Demokratie als Farce
Wenn Demokratie zur Farce wird:Was ist ein Bürgerentscheid in Hamburg wert?In Hamburg-Eimsbüttel wird derzeit vom Bezirksamt, unter Mitwirkung der Hamburger SPD-Alleinregierung, eine demokratische Mehrheitsentscheidung der Eimsbüttler Bürger durch juristische Winkelzüge außer Kraft gesetzt. Der obrigkeitsstaatliche Coup wird unterstützt von den Bezirksfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und der GAL ("Grün-alternative Liste"). In dem Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hatten die Eimsbüttler im Sommer 2010 mit einer überwältigenden Abstimmungsmehrheit von rund 70 % den Bezirk angewiesen, "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten". Doch nun will der Bezirk ebendort statt des riesigen "Hoheluftkontors" einen noch größeren Gebäudekomplex errichten lassen, der mit 1.200 m² Baufläche und rund 23 m Höhe im Grenzbereich eines Hochhauses liegt. Über einem - vom Bezirk verschwiegenen - Fastfood-Restaurant und anderen Gewerbeflächen sollen nun statt Büros Wohnungen entstehen. Dabei werden die Baukosten nach Aussagen des Investors deutlich höher liegen als bei dem früher geplanten Bürokomplex. Mit seiner aufwendigen Bauweise und einem nach Süden "verglasten Erschließungshof" erinnert der nun als "Isebek-Domizil" vermarktete Koloss an die hochpreisigen Wohnhochhausblöcke auf dem Gelände der ehemaligen Fahrzeugwerke Falkenried. Der Bau eines solchen Wohnklotzes zwischen dem Uferwald am Isebekkanal und der bisher offenen, umgrünten U-Bahnstation Hoheluftbrücke wäre nicht nur unvereinbar mit den im Bürgerentscheid ausgiebig diskutierten Erfordernissen des Natur- und Denkmalschutzes, er würde auch die Mieten der umgebenden Quartiere weiter in die Höhe treiben und damit zur Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus dem Stadtteil ("Gentrifizierung") beitragen. Beim Zumauern der bisher offenen, hellen U-Bahnstation mit einem riesigen Bauklotz geht es ums Geld und nicht um städtebauliche Vernunft: Die Hamburger Finanzbehörde will ein hochwertiges städtisches Grundstück, auf dem bisher eine öffentliche Grünanlage geplant war, zum Höchstpreis verkaufen, auch um verlustreiche Prestigeprojekte wie die Elbphilharmonie und andere "Millionengräber" (HSH Nordbank) finanzieren zu können. Und ein privater Investor will dieses lukrative Grundstück so hoch wie möglich bebauen und aus der exquisiten Lage - mit Blick auf Wasser und Grün - eine höchstmögliche Rendite ziehen. Dass der Bezirk nun versucht, dieses Bombengeschäft zu einem quasi gemeinnützigen Unternehmen hochzustilisieren, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Die Presse spricht ohne Umschweife von "Aushebelung" des Bürgerentscheids und "Missachtung des Bürgerwillens". Bereits früher hatte der Bezirk ja versucht, seine Zustimmung zu dem vorangehenden Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" kurz darauf wieder rückgängig zu machen. "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hieß deshalb das neue Bürgerbegehren, das dann im Bürgerentscheid vom 1. Juli 2010 eine klare Mehrheit fand. Eine so eindrucksvolle demokratische Mehrheitsentscheidung des ersten Eimsbüttler Bürgerentscheids auf diese obrigkeitsstaatliche Weise zu liquidieren, ist ein Anschlag auf die Demokratie und wird der politischen Kultur und dem Ansehen des Bezirks Eimsbüttels und der Stadt Hamburg als demokratischem Gemeinwesen schweren und bleibenden Schaden zufügen. SachlageAm 1. Juli 2010 fand im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel ein Bürgerentscheid zu dem von der Isebek-Initiative angeregten Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" statt. Die allgemeine Hauptforderung des mit einer Abstimmungsmehrheit von rund 70 % angenommenen Bürgerbegehrens lautete: "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten"; und, daraus abgeleitet, lautete die Forderung für den konkreten Fall: "dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen 'Hoheluftkontor' die Zustimmung endgültig versagt." Überschrift und Inhalt des Bürgerentscheids bezogen sich auf ein vorausgegangenes Bürgerbegehren mit dem Titel "Hände weg vom Isebek!", das am 13. August 2009 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel übernommen und so, ohne Bürgerentscheid, beendet wurde. Damit wurde von der Bezirksversammlung auch die Hauptforderung des Bürgerbegehrens angenommen: " ... die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen, seine Erweiterung auf den Bereich zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal, seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK ...". Die Bezirksversammlung stimmte auch der daraus abgeleiteten Forderung für den konkreten Fall zu: "die entsprechende Änderung des Bebauungsplans Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12". (Hervorhebungen von uns) Bei der im Fokus stehenden Fläche zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke handelt es sich um die Harvestehuder Flurstücke 2420 und 2421, Kaiser-Friedrich-Ufer 30 (bzw. 28a) und Grindelberg 85. Während das Bezirksamt Eimsbüttel diese Flächen nach Rodung eines ökologisch wertvollen Gehölzbiotops bebauen und mit einer großen Tiefgarage unterkellern lassen wollte, entschieden die Eimsbüttler Bürger im Bürgerentscheid am 1. Juli 2010, "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten". Sie verfügten bei ihrer Entscheidung über eine ausführliche Begründung der Isebek-Initiative zu den Forderungen des abzustimmenden Bürgerbegehrens, die allen Abstimmungsberechtigten zugesandt worden war. Im Vordergrund der Argumentation stand:
Spätestens seit dem Bürgerentscheid vom 1. Juli 2010, der nach § 32 Absatz 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) "die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung" besaß, hatte das Bezirksamt Eimsbüttel gemäß § 22 Absatz 1 BezVG den gesetzlichen Auftrag, die Handlungsanweisungen der beiden Bürgerbegehren planerisch und tatsächlich umzusetzen. Dazu gehört auch die Entsiegelung und Begrünung (Renaturierung) der derzeit noch asphaltierten Fläche vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke sowie die Ausweisung des Gesamtareals als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage gemäß geltendem Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum. Das besondere Schutzinteresse des Bürgerentscheids galt dem naturnahen Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke als Teil des örtlichen Biotopverbunds. Er besteht in der Hauptsache aus einem alten, weitgehend naturbelassenen Imkergarten (Flurstück 2421, ca. 650 m²) sowie einem mit Erde überdeckten und dicht mit Sträuchern, Bäumchen und Rankenwerk überwucherten, ehemaligen Röhrenbunker, der landschaftlich als leicht erhöhtes Urwäldchen wahrgenommen wurde, - im Frühling und Sommer voller Blüten und Vogelgesang. Auch für die örtliche Fledermauspopulation spielt der naturnahe Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke eine wichtige Rolle. Unter der Regie und persönlicher Beteiligung des Bezirksamtsleiters Dr. Torsten Sevecke kam es dann seit November 2010 zu Ausholzungen in und an dem oben beschriebenen Imkergarten. So schnitt der Bezirksamtsleiter, der bereits beim zurückliegenden Bürgerentscheid sein Partikularinteresse als benachbarter Kleingärtner störend geltend gemacht hatte, eigenhändig eine üppige, berankte Hecke von außen bis auf den grundstücksbegrenzenden Drahtzaun weg, mit der Folge einer deutlichen optischen und ökologischen Abwertung des Gartenrandbereichs. Weitere Ausholzungen folgten im Inneren des Gartens. Am 21. und 25. Februar 2011 kam es zu einem weiteren, massiven Verstoß gegen das Gebot des Bürgerentscheids, "auf Gehölzrodungen ... zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten": Das kleine Urwäldchen auf dem alten Röhrenbunker wurde fast flächendeckend abgeholzt, mit einschneidenden Folgen für das landschaftliche Erscheinungsbild und den ökologischen Wert dieses für den Bürgerentscheid zentralen, als schutzwürdig erachteten Biotops. Ein an Bezirksamt, Finanzbehörde und andere Stellen gerichteter Einspruch der Isebek-Initiative und der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens gegen die Verwüstung der Vegetation vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke wurde vom Bezirksamtsleiter abschlägig beschieden. Dieser äußerte sich kurz darauf in der Presse, die Abholzungen seien aufgrund einer "bezirklichen Aufforderung zur Herstellung der Verkehrspflichten" zustande gekommen. Eine absurde Begründung, da wegen vorhandener Absperrungen die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gar nicht vorlagen. Von der Isebek-Initiative und den Vertrauensleuten wurden diese Vorgänge als demonstrative Missachtung des Bürgerentscheids "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" angesehen. Sie stellten daher am 25. Februar 2011 Antrag auf Akteneinsicht nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz, um zu erfahren, was das Bezirksamt bisher zur Umsetzung der Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" und "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" getan hat und welchen Hintergrund die Rodungen in dem Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke hatten. Die Akteneinsicht hätte von Gesetzes wegen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats, also bis zum 25. März 2011, gewährt werden müssen. Die Antwort des Bezirksamtes lag jedoch am 20. April 2011 noch nicht vor. Seit diesem Tag erschienen Medienberichte, nach denen der Bezirk Eimsbüttel den "Bürgerwillen missachten" und den "Bürgerentscheid aushebeln" wolle, indem er beabsichtige, anstelle des zuvor geplanten "Hoheluftkontors" den Bau eines mindestens gleich großen Gebäudekomplexes mit Wohn- und Ladennutzung zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu genehmigen. In den Unterlagen zu der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.4.2011 fand sich dann unter Tagesordnungspunkt 4.4 eine Mitteilung des Bezirksamtes über einen "Vorbescheidsantrag Kaiser-Friedrich-Ufer 30". Danach liegt dem Bezirksamt seit dem 14.2.2011 ein "geänderter Vorbescheidsantrag" vor zur Bebauung des - nach dem Bürgerentscheid von Bebauung freizuhaltenden - Grundstücks zwischen Kaiser-Friedrich-Ufer und U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Geplant sei die "Errichtung eines 5-geschossigen Wohngebäudes mit zwei Staffelgeschossen, 50 Wohneinheiten und Läden im Erdgeschoss". Mit seinen insgesamt 7 Geschossen und 1.200 m² Baufläche wäre der neue, nun "Isebek-Domizil" genannte "Koloss" ebenso überdimensioniert wie das "Hoheluft-Contor" zuvor. Nach der Mitteilung der Verwaltung sollte der Vorbescheidsantrag schon eine Woche nach der Bezirksversammlungssitzung, also am 5.5.2011, der Baukoordinierungskommission des Bezirksamtes zur Genehmigung vorgelegt werden. In der Mitteilung des Bezirksamtes fehlte jeder Hinweis auf den Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" vom 1. Juli 2010, in dem sich die Eimsbüttler mit einer Abstimmungsmehrheit von mehr als Zweidritteln gegen eine Bebauung zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke entschieden hatten. Warum nun trotz dieser eindeutigen Entscheidung eine Bebauung der Fläche möglich und sinnvoll sein soll, wurde nicht mitgeteilt. Ebenfalls unerklärt blieb in der Mitteilung des Bezirksamtes, wie denn eine Wohnbebauung unmittelbar vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke nun möglich sein soll, wo eine solche Wohnbebauung noch in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 vom 6.10.2009 ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dort heißt es auf Seite 22: "Im Kerngebiet am Kaiser-Friedrich-Ufer sind Wohnungen unzulässig (vgl. § 2 Nr. 4 [der Verordnung zum Bebauungsplanentwurf]). Um die Standortpotenziale für kerngebietstypische Nutzungen ausschöpfen zu können, wird hier jegliche Wohnnutzung ausgeschlossen. Als Wohnstandort ist der Bereich nicht geeignet, weil er aufgrund der unmittelbaren Nähe zur U-Bahnhaltestelle und zur Hauptverkehrsstraße starken Immissionen ausgesetzt ist." (Hervorhebungen von uns) Wie inzwischen durch Akteneinsicht ermitteln werden konnte, wurde eine erste Fassung des nun erst durch Presseveröffentlichungen bekannt gewordenen Bauvorbescheidsantrages bereits vor einem halben Jahr, am 25. Oktober 2010, eingereicht, nicht aber erst am 14.2.2011, wie die Mitteilung des Bezirksamtes an die Bezirksversammlung am 28.4.2011 zunächst glauben macht. Aufschlussreich ist, dass die ursprünglich vom Investor eingeplanten Rechtsanwalts- und Arztpraxen des Großgebäudes auf Drängen des Bezirks nun im geänderten Vorbescheidsantrag durch Wohnungen ersetzt wurden, von denen das Bezirksamt behauptet, sie seien "größtenteils als Alten- oder Studentenwohnungen vorgesehen". Es muss sich schon um begüterte Mieter handeln, denn laut Investor "werden die Kosten um 150 bis 200 Euro pro Quadratmeter höher sein" als bei dem zuvor geplanten Bürobau. Verschwiegen wird auch, dass sich im Erdgeschoss des Isebek-Koloss erneut ein großes McDonald's-Fastfood-Restaurant befinden wird. Die seit mindestens einem halben Jahr laufenden Aktivitäten des Investors und des Bezirksamtes zur "Aushebelung" des ersten Eimsbütteler Bürgerentscheids wurden den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens systematisch vorenthalten. So hatte die Isebek-Initiative am 30.9.2010 ausführliche Fragen an die Bezirksversammlung zum Stand der "Umsetzung der Inhalte der Bürgerbegehren 'Hände weg vom Isebek!' und 'Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!'" gestellt. Am 29.10.2010, also - wie man heute weiß - vier Tage nach Eingang des Vorbescheidsantrags zur Bebauung des nach dem Bürgerentscheid vom 1.7.2010 nicht zu bebauenden Flurstücks 2420, beantwortete die Bezirksversammlung diese Fragen unter Verwendung von Informationen des Bezirksamtes, ohne den vorliegenden Vorbescheidsantrag auch nur zu erwähnen. Dieses Verschweigen eines für die Initiatoren des Bürgerentscheids höchst wichtigen Tatbestandes wiederholte sich noch einmal im darauffolgenden Monat, nachdem die Isebek-Initiative der Bezirksversammlung am 28.10.2010 in einer Frage "zum Denkmalschutz der Klinkerwohntürme am Isebekkanal" vorgeschlagen hatte, für die den Klinkertürmen - auch am U-Bahnhof Hoheluftbrücke - "vorgelagerten Freiflächen Umgebungsschutz gemäß § 9 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz festzusetzen". Die Bezirksversammlung beantwortete diesen Vorschlag am 19.11.2010 mit der lapidaren Aussage, sie habe sich "mit dem Thema noch nicht befasst", - wiederum ohne zu erwähnen, dass für die als schutzwürdig vorgeschlagenen Freiflächen an der U-Bahnstation inzwischen seit 26 Tagen ein Vorbescheidsantrag zu Bebauung vorlag. Die Systematik dieses quasi konspirativen Vorgehens wird noch deutlicher an der Hinauszögerung der am 25.2.2011 beantragten Akteneinsicht, die gemäß § 7 HmbIFG unverzüglich, spätestens aber bis zum 25.3.2011 hätte gewährt werden müssen, dann aber erst nach Mahnungen, mit 38-tägiger Verspätung und in teilweise restriktiver Weise, ermöglicht wurde, - unmittelbar vor der in der Sache entscheidenden Sitzung der Baukoordinierungskommission, und damit zu spät, um noch qualifizierte Einwände geltend machen zu können. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" sollten offenbar überrumpelt werden. Da das Ergebnis des Bürgerentscheids weder vom Bezirksamt gemäß § 22 Absatz 2 BezVG noch vom Senat angefochten worden war, durften die Vertrauensleute nach rechtsstaatlichen Maßstäben davon ausgehen, dass die demokratisch und gesetzmäßig zustande gekommene Entscheidung der Eimsbüttler Bürger von der Bezirksverwaltung respektiert und gemäß § 22 Absatz 1 BezVG umgesetzt werden würde. Noch zu Beginn seiner Amtszeit hatte Bezirksamtsleiter Dr. Torsten Sevecke erklärt, er wolle "Verfahren transparenter machen und die 'Bürger noch besser beteiligen'. Das gelte besonders für die Bereiche Bauleitplanung und Baugenehmigungspraxis." Als einer, der die Bürger durch derart irreführende Versprechungen getäuscht und ihnen die Früchte ihres Bürgerentscheids trickreich entwendet hat, steht der Bezirksamtsleiter nun - gut ein Jahr nach seinem Amtsantritt - entlarvt da und wird so in die Geschichte des Bezirks Eimsbüttel eingehen: als wortbrüchiger Totengräber des ersten Eimsbüttler Bürgerentscheids, der sich als unfähig erwies, den Bürgerwillen in Eimsbüttel zu respektieren. Zur Repräsentativität demokratischer AbstimmungenVon interessierter Seite wird gelegentlich die Abstimmungsbeteiligung von 23,34 % als Argument dafür verwendet, die Legitimität des Bürgerentscheids vom 1. Juli 2010 in Frage zu stellen. Die Repräsentativität des Bürgerentscheids steht indes außer Zweifel: Geht man etwa von einem Abstimmungsquorum von 40 % der Wahlberechtigten des Bezirks aus - eine der Zahlen, die der CDU-Politiker Ulrich Karpen vorschlug und die noch über der Wahlbeteiligung von 34,7 % bei den Europawahlen 2009 in Hamburg liegt - , so ergibt eine einfache Dreisatzrechnung Folgendes: Die Bezirksversammlung Eimsbüttel würde bei einer Abstimmungsbeteiligung von 40 % erst dann eine Mehrheit von einer Stimme erhalten, wenn neben den bisher 45.183 Teilnehmern am Bürgerentscheid, von denen rund 70 % für das Bürgerbegehren und rund 30 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmten, weitere 33.243 Wahlberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen würden, die dann aber mit nur 26 % für das Bürgerbegehren und mit 74 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmen müssten. Das eindeutige Abstimmungsergebnis vom 1. Juli müsste sich also mehr als umkehren. Eine derartige Annahme ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Es gibt mithin unzweifelhaft eine klare Mehrheitsentscheidung der Eimsbüttler gegen Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Und wenn schon von Quoren geredet wird: Die Wahlbeteiligung bei der letzten Hamburger Bürgerschaftswahl lag bei 57,7 %. Bei der letzten Europawahl in Hamburg 2009 erreichte die Wahlbeteiligung in Hamburg 34,7 %, im Bezirk Mitte nur 26 %, also nur 2,66 % mehr als die Beteiligung am Eimsbüttler Bürgerentscheid. Wie weit darf denn die Wahlbeteiligung absinken, damit diese Wahlergebnisse noch als repräsentativ und als gültig angesehen werden können? Ein repräsentative Demokratie, die vor allem wegen der zunehmenden Unglaubwürdigkeit der Politiker und der daraus resultierenden Wahlenthaltung auf immer schwächeren Füßen steht, täte gut daran, bei der - im vorliegenden Fall normalen - Wahlbeteiligung von Bürgerentscheiden nicht schärfere Maßstäbe anzulegen als bei sich selbst. Instrumentalisierung des Wohnungsbaus gegen Naturschutz und direkte DemokratieWenn Hamburger Politiker sich gegen die zunehmende Kritik aus der Bevölkerung zur Wehr setzen - dass es in Hamburg zu wenig bezahlbaren Wohnraum und zu viele Leerstände gibt; allein 1.200.000 m² Gewerbefläche sind nicht vermietet -, dann leugnen sie gern diese Missstände. Unter der Überschrift: "Wohnungsbaukoordinator: Hamburg hat keine Wohnungsnot" fasste etwa das Hamburger Abendblatt am 2.11.2010 entsprechende Auslassungen des vom CDU/GAL-Senat eingesetzten "Wohnungsbaukoordinators" Michael Sachs (SPD) zusammen. Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt erklärte auch Jutta Blankau (SPD), "Hamburgs neue Bausenatorin: 'Es gibt keine Wohnungsnot'", - so die Hamburger Morgenpost vom 31.3.2011. Und ebenda am 14.4.2011 hieß es: "Bausenatorin bleibt dabei: Wir haben keine Wohnungsnot". Ganz anders reden viele dieser Politiker über das gleiche Thema, wenn es darum geht, obrigkeitsstaatliches Verwaltungshandeln gegen - aus ihrer Sicht störende - Einwände des Naturschutzes und gegen eigenständige Bürgerinitiativen durchzusetzen. "Naturschutz blockiert Hamburgs Wohnungsbau" oder "Wohnungsbau auch gegen Bürgerwillen" lauten dann die Überschriften der Medienkampagnen, die von interessierten Politikern, wie den Sozialdemokraten Sachs, Sevecke und Grote, initiiert und mit einseitiger Information gespeist werden. Viele der Angaben in diesen Kampagnenartikeln erweisen sich schon bei einer ersten Überprüfung als falsch. So enthielt die Artikelserie "Wohnungsbau auch gegen Bürgerwillen" im "Hamburger Abendblatt" am 22.3.2011 eine Karte der 76 größeren Wohnungsbauvorhaben in Hamburg: nur drei von ihnen wurden durch Bürgerbegehren angefochten. Wertet man die Karte nach den darin enthaltenen Wohneinheiten weiter aus, so ergibt sich: von den zur Diskussion stehenden 21.114 Wohnungen sind nur 351 - also lediglich 1,66 % - von Bürgerbegehren betroffen. Die Karte widerlegte also unmittelbar die Kernaussage der Kampagneartikel: dass nämlich der Wohnungsbau in nennenswertem Maße von Bürgerbegehren behindert sei. Im Gegensatz zu den oben zitierten Politikeraussagen, wonach es keine Wohnungsnot in Hamburg gibt, wird in den Kampagneartikeln eine Art Wohnungsnotstand suggeriert, der alle Mittel heiligt, insbesondere die Bekämpfung des Naturschutzes und der Bürgerbegehren in Hamburg. Damit sollen auch die Kritiker bei den Naturschutzverbänden, dem Zukunftsrat und bei vielen Bürgerinitiativen mundtot gemacht werden, die schon seit Jahren auf den in Deutschland einmalig hohen und schädlichen Grün- und Freiflächenverbrauch in Hamburg hinweisen und ein Umdenken in der Stadtentwicklungspolitik fordern. Einer der Haupt-Mitverantwortlichen für den immensen Flächenverbrauch des letzten Jahrzehnts in Hamburg ist Dr. Torsten Sevecke (SPD), vor seinem Wechsel in das Bezirksamt Eimsbüttel Koordinator für Flächenentwicklung der BSU, mit besonderer Anbindung an das Immobilienmanagement der CDU-geführten Finanzbehörde. Eine Art Nachfolger Seveckes wurde im Frühjahr 2010 Michael Sachs (ebenfalls SPD). Es war ein geschickter PR-Schachzug des Senats, den Flächenbeschaffer nun "Wohnungsbaukoordinator" zu nennen. Und dieser erklärte denn auch in einer ersten Pressemitteilung am 7.4.2010, er freue sich sehr, das "große Potential an Flächen für den Wohnungsbau" "zusammen mit der Wohnungswirtschaft, den Bezirken und den Anliegern schneller für den Wohnungsbau nutzbar zu machen". Sachs trat seit Beginn seiner Amtszeit immer wieder in allen möglichen Veranstaltungen auf - oft zusammen mit seinem "Vorgänger" Sevecke - und machte gezielt Stimmung gegen Bürgerbegehren, die sich aus Gründen des Naturschutzes gegen die Bebauung ökologisch wertvoller Grünflächen und Waldgebiete in Hamburg einsetzen. Bei der "Vorstellung des Wohnungsbaukoordinators im Stadtplanungsausschuss" der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 28. September 2010 erklärte Sachs im Beisein Seveckes, dass er beabsichtige, mehrere anhängige Bürgerbegehren in Hamburg vom Senat evozieren zu lassen, um damit endlich einen Erfolg bei der Flächenbeschaffung vorweisen zu können. Wenig später ging dann der Vorbescheidsantrag zur Bebauung des nach dem Eimsbüttler Bürgerentscheid zu schützenden Grundstücks am Isebekkanal im Bezirksamt ein. Mit Hilfe des oben erwähnten Kampagnenjournalismus, in dem die Fehlinformation verbreitet wird, Naturschutz und Bürgerbegehren, nicht aber die den sozialen Wohnungsbau vernachlässigende Wohnungspolitik des Senats sei für den Mangel an preiswertem Wohnraum in Hamburg verantwortlich, haben Sachs & Co. den Wohnungsbau zu einem "Totschlagargument" aufgebaut, mit dem jede Kritik an einer unvernünftigen Zubetonierung ökologisch und städtebaulich wertvoller Freiflächen im Keim erstickt werden soll. Es ist offensichtlich: der Wohnungsbau in Hamburg wird instrumentalisiert, um Argumente der stadtplanerischen Vernunft wie Natur- und Denkmalschutz sowie Bürgerinitiativen, die diese Prinzipien einer am Gemeinwohl orientierten Politik vertreten, zu verunglimpfen. Noch weiter geht Bezirksamtsleiter Sevecke in seinem Kampf gegen den Bürgerwillen in Eimsbüttel: Um das Totschlagargument Wohnungsbau für die Liquidierung eines Bürgerentscheids noch durchschlagskräftiger zu machen, schreckt er nicht davor zurück, auch Studenten, Alte und Behinderte zu instrumentalisieren, um dem kommerziellen Bauvorhaben am Isebek ein soziales Mäntelchen umzuhängen. Im RäderwerkNachdem die Öffentlichkeit am 20.4.2011 erstmals durch den Bericht eines lokalen Anzeigenblatts von dem Vorbescheidsantrag auf Bau eines Großgebäudes am Isebekkanal erfahren hatte, war am 21.4.2011 unter der Überschrift "Eimsbüttel hebelt Bürgerentscheid aus" zu lesen, Bezirksamtsleiter Sevecke habe den Initiatoren des Bürgerentscheids "ein Gespräch über die Planungen angeboten". Gegenüber den ehemaligen Vertrauensleuten des im Bürgerentscheid abgestimmten Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" erklärte Sevecke, man könne ohne Zeitdruck miteinander reden und er gebe "sein Wort", dass es eine überfallartige Genehmigung des Vorbescheidsantrags nicht geben werde. Doch schon am gleichen Tag, am 21.4.2011, wurde eine Mitteilung des Bezirksamtes zu Tagesordnungspunkt 4.4 der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.4.2011 mit der Überschrift "Vorbescheidsantrag Kaiser-Friedrich-Ufer 30" verfasst, die mit dem Satz schließt: "Am 05.05. wird der Vorgang der BauKo [Baukoordinierungskommission des Bezirksamtes Eimsbüttel] zur Entscheidung vorgelegt." Die ehemaligen Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens erfuhren von dieser Mitteilung erst am 28.4.2010 in der Sitzung der Bezirksversammlung. Doch erst am 3.5.2011, zwei Tage vor der geplanten Genehmigung des Vorbescheidsantrages, wollte ihnen das Bezirksamt Akteneinsicht in der Sache gewähren. Die Vertrauensleute riefen daher am 3.5.2011 in einem Eilantrag vorsorglich das Verwaltungsgericht an, um vor einer Entscheidung über den Vorbescheidsantrag klären zu lassen, inwieweit der geplante Bau eines Großgebäudes am Kaiser-Friedrich-Ufer 30 mit dem Bürgerentscheid vom 1.7.2010 vereinbar ist, wonach dort "auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten" ist. Auf einen erwidernden Schriftsatz des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 9.5.2011, beim Verwaltungsgericht eingegangen um 14.18 Uhr, der den Vertrauensleuten erst am 10.5.2011, 13.24 Uhr, per Fax vom Verwaltungsgericht zur "umgehenden Stellungnahme übersandt" wurde, antworteten die Vertrauensleute mit einer eigenen Entgegnung, die sie am 11.5.2011 gegen 12.45 Uhr in der Geschäftsstelle der Kammer 4 des Verwaltungsgerichts abgaben. Schon kurz darauf, um 14.59 Uhr, verbreiteten die Pressestellen der Finanzbehörde und des Bezirksamtes Eimsbüttel über die Pressestelle des Senats eine "Einladung/Hinweis an die Medien" unter der Überschrift "Senator Dr. Peter Tschentscher besucht Bezirk Eimsbüttel". Darin wurde unter anderem mitgeteilt, Finanzsenator Tschentscher (qua Amt "Eigentümer" des umstrittenen Grundstücks Kaiser-Friedrich-Ufer 30) wolle gemeinsam mit Bezirksamtsleiter Sevecke im Beisein angemeldeter Medienvertreter am späten Vormittag des darauffolgenden Freitags, dem 13.5.2011, einen "Blick auf die Situation Kaiser-Friedrich-Ufer 30" werfen. Zuständig für die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Pressetermin und für nähere Informationen war der Leiter des Eimsbütteler Fachamtes Interner Service, Stephan Glunz. Dagegen erfuhren die Vertrauensleute erst einen Tag nach der Gerichtsentscheidung, am 12.5.2011, durch ein um 10.41 Uhr vom Verwaltungsgericht übersandtes Fax von der Ablehnung des Eilantrags, - zu spät, um beim Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig Beschwerde mit aufschiebender Wirkung einlegen zu können. Denn schon 1-2 Stunden später genehmigte die Baukoordinierungskommission des Bezirksamtes Eimsbüttel den Vorbescheidsantrag. Die Genehmigung durch den Bezirksamtsleiter erfolgte gegen 15 Uhr. Der Investor stand schon vor der Tür und konnte um 15.15 Uhr den genehmigten Vorbescheidsantrag in Empfang nehmen. In diesem minutiös abgestimmten Räderwerk Hamburger Geld- und Machteliten war kein Platz mehr "für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel". Die 4. Kammer des Hamburger Verwaltungsgericht hatte es sich leicht gemacht. Mit den einzelnen, auf den Vorbescheidsantrag bezogenen Inhalten des Antrags der Vertrauensleute hatte sie sich gar nicht befasst, sondern kurzerhand entschieden (4 E 1000-11), dass die ehemaligen Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" nicht berechtigt seien, vor Gericht Anträge für den Bürgerentscheid vom 1.7.2010 zu stellen, der über ihr Bürgerbegehren entschieden hatte. Die Stadt als BeuteDas autoritäre Vorgehen des Bezirksamtes und der Finanzbehörde bei der Ausschaltung des ersten, überaus erfolgreichen Bürgerentscheids in Eimsbüttel ist erst der Anfang einer neuen, obrigkeitsstaatlichen Politik der in Hamburg alleinregierenden und in Eimsbüttel dominanten SPD, die ihre Politik, angeleitet von dem ehemaligen Handelskammer-Präses und jetzigen Wirtschaftssenator Horch, immer mehr an den Zielen der Wirtschaftslobby und immer weniger an den Interessen der Bürger ausrichtet. Wie die Zeitung "Die Welt" am 12.5.2011 unter der Überschrift "Das neue Tempo-Bauprogramm" berichtete, sollen nun unter der Regie des "Wohnungsbaukoordinators" Sachs (SPD) Entscheidungen zu Bauvorhaben künftig zügiger und unter dem Druck kürzerer Fristen durchgesetzt, und "Konflikte - etwa in Bezug auf Naturschutz ... - besser gebündelt und entschieden werden". "Auch wenn die Bürger mehr eingebunden werden sollen - Sachs' Haltung ist klar: Letztlich müsse die Politik entscheiden." Mit anderen Worten: Bürger dürfen zwar noch begehren, aber nicht mehr entscheiden. Laut "Welt" fand die Wirtschafslobby es denn auch "gut, wenn die Stadt wie ein Unternehmen auftritt und mit einer Stimme spricht", und sie forderte frühzeitige Unterstützung "etwa bei drohenden Bürgerbegehren". Der Abbau der Demokratie in Hamburg ist also in vollem Gange. Die Hamburger SPD hat Erfahrung in der - alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringenden - Machtausübung zu Lasten der Demokratie. Lesenswert und von neuer Aktualität ist da ein Buch der Journalisten Jörn Breiholz und Frank Wieding aus dem Jahre 2001: "Das Machtkartell: Die Stadt als Beute. Eine Bilanz nach mehr als 40 Jahren SPD-Regierung in Hamburg". Das Buch berichtet, als wär's aus der finsteren Eimsbüttler Realität gegriffen, von der "Arroganz der Mächtigen" und davon, "wie in der Stadt Hamburg Grundstücksdeals und Bauprojekte an den Interessen der Bürger vorbei gefingert werden." "Weniger Demokratie wagen", so könnte man die neue, bürgerentscheidsfeindliche Hamburger SPD-Politik in Umkehrung einer Forderung Willy Brands überschreiben. Bürgerliches Engagement und offener Widerstand gegen das neue Machtkartell der Handelskammer-SPD sind nun gefragter denn je. Denn es ist "eine der wesentlichen und unverzichtbaren Eigenschaften, die den Menschen ausmachen: die Fähigkeit zur Empörung und das Engagement, das daraus erwächst" (Stéphane Hessel). |
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