobahn weichen. Mit dem Kampfruf "Hände weg vom Isebek!" wehrten sich die Eimsbüttler erfolgreich gegen diese Zumutung und konnten am 8. Juni 1974 ein großes "Er-Volksfest" am Isebek-Ufer feiern. Auf ein solches Fest mit Ihnen freuen wir uns schon, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, am 1. Juli 2010 Ihre Kreuze an der entsprechenden Stelle auf dem Stimmzettel gemacht haben. Denn: Das Isebek-Ufer soll grün und KOLOSS-FREI bleiben!Zur Information: Bis spätestens zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin erhalten Sie die Unterlagen für den Bürgerentscheid - Stimmzettel und Informationsheft - von der Bezirksabstimmungsleitung zugeschickt. Sie sollten dann von der Möglichkeit der Briefabstimmung Gebrauch machen, können aber auch am 1. Juli 2010 zwischen 8 und 18 Uhr in den Kundenzentren des Bezirksamtes Eimsbüttel abstimmen. Bezirksamt gibt nach
Isebek-Bürgerentscheid:Widerspruch der Vertrauensleute erfolgreichBei den Bemühungen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!", die Einhaltung demokratischer Spielregeln bei der Organisation des am 1. Juli 2010 stattfindenden Bürgerentscheids durchzusetzen, lässt sich ein erster Teilerfolg verbuchen. Es geht um den Stimmzettel zum Bürgerentscheid. Auf diesem wird über zwei "sich widersprechende Vorlagen zum gleichen Gegenstand" abgestimmt, wie es im Amtsdeutsch heißt. Zur Abstimmung stehen einerseits die Frage des Bürgerbegehrens und andererseits eine - bisher unbekannte - Gegenfrage der Bezirksversammlung. Über beide Fragen kann auf dem Stimmzettel mit JA und mit NEIN abgestimmt werden. Am Fuß des Stimmzettels dann "können die Stimmberechtigten mittels einer Stichfrage entscheiden, welche Vorlage als angenommen gelten soll", - so die "Dienstvorschrift für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken" unter Ziffer 9.4. Die Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel bekommen aber nicht nur den Stimmzettel zum Bürgerentscheid zugesandt: "Jeder Haushalt des Bezirkes, in dem mindestens ein Wahlberechtigter wohnt, erhält ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiatoren des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang ihre Argumente darlegen", bestimmt das Bezirksverwaltungsgesetz in § 32 Absatz 8, und ergänzt in Absatz 10: "Die Auffassungen der Bezirksversammlung und der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zu dem Gegenstand des Bürgerentscheides dürfen in Veröffentlichungen des Bezirksamts nur in gleichem Umfang dargestellt werden." Daraus geht hervor, dass die Bezirksversammlung und die Initiatoren und Vertrauensleute des Bürgerbegehrens vollständig gleichberechtigt sind im Bürgerentscheidsverfahren, und dass das Bezirksamt für die Durchsetzung dieser vom Gesetz gewollten Gleichbehandlung verantwortlich ist und sich dabei neutral zu verhalten hat. Das Bezirksamt hat mithin für die Chancengleichheit beider Parteien im Bürgerentscheidsverfahren zu sorgen. Diese Verpflichtung hat nun die im Bezirksamt in der Sache zuständige Bezirksabstimmungsleitung dadurch verletzt, dass sie es - trotz der konstruktiven Vorschläge der Vertrauensleute - versäumte, die Informationsgleichheit beider Verfahrensparteien bei der Abfassung der Beiträge zu dem Informationsheft für den Bürgerentscheid sicherzustellen. Während die Abgeordneten der Bezirksversammlung die Frage und die Begründung des Bürgerbegehrens bereits seit Oktober 2009 kennen und in ihrem Informationshefttext berücksichtigen können, sollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens - nach dem Willen der Bezirksabstimmungsleitung - ihren Beitrag zum Informationsheft ohne Kenntnis der auf dem Stimmzettel stehenden Gegenfrage der Bezirksversammlung abfassen. Gegen diese einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung durch die Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung legten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 7.5.2010 Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung ein. Am 10.5.2010 teilte nun die Bezirksabstimmungsleitung den Vertrauensleuten mit, die Abgabefrist für den Beitrag der Isebek-Initiative sei auf den 19. Mai 2010 verlängert worden. Zuvor wird der Hauptausschuss der Bezirksversammlung am 12. Mai 2010 über die Vorlage der Bezirksversammlung zum Bürgerentscheid beschließen. Die Vertrauensleute gehen davon aus, dass ihnen an diesem Tage die Frage der Bezirksversammlung für den Stimmzettel zum Bürgerentscheid mitgeteilt wird. Wider den Untertanengeist
Bezirksamt verletzt demokratische Spielregeln: Widerspruch der Isebek-VertrauensleuteGegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Verfahrensparteien beim Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt. Beanstandet wird die undurchsichtige Vorbereitung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel verschickt werden soll. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimmzettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirksversammlung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen. Den Bezirksabgeordneten liegt die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung bereits seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Formulierung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und sind dadurch eindeutig im Vorteil gegenüber den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens. Die Vertrauensleute sehen in diesem Vorgehen der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung eine Verletzung ihrer zentralen Grundrechte als gesetzliche Vertreter von fast 10.000 Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift einen - gesetzeskonformen! - Bürgerentscheid beantragt haben. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind die Bezirksversammlung und das Bürgerbegehren gleichwertige Träger der demokratischen Willensbildung im Bezirk. Nach Auffassung der Vertrauensleute verstößt die Bezirksabstimmungsleitung mit ihrer einseitigen Bevorzugung der Bezirksversammlung und mit der unzureichenden Information der Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Chancengleichheit, der Transparenz und der Organtreue. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben das Bezirksamt Eimsbüttel zur umgehenden Stellungnahme und zur Revision seines Vorgehens aufgefordert und werden gegebenenfalls das Verwaltungsgericht anrufen, um sich gegen die erneute Behinderung des Bürgerentscheids im Bezirk Eimsbüttel zur Wehr zu setzen. ORDRE DE MUFTI im Bezirk Eimsbuettel
Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!": Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zuEin faires Verfahren bei dem ersten Bürgerentscheid im Bezirk Eimsbüttel - "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" - erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt. Für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokratische Abstimmung ist von Gesetzes wegen ein Informationsheft vorzubereiten, das dem Stimmzettel beiliegt, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute sollen ihren Textbeitrag - die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens - innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen, die zusammen mit der Frage des Bürgerentscheids auf einem Stimmzettel stehen und mit dieser in Form einer Stichfrage abgestimmt werden soll. Den Bezirksabgeordneten liegt demgegenüber die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Abfassung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und haben diese Kenntnis den Vertrauensleuten voraus. Seit Mitte März laufende Bemühungen der Vertrauensleute, mit der Bezirksabstimmungsleitung und dem Bezirksamtsleiter eine faire Regelung zu vereinbaren, die die Chancengleichheit beider Verfahrensparteien wahrt, scheiterten an der fehlenden Bereitschaft des Bezirksamtes, auf die Vorschläge der Vertrauensleute konstruktiv einzugehen. So misslang auch der Versuch der Vertrauensleute, den abzusehenden, autoritären "Durchmarsch" des Bezirksamtes noch dadurch zu verhindern, dass sie die Bezirksversammlung selbst, in der Sitzung am 29. April 2010, ersuchten, ein faires Abstimmungsverfahren zu ermöglichen. Ein am 4. Mai eingegangener Brief der Bezirksabstimmungsleitung ignoriert jedoch alle Vorschläge der Vertrauensleute und weist sie an, spätestens bis zum 12. Mai ihre Beiträge zum Informationsheft im Bezirksamt abzugeben. Die den Vertrauensleuten unbekannte Fragestellung der Bezirksversammlung, die seit dem Zulässigkeitsbescheid vom 3. März 2010, also seit zwei Monaten, hätte formuliert werden können, wird von der Bezirksabstimmungsleitung punktgenau erst zum Abgabetermin der Textbeiträge am 12. Mai angefordert. Die sich aufdrängende Frage nach der Professionalität und Neutralität der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung stellt sich auch bei den festgestellten Merkwürdigkeiten bei der Gültigkeitsüberprüfung und Auszählung der Unterschriften zum laufenden Bürgerbegehren nach der Erstabgabe von Unterschriftslisten am 26. Oktober 2009. Nach Schätzung der Vertrauensleute wurden dabei über 500 gültige Unterschriften fälschlich als ungültig bewertet. Nach monatelangen, vergeblichen Nachfragen bei der Bezirksabstimmungsleitung und beim Bezirksamtsleiter wurde auch hierzu die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 29. April 2010 um Unterstützung gebeten. Am 4. Mai traf nun ein Schreiben des Bezirksamtsleiters ein, wonach das Bezirksamt die Fragen der Vertrauensleute weiterhin nicht beantworten will, da der Amtsleiter trotz der vorgelegten Beweise "keinerlei Anlass zu Beanstandungen" sieht. Die Bemühungen der Vertrauensleute, die festgestellten Verfahrensfehler bezirksintern aufzuklären, sind somit gescheitert. Über das weitere Vorgehen in der Sache wird die Bürgerinitiative in Kürze eine Entscheidung treffen. Die "Arroganz der Macht", die von den behördlichen und politischen Macht-habern im Bezirk Eimsbüttel offen zur Schau gestellt wird, zeigt einmal mehr, wie wichtig dieser Bürgerentscheid ist, um grundlegende Änderungen der politischen Kultur vor Ort in Gang zu setzen: für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel! Ein Kompromiss, der keiner war
Nun kommt der Bürgerentscheid zum IsebekDas von den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" vorgeschlagene, moderierte Gespräch mit Bezirksvertretern über einen möglichen Kompromiss, aufgrund dessen die Bezirksversammlung gemäß § 32 Absatz 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes dem Anliegen des Bürgerbegehrens in einer Form zustimmen könnte, die von den Vertrauensleuten gebilligt wird, ist am vergangenen Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Bezirksvertreter lehnten ein weiteres Gespräch ab. Damit wird nun der von fast 10.000 Eimsbüttlern durch Unterschrift beantragte Bürgerentscheid zur Erhaltung der grünen Gewässerlandschaft am Isebekkanal und gegen das Zumauern des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke mit einem riesigen Fastfood-Büro-Komplex voraussichtlich am 1. Juli 2010 stattfinden. "Ergebnisoffen" sollte das Kompromissgespräch geführt werden. So hatte es der erfahrene Moderator, der emeritierte Politikwissenschafts-Professor Gessenharter, mit den Gesprächsparteien vereinbart. Und darauf hatten sich die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens auch sorgfältig vorbereitet: Auf Planzeichnungen und Profilschnitten hatten sie die gegensätzlichen Planungskonzepte einander gegenübergestellt, um die Verständigung über einen kompromissfähigen Mittelweg zu erleichtern. Unter der professionellen und fairen Leitung des Mediators fand zunächst auch eine Diskussion statt, in der die Gegensätze beider Parteien herausgearbeitet und strukturiert wurden. Doch als es dann dazu kommen sollte, in einem eigentlichen Kompromissgespräch aufeinander zuzugehen, holten der Bezirks-Baudezernent und der Architekt des ebenfalls anwesenden Investors eine Planzeichnung als schon fertiges Kompromissergebnis aus der Tasche, und die anwesenden Vertreter der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes erklärten unisono, hierüber gebe es nun nichts mehr zu verhandeln. Von der zunächst vereinbarten Ergebnisoffenheit war auf Bezirksseite also nicht viel übrig geblieben. Als die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dem Bezirk am 6. Januar dieses Jahres ein moderiertes Kompromissgespräch erstmals vorschlugen, hatten sie ausdrücklich hervorgehoben, dass eine substantielle Reduktion der Grundrissflächen und der Gebäudehöhe des geplanten riesigen Bürokomplexes vor dem U-Bahnhof die Voraussetzung sei für einen Verzicht auf den Bürgerentscheid. Das nun vom Bezirk als fertiges, nicht verhandelbares Kompromissergebnis vorgelegte Konzept, das lediglich geringfügige Abstriche an der Tiefgarage und an einer Gebäudeecke vorsah, änderte jedoch nichts an der erdrückenden Gesamthöhe, Breite und Baufläche des Gebäudes. Der Bau eines "Büro-Kolosses" am Isebekkanal - überflüssig und sinnlos bei den derzeit 1.000.000 m² leerstehenden Büro- und Gewerbeflächen in Hamburg - hätte gravierende Folgen für Mensch und Natur: ● Der naturnahe Biotopverbund zwischen den Grünzügen am Isebekkanal und entlang der U-Bahnstrecke Hoheluftbrücke - Schlump würde durch den querstehenden, überhohen und überbreiten Baukörper unwiederbringlich zerstört. "Eine Unterbrechung des derzeit vorhandenen Biotopverbundes durch Gehölzrodung oder auch Bebauung hätte voraussichtlich bestandsgefährdende Folgen für die Fledermauspopulationen", warnt der Hamburger Fledermausexperte Werner Smolnik, der acht Arten dieser streng geschützten Tiergruppe am Isebekkanal nachweisen konnte, mit bemerkenswerter Häufung am Biotopknotenpunkt bei der Hoheluftbrücke. ● Der heute so wohltuende Ausblick vom U-Bahnsteig auf die grüne Gewässerlandschaft am Isebekkanal und auf den unmittelbar angrenzenden Gehölzbiotop - Lebensraum zahlreicher Vögel, die die auf dem Bahnsteig wartenden Menschen mit ihrem Gesang erfreuen - würde durch eine riesige, den Bahnhof völlig verdunkelnde Gebäudewand verstellt. ● Das von den früheren Stadtplanern bewusst so gestaltete städtische Landschaftsbild - mit Freistellung des U-Bahnhofs und Hervorhebung der gewollten Endpunkte der Klinkerbebauung mit eindrucksvollen, heute denkmalgeschützten, turmartigen Kopfbauten - würde bei Umsetzung der Bezirkspläne durch einen silhouettenstörenden, sichtraumbehindernden und maßstabsverändernden riesigen Baukörper verschandelt. ● Der Erholungswert des stark frequentierten Isebek-Wanderweges am Kaiser-Friedrich-Ufer - gleichzeitig viel genutzt von den Kindern, Eltern und Besuchern des Kindertheaterschiffs und des Kinderspielplatzes - würde durch Lärm und Abgase des zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehrs der Tiefgarage und der neuen Gewerbebetriebe des Fastfood-Büro-Komplexes erheblich beeinträchtigt. ● Weitere Leerstände bei Büro- und Gewerbeflächen wären besonders im nahen Falkenriedquartier und in der Hoheluftchaussee zu erwarten, wenn der riesige Büroklotz mit seinen etwa 7.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche tatsächlich am Isebekkanal gebaut würde. Unter der Überschrift "Leerstand und Neubau" charakterisierte der sach- und ortskundige Quartiersmanager des benachbarten Stadtteils Hoheluft-West, Mark Bloemeke, in einem Zeitschriftartikel den am Isebekkanal geplanten Fastfood-Büro-Komplex als einen Koloss ohne Sinn und Verstand.Der überwältigende Zuspruch zu den beiden Isebek-Bürgerbegehren - mit fast 13.000 und 10.000 Unterschriften - hat gezeigt, dass die meisten Eimsbüttler nicht anders denken, und dass sie den für die Naherholung im dicht besiedelten Kerngebiet so wichtigen Isebek-Grünzug unbeeinträchtigt erhalten wollen. Bei dem Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" am 1. Juli werden sie nun Gelegenheit haben, die drohende Bausünde am Isebekkanal mit einem ebenso eindrucksvollen Votum zu stoppen. Hinweis Wenn Sie oben, in dem Absatz mit dem zweiten Aufzählungspunkt, oder auch hier auf "Gesang" klicken, dann erklingt der Gesang von Vogelarten, die auch in dem rodungsbedrohten Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu hören sind, und zwar in folgender Reihenfolge: Zaunkönig – Heckenbraunelle – Klappergrasmücke – Mönchsgrasmücke – Gimpel – Ringeltaube – Rotkehlchen – Zilpzalp – Grünfink – Buchfink – Kohlmeise – Amsel Was ist eine Bürger-Unterschrift im Bezirk Eimsbüttel wert?
Gab es Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Unterschriften zum Isebek-Bürgerbegehren?Der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleiter ist in Erklärungsnot. Er soll den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" und der Öffentlichkeit darlegen, warum denn vermutlich mehrere Hundert Unterschriften zum Bürgerbegehren, die noch im Oktober 2009 vom Bezirksamt als ungültig bewertet worden waren und damit fast zu einem Scheitern des Bürgerbegehrens geführt hatten, nun bei einer Neuauszählung als gültig anerkannt werden mussten. Trotz mehrfacher Nachfragen weigert sich der Bezirksabstimmungsleiter, das genaue Ergebnis der Neuauszählung bekannt zu geben oder eine nachvollziehbare Begründung für die offenbar massenhafte Nichtberücksichtigung von Unterschriften Eimsbüttler Bürger im Oktober 2009 zu präsentieren. Wie beliebig und möglicherweise manipulierbar ist die Gültigkeitsbewertung von Unterschriften zu einem Bürgerbegehren im Bezirksamt Eimsbüttel? Diese Frage stellt sich nach Bekanntwerden des Anteils ungültig bewerteter Unterschriften bei der abschließenden Auszählung zum Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" im Februar 2010. Für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens waren 5.785 gültige Unterschriften Eimsbütteler Wahlberechtigter erforderlich. Dazu wurden, wie die Bezirksabstimmungsleitung den Vertrauensleuten erst nach langwierigen Anfragen mitteilte, 6.754 Unterschriften überprüft, von denen 969 als ungültig bewertet wurden. Das sind rund 14 %. Viel höher, nämlich bei 34 %, lag nach Auskunft der Bezirksabstimmungsleitung vom 3. November 2009 der Anteil ungültig bewerteter Unterschriften bei der ersten, am 26. Oktober 2009 eingereichten Teilmenge von Unterschriften auf den Listen mit den fortlaufenden Nummern 1 bis 538. Von den 2.624 abgegebenen Unterschriften wurden nur 1.735 als gültig anerkannt, während 889 Unterschriften als ungültig herausfielen. Damit hatte das Bürgerbegehren die für das Drittelquorum erforderliche Sollmenge von 1.919 Unterschriften um 184 verfehlt und wäre gescheitert, hätten die Vertrauensleute am 29. Oktober 2009 nicht noch einmal 1.238 Unterschriften nachgereicht. Die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens trat so erst mit dreitägiger Verspätung in Kraft. 34 % ungültiger Unterschriften bei der Erstabgabe gegenüber 14 % bei der Endauszählung, - wie ist das möglich? Der Versuch, die Minderung der Ungültigkeitsquote allein mit den zusätzlich zu der ersten Teilmenge überprüften Unterschriften - auf den Unterschriftslisten Nr. 539 ff. - zu erklären, scheitert daran, dass von den zusätzlich überprüften 4.130 Unterschriften bei dieser Berechnung nur 80 als ungültig bewertet worden wären, - das ergäbe einen völlig unrealistischen Anteil von nur 2 % ungültiger Unterschriften. Daraus folgt zwingend, dass die am 26. Oktober 2009 eingereichte Teilmenge an Unterschriften - davon angeblich 34 % ungültig - neu ausgezählt wurde, und dass dabei ein ganz erheblicher Anteil der zuvor für ungültig erklärten Unterschriften sich nachträglich als gültig herausstellte. Zur Abschätzung des bei der Neuauszählung festgestellten Anteils ungültiger Unterschriften ist es plausibel anzunehmen, dass dieser ungefähr dem Anteil in der Gesamtmenge überprüfter Unterschriften entspricht, nämlich 14 % gegenüber den zuvor angegebenen 34 %. Demnach waren bei der Neuüberprüfung der Unterschriftslisten Nr. 1 bis 538 nur etwa 376 Unterschriften ungültig, nicht aber 889. Das heißt, dass bei der Erstüberprüfung der Unterschriften vom 26. Oktober 2009 etwa 513 Unterschriften falsch bewertet und zu Unrecht ausgesondert wurden. Mithin hätte das Bürgerbegehren bereits am 26. Oktober 2009 mit etwa 2.248 gültigen Unterschriften das Drittelquorum und damit die Sperrwirkung gemäß § 32 Absatz 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes glatt erreichen müssen, wonach "eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden" durfte. Angesichts der hohen Zahl von vermutlich über 500 falsch bewerteten und bei der Feststellung der Sperrwirkung des Bürgerbegehrens nicht berücksichtigten Unterschriften wird das Bezirksamt Eimsbüttel nicht umhinkönnen, den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens und der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber abzulegen, ● wie viele der am 26. Oktober 2009 auf den Unterschriftslisten Nr. 1 – 538 abgegeben Unterschriften zum Bürgerbegehren bei der erneuten Überprüfung im Februar 2010 als ungültig und wie viele als gültig bewertet wurden; ● welche Gründe es für die mutmaßlich hohe Differenz zwischen den Prüfergebnissen im Oktober 2009 und im Februar 2010 gibt ( - die aufgrund des dreimonatigen Zeitabstands der Stichtage zu erwartende, demografisch verursachte Abweichung dürfte die Größenordnung von ± 10 Unterschriften nicht überschreiten); ● ob die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens in Wirklichkeit bereits am 26. Oktober 2009 eingetreten ist; ● ob in der Zeit vom 26. bis 29. Oktober 2009 eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane getroffen oder auch mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung begonnen wurde; ● wer für die mutmaßlichen Fehler der Verwaltung verantwortlich ist. Die im Kreuzfeuer der Kritik stehende Bezirksabstimmungsleitung trägt wenig zur Aufklärung der Angelegenheit bei und behindert diese eher. Für Auskünfte zu der beanstandeten Unterschriftenauszählung verlangt die Bezirksabstimmungsleitung Geldzahlungen von den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in Höhe von zunächst 198 Euro. Und wichtige Beweismittel, wie die Prüfanweisungen zur Feststellung des Drittelquorums vom Oktober 2009, die handschriftliche Ergänzungen enthielten, sind inzwischen aus den Akten entfernt worden. Eine ernsthafte Aufarbeitung der Eimsbütteler Unterschriftenaffäre durch eine unabhängige, dritte Instanz erscheint daher unumgänglich. Täuschung als Mittel der Politik im Bezirk Eimsbüttel
TRICK FACTORY EIMSBUETTEL:Warten auf den Un-/ZulässigkeitsbescheidDas Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" ist zustande gekommen. Das hat das Bezirksamt Eimsbüttel den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens nach Überprüfung der am 1. Februar 2010 abgegebenen 9.500 unterstützenden Unterschriften mitgeteilt. Bisher fehlt noch der Bescheid über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Damit tut sich dieses Bezirksamt erfahrungsgemäß schwer. Einen ordentlichen Zulässigkeitsbescheid für das vorangehende Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" legte das Bezirksamt erst mit fünfmonatiger Verspätung vor, nachdem es vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht dazu aufgefordert worden war. Die Geschichte der beiden Bürgerbegehren liest sich fast wie ein Kriminalroman. Es geht ums Geld, um viel Geld. Und alle wollen daran teilhaben. Ein Investor möchte 20 Millionen Euro in den Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Tiefgarage und Fastfood-Restaurant am Isebekkanal investieren. Die Finanzbehörde will dabei ein lukratives städtisches Grundstück zum Höchstpreis veräußern und privatisieren, das bisher im geltenden Baustufenplan zum Nutzen der Allgemeinheit als öffentliche Grünanlage vorgesehen ist. Der Bezirk möchte eine Belohnung aus dem millionenschweren Anreizsystem mit Namen Förderfonds Bezirke dafür kassieren, dass er eine Grün- und Freifläche mit einem wertvollen Gehölzbiotop "nachfragegerecht verfügbar" macht. Und Immobilienhändler sind fasziniert von dieser weiteren Büroimmobilie, die trotz des Leerstandes von einer Millionen Quadratmetern Gewerbefläche in Hamburg aufgrund ihrer "Wasserlage" und "grünen Randlage" eine hohe Rendite verspricht. Statt die handfesten finanziellen Interessen hinter dem geplanten Vorhaben offen zuzugeben, sprechen einige Befürworter dieses städtebaulich und ökologisch fragwürdigen Bauobjekts gern von Gemeinwohl und Arbeitsplätzen. Ihre Rhetorik erinnert in peinlicher Weise an die Verteidigung der kürzlich unter fragwürdigen Umständen durchgedrückten Steuersenkungen für das Hotelgewerbe. Auffällig sind die Hartnäckigkeit und die hohe juristische Energie, die Bezirksamt und Bezirksversammlung aufwendeten, um den nun schon zweimal mit zehntausenden Unterschriften beantragten Bürgerentscheid gegen die geplanten Abholzungen und Bebauungen zu verhindern und um die klar formulierte Ablehnung des Bürogebäudebaus aus dem Bürgerbegehrenstext "verschwinden" zu lassen. Unvollständige amtliche Bekanntmachung des Bürgerbegehrens In der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" im Amtlichen Anzeiger am 12.9.2008 fehlte der wichtige Textteil "Ziel und Begründung des Begehrens", in dem die Ablehnung des überdimensionierten Bürogebäudes am Isebekkanal als zentraler Teil des Bürgerbegehrens ausdrücklich genannt war. Erst nach Abmahnung des Bezirksamtes wurde dann am 19.9.2009 der vollständige Text des Bürgerbegehrens amtlich bekannt gemacht. Vorgetäuschter Zulässigkeitsbescheid Ungesetzlich war auch der als Zulässigkeitserklärung bezeichnete Bescheid des Bezirksamtes vom 23.1.2009. Statt die Zulässigkeit des amtlich veröffentlichten und von 12.590 Bürgern unterzeichneten Bürgerbegehrenstextes ordnungsgemäß zu bestätigen, hatte das Bezirksamt den Text kurzerhand durch einen eigenen ersetzt und dieses selbst verfasste "Bezirksamtsbegehren" dann für zulässig erklärt. Die Bürgerforderungen waren so zu unverbindlichen Empfehlungen verfälscht, das abgelehnte Bürohochhaus war nicht erwähnt. Diese als Zulässigkeitserklärung getarnte Ablehnung des Bürgerbegehrens durch das Bezirksamt war auch laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14.4.2009 "in jedem Fall rechtswidrig". Erste vorgetäuschte Zustimmung der Bezirksversammlung zum Bürgerbegehren Am 26.2.2009 stimmte die Bezirksversammlung Eimsbüttel fast einstimmig dem vom Bezirksamt verfälschten Text des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" zu und verhinderte damit den Bürgerentscheid. Missbraucht wurde mit dieser Abstimmung eine Regelung des § 32 Absatz 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes, wonach ein Bürgerentscheid nicht stattfindet, wenn die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens unverändert zustimmt. Im vorliegenden Fall war der zur Abstimmung gestellte Bürgerbegehrenstext weder unverändert, noch war die Zustimmung ehrlich gemeint (wie vom Bezirksverwaltungsgesetz ohne Zweifel vorausgesetzt). Schon am darauffolgenden Tag berichtete der Bezirksversammlungs-Vorsitzende dem Hamburger Abendblatt - im Gegensatz zur Abstimmung der Bezirksversammlung, die auf jede Bebauung verzichtet hatte -, "dem Beschluss zufolge" solle nun doch ein "Hoheluftcontor" am Isebekkanal gebaut werden. Und genau dies wurde am 31.3.2009 einstimmig vom Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung empfohlen. Der bevorstehende Wortbruch des Bezirksparlaments ließ sich gerade noch durch eine einstweilige Anordnung verhindern. Zweite vorgetäuschte Zustimmung der Bezirksversammlung zum Bürgerbegehren Nachdem das Bezirksamt am 26.6.2009 - in Befolgung eines Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 10.6.2009 - das Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" in unveränderter Form für zulässig erklärt hatte, stimmte die Bezirksversammlung, vertreten durch ihren Hauptausschuss, am 13.8.2009 dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" erneut und diesmal vollständig zu. Beschlossen wurde damit, "auf die geplanten Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten und diesen Bereich gemäß geltendem Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum als Öffentliche Grünanlage auszuweisen". Doch nun sprachen die Fraktionssprecher der CDU, SPD und GAL bereits vor der Abstimmung offen aus, dass die vollständige Zustimmung zum Bürgerbegehren erneut vorgetäuscht werden sollte. Lediglich der FDP-Fraktionsvorsitzende erklärte, seine Fraktion "sei nicht damit einverstanden, den Bürgerentscheid durch Zustimmung zu beenden, um sodann durch Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens im Abwägungsprozess zu Entscheidungen zu gelangen, die das Bürgerbegehren so gar nicht wolle. Damit werde das Begehren ausgehebelt". Vor der Bundestagswahl bewahrten die Bezirksfraktionen der CDU, SPD und GAL noch Stillschweigen über den geplanten Wortbruch, doch bereits zwei Tage nach der Wahl präsentierte das Bezirksamt eine Beschlussvorlage, nach der zuerst der Stadtplanungsausschuss und dann am 29.10.2009 die Bezirksversammlung den soeben noch abgelehnten Rodungen und Bebauungen zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zustimmen sollten. Bürgerbegehren gegen die Täuschungspolitik der Eimsbütteler Bezirksversammlung Auf diesen offen vorgeführten, wiederholten Wortbruch hat die Isebek-Initiative mit einem neuen Bürgerbegehren reagiert. Sie hat dabei den Tatbestand der Täuschung und der Missachtung der Bürgerrechte selbst zum Thema des Bürgerbegehrens gemacht; es heißt deshalb: "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!". Das neue Bürgerbegehren erreichte am 29. Oktober 2009 ein Drittel der notwendigen Unterschriften - das "Drittelquorum" - und konnte damit eine vorläufige Sperrwirkung gegen den erneut geplanten Wortbruch der Bezirksversammlung durchsetzen. Nach Abgabe von insgesamt 9.500 Unterschriften am 1. Februar 2010 bestätigte das Bezirksamt inzwischen zwar das "Zustandekommen" des Bürgerbegehrens, hielt jedoch den Zulässigkeitsbescheid zunächst zurück. Man darf gespannt sein, was sich die Bezirksjuristen diesmal einfallen lassen, um den längst fälligen Bürgerentscheid doch noch zu sabotieren. Postskriptum Inzwischen liegt - oh Wunder! - auch der Zulässigkeitsbescheid des Bezirksamtes vor. Der Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wird voraussichtlich am 1. Juli 2010 stattfinden. Neues Isebek-Bürgerbegehren erfolgreich
9.500 Unterschriften gegen den "Hoheluft-Koloss"Mit 9.500 Unterschriften zur Beantragung eines Bürgerentscheids "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" haben sich die Eimsbüttler Bürger erneut in beeindruckender Weise gegen Abholzungen sowie gegen den Bau eines überdimensionierten Bürokomplexes mit Tiefgarage und Fastfood-Restaurant am Isebekkanal ausgesprochen. Dieses zweite Bürgerbegehren der "ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal" war notwendig geworden, weil Bezirksamt und Bezirksversammlung Eimsbüttel zweimal durch vorgetäuschte Zustimmung zu dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" einen Bürgerentscheid über den Bebauungsplanentwurf Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 und damit gegen die beginnende Abholzung und Bebauung des Isebek-Grünzuges verhindert hatten. Das neue Bürgerbegehren fordert, "dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen 'Hoheluftkontor' die Zustimmung endgültig versagt" und " sein Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein zweites Mal" bricht. Der große Erfolg dieses neuen Bürgerbegehrens ist umso bemerkenswerter, als das Sammeln von Unterschriften durch die kalte Witterung und durch eine parteigelenkte, aufwendig plakatierte Desinformationskampagne von Befürwortern des "Büroklotzes" behindert wurde. Nun wird das Zustandekommen des Bürgerbegehrens noch durch eine neuerdings verschärfte Überprüfung der Unterschriften durch das Bezirksamt in Frage gestellt: 34 % Prozent der bereits am 26. Oktober 2009 abgegebenen Unterschriften wurden vom Bezirksamt für ungültig erklärt! Die Vertrauensleute fanden inzwischen heraus, dass dieses Vorgehen des Bezirksamtes in mehreren Punkten zu beanstanden ist. Sie wollen daher weitere Schritte vom Ergebnis der anstehenden Unterschriftenüberprüfung abhängig machen. “Wir freuen uns ganz besonders, dass Eimsbüttel so deutlich für den Erhalt des Grünzugs gestimmt hat“, so die Vertrauensleute, die die gesammelten Unterschriften am 1. Februar 2010 dem Bezirksamt übergaben. “Die Eimsbüttler helfen mit, den Grünzug am Isebekkanal vor Rodung und beginnender Bebauung zu schützen“. Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel
ZIELE DES BÜRGERBEGEHRENS"Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!""Hände weg vom Isebek!", so hieß das Bürgerbegehren, mit dem mehr als 12.000 Eimsbüttler im Herbst 2008 einen Bürgerentscheid beantragten. Sie setzten sich damit für die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke ein. Eines der Hauptziele des Bürgerbegehrens war, die dort geplanten Gehölzrodungen und die Privatisierung öffentlichen Grunds zu verhindern. An der Hoheluftbrücke soll ein riesiger Bürokomplex mit Tiefgarage gebaut werden. Unser Bürgerentscheid dagegen hätte längst stattfinden müssen. Doch seit fast einem Jahr blockieren Bezirksamt und Bezirksversammlung seine Durchführung mit juristischen und parlamentarischen Winkelzügen. Bereits zweimal beendete die Bezirksversammlung das Verfahren durch eine vorgetäuschte Zustimmung zum Bürgerbegehren und verhinderten damit den Bürgerentscheid. Die Volksvertreter und die Bezirksverwaltung fürchten sich offenbar vor ihrem Eimsbüttler Volk. Mit unserem neuen Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" soll die Bezirksversammlung nun verpflichtet werden, sich an ihren einmal gefassten Beschluss zu halten und auf den Büroklotz am Isebekkanal zu verzichten. Unser Bürgerbegehren setzt sich ein:
Der Isebekkanal liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil mit wenigen Grün- und Freiflächen. Die vielen Hauptverkehrsstraßen bringen eine hohe Schadstoffbelastung der Luft. Nach den Vorgaben des Hamburgischen Landschaftsprogramms hat der Isebek-Grünzug deshalb eine große Bedeutung als "Frischluftentstehungsgebiet", als "klimatischer Ausgleichsraum" und als wohnungsnaher Erholungsbereich. Auch angesichts der globalen Erwärmung und der Zunahme von Hitzewellen und Hitzetoten ist der Isebek-Grünzug als "Grüne Lunge" des Eimsbüttler Kerngebiets unverzichtbar. Nun plant der Bezirk Eimsbüttel hier jedoch, eine Grün- und Freifläche vor der Hoheluftbrücke durch den Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Tiefgarage zu versiegeln und zu privatisieren. Wir befürchten, dass dies erst der Anfang ist und weitere Grünflächen am Isebekkanal bebaut werden sollen. ► Für den Erhalt des städtischen Biotopverbunds am Isebekkanal 90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten, 8 Fledermausarten haben hier ihren Lebensraum. Der Isebek-Grünzug ist eine schützenswerte Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an Kanälen oder U-Bahndämmen werden von Tieren zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Über Gehölze vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke steht der Isebek-Grünzug in Verbindung mit dem ökologisch wertvollen Grünzug, der sich am U-Bahndamm Richtung Schlump hinzieht. Die Rodung der Gehölze und ein querstehender Büroklotz würden diesen wichtigen Biotopverbund zerstören. ► Für den Erhalt der Verkehrsruhe am Kaiser-Friedrich-Ufer Die Verkehrsberuhigung am Kaiser-Friedrich-Ufer ist wichtig für den Erholungswert des vielgenutzten Fußweges am Isebekkanal. Sie hat dort auch den Besuch des Kindertheaters "Zeppelin" auf dem Theaterschiff und den Spielplatz an der Straße für Kinder sicherer gemacht. Der Bezirk Eimsbüttel plant nun unter dem Büroklotz eine Tiefgarage mit Zufahrt zum Kaiser-Friedrich-Ufer. Das würde den Verkehr auf der bisher ruhigen Uferstraße erheblich steigern, den Anwohnern und Nutzern viel Lärm und Abgase bringen und die Wege unserer Kinder unsicherer machen. Da die bisherige Straße für das hohe Verkehrsaufkommen zu schmal ist, wird sie verbreitert werden müssen, so dass weitere Grünflächen am Isebekkanal zerstört werden. ► Für die Beachtung städtebaulicher Ausgewogenheit Der gewaltige Büroklotz würde das Landschaftsbild am Isebekkanal radikal verändern. Nahegelegene, denkmalgeschützte Gebäude würden von ihm schlicht “erschlagen“. Obwohl in Hamburg rund eine Million Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen unvermietet sind, soll ausgerechnet am Isebekkanal ein weiterer Büroklotz entstehen. Und im Erdgeschoss will McDonald's sein Restaurant auf 505 m² verdoppeln! Auch wir Eimsbüttler sind für eine Neugestaltung des Areals an der Hoheluftbrücke, das der Bezirk Eimsbüttel und die Hamburger Finanzbehörde als Eigentümerin über Jahre haben verkommen lassen. Aber wir möchten, dass diese Neugestaltung sich orientiert an den zuvor genannten Maßstäben einer natur- und menschenfreundlichen Stadtentwicklung. Mit dem Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wird beantragt, dass die Eimsbüttler Bürger selbst darüber entscheiden sollen, ob die "Grüne Lunge" im dicht besiedelten Eimsbüttel von umweltbelastender Bebauung freigehalten wird. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung. Aufgerufen zum Unterschreiben des Bürgerbegehrens sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die im Bezirk Eimsbüttel ihren Hauptwohnsitz haben, das heißt in den Stadtteilen Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Eimsbüttel, Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Niendorf oder Schnelsen (auch zu erkennen an den Postleitzahlen). Die Unterschriftenliste lässt sich von der Website der Isebek-Initiative runterladen. Sie liegt zumeist auch in den Abgabestellen für unterschriebene Listen aus und kann meist auch dort unterschrieben werden. Darüber hinaus können Unterschriften per Post an die Kontaktadresse der Isebek-Initiative geschickt werden. Damit das Bürgerbegehren seine bereits erreichte Sperrwirkung behält, sollten die Unterschriften möglichst umgehend abgegeben oder übersandt werden. Denn: Das Isebek-Ufer soll grün bleiben!
Das neue Bürgerbegehren der Isebek-Initiative
Wir sammeln Unterschriftenwahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger aller Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel : Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Eimsbüttel, Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Niendorf und Schnelsen
für das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"
Sind Sie dafür, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel an ihrem mit der Zustimmung zum Bürgerbegehren 'Hände weg vom Isebek!' verbundenen Beschluss festhält, auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten, und dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen "Hoheluftkontor" die Zustimmung endgültig versagt? Ziel und Begründung des Begehrens: Mehr als 12.000 Eimsbüttler haben sich in dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" gegen den Bau eines überdimensionierten Bürokomplexes mit Tiefgarage zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und dem Isebekkanal sowie für die Erhaltung des Isebek-Grünzuges auf ganzer Länge ausgesprochen. Sie wandten sich damit gegen die beginnende Verbauung eines für die Anwohner unverzichtbaren grünen Naherholungsgebiets und gegen die Zerstörung eines wichtigen Knotenpunkts im grünen Biotopverbund Hamburgs. Am 13. August 2009 stimmte der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" zu und beendete es damit. Ein Bürgerentscheid wurde durch die Übernahme aller Forderungen des Bürgerbegehrens verhindert. Nun wird im Bezirk geplant, das mit dem gerade gefassten Beschluss gegebene Versprechen zum Verzicht auf den Büro-Tiefgaragen-Komplex nicht einzuhalten: In einer Beschlussvorlage vom 28.9.2009 (Drucksachen-Nr. 1034/XVIII) werden der Stadtplanungsausschuss und die Bezirksversammlung aufgefordert, einem Bebauungsplanentwurf zuzustimmen, der weiterhin den Bau des vom übernommenen Bürgerbegehren abgelehnten Riesenbauwerks hinter dem Isebek-Ufer vorsieht. Gegen einen gleichartigen Beschluss, der ebenfalls einen vorher gefassten Beschluss der Bezirksversammlung widerrief, hatten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 14.4.2009 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dieses Bürgerbegehren fordert das Bezirksparlament auf, sein Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein zweites Mal zu brechen. Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens zum Download und Unterschreiben Flugblatt zum Bürgerbegehren für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal Unterschriften können längstens bis zum 7. April 2010 geleistet werden. Damit unser Bürgerbegehren seine bereits erreichte Sperrwirkung behält, brauchen wir jedoch die Unterschriften möglichst umgehend. Die Abgabe von Listen mit Unterschriftenist in folgenden Läden möglich: "Das kleine Grüne", Bismarckstr. 88 (nahe Mansteinstraße) Fleischerei Jacob, Weidenstieg 15 Repro Lüdke, Eppendorfer Weg 219 (nahe Hoheluftchaussee) Copy Campus, Rentzelstraße 12 paletti Naturwaren, Rutschbahn 5 ALEX Copy Shop, Hoheluftchaussee 41 Mink's Bike Shop, Osterstraße 70 (nahe Emilienstraße) LÜDERS Buchhandlung & Antiquariat, Heußweg 33 Buchladen Osterstraße, Osterstraße 171 (nahe Schopstraße)
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