Isebek-Park einrichten!
Längst überfällig:Einrichtung des Isebek-Parksals naturnahe Öffentliche Grün- und ErholungsanlageNach zwei erfolgreichen Bürgerbegehren HistorieDie Forderung, "den gesamten Grünzug am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftchaussee als öffentliche Parkanlage - Isebekpark - auszuweisen und unter entsprechenden Schutz zu stellen", wurde erstmals am 7. August 2008 in einer Isebek-Resolution von der ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzugs am Isebekkanal erhoben, einer Bürgerinitiative, die sich gegen umfangreiche geplante Abholzungen und Versiegelungen im Isebek-Grünzug einsetzte und dafür Bezirksverwaltung und -abgeordnete zu einem Dialog mit den Bürgern aufforderte. Wegen mangelnder Bereitschaft der Verantwortlichen zu einem solchen Dialog wurde am 21. August 2008 das Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" initiiert, das bereits nach einer Woche ein Drittel der erforderlichen 5.551 Unterschriften (Drittelquorum) und damit die erstrebte Sperrwirkung gegenüber den geplanten Abholzungen erreichte. Am 27. November 2008 wurde das Bürgerbegehren mit rund 12.600 abgegebenen Unterschriften überaus erfolgreich abgeschlossen. Am 13. August 2009 stimmte der Hauptausschuss, in Vertretung der Bezirksversammlung Eimsbüttel, dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" in unveränderter Form zu. Er beschloss damit unter anderem folgende, vom Bezirksamt Eimsbüttel umzusetzende Maßnahmen: • die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, • seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen, • seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze. Indem das Bezirksparlament dem Bürgerbegehren in der Fassung seiner amtlichen Bekanntmachung zustimmte, beschloss es unter anderem weiterhin, • den hochwertigen Ufergehölzsaum in das Biotopverbundsystem aufzunehmen und entsprechend planerisch zu sichern, • die Instandsetzung des Geh- und Radweges zwischen Weidenstieg und Bundesstraße ohne Rodung von Bäumen und Sträuchern durchzuführen, • eine Bebauung, Vermauerung und Privatisierung des Isebek-Ufers nicht zuzulassen ("das Isebek-Ufer muss grün bleiben!"), • die im Ufergehölzsaum am Ende des Isebekkanals am Weidenstieg gerodeten Bereiche naturnah wiederherzustellen. Das Bezirksamt Eimsbüttel übergab dem Hauptausschuss daraufhin am 15. Oktober 2009 einen Verfahrensbericht zur Umsetzung des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek", in dem es unter anderem heißt: "Die vollständige Erhaltung und naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebek Kanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke wird umgesetzt und sichergestellt. Hier wird es keine strukturverändernden Abholzungen, Bebauungen, Versiegelungen und andere beeinträchtigende Nutzungen geben. Die ökologisch wertvollen Ufergehölze sollen planerisch gesichert werden. Der Bezirk wird sich bei der zuständigen BSU [Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt] für ihre Unterschutzstellung sowie die Aufnahme des Ufergehölzsaums in das Biotopverbundsystem einsetzen". Bei dem darauffolgenden Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" bestand Einvernehmen über die Schutzwürdigkeit des Isebek-Grünzuges und seiner ökologisch wertvollen Ufergehölze. In dem Textbeitrag der Bezirksversammlung zu dem Informationsheft des Bürgerentscheids hieß es unter anderem: "Der vollständige Erhalt der naturnahen Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke wird sichergestellt! Hier wird es keine strukturverändernden Abholzungen, Bebauungen, Versiegelungen und andere beeinträchtigende Nutzungen geben. Die ökologisch wertvollen Ufergehölze und der vorhandene Kleingarten bleiben vollständig erhalten." Und der Textbeitrag der Isebek-Initiative nannte als Ziele des Bürgerentscheids unter anderem: • die unversehrte Erhaltung und naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal und seine Ausweisung als öffentliche Grünanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK, • den Schutz der ökologisch wertvollen Gehölzbestände als Teil des grünen Biotopverbundes in Hamburg. Der Vorschlag der Isebek-Initiative erhielt im Bürgerentscheid am 1. Juli 2010 eine Abstimmungsmehrheit von rund 70 %. Am 20. September 2011 erklärte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ihre Zustimmung zu der von der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 13.8.2009 - mit Übernahme des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" - beschlossenen "Ausweisung [des Isebek-Grünzugs zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke] als öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen Isebek-Park mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze": "Die BSU unterstützt die Grünwidmung, das heißt die Bekanntmachung der Flächen am Isebek im Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter dem Namen Isebek-Park. Die BSU hat mit der Abteilung Stadtgrün des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Eimsbüttel einen Flächenzuschnitt für den Isebek-Park abgestimmt. Die zusätzlich erforderlichen Flächen zur Arrondierung des Parks befinden sich alle im Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamtes. Die BSU stimmt einer Übertragung dieser Flächen in das Verwaltungsvermögen Stadtgrün des Bezirksamtes zu, wenn diese ohne Werterstattung erfolgt. Es wird empfohlen, dass das Bezirksamt dies in Abstimmung mit der Finanzbehörde in die Wege leitet. Weiterhin empfiehlt die BSU ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Isebek-Park unter Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine zu entwickeln. Durch die Ausweisung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage werden über die Geltung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen die ökologisch wertvollen Ufergehölze geschützt. Das im Bürgerbegehren formulierte Ziel, den hochwertigen Ufergehölzsaum in das Biotopschutzsystem aufzunehmen und entsprechend planerisch zu sichern, wird von der BSU im Rahmen der Erstellung eines hamburgischen Biotopverbundsystems geprüft …". Am 10. Oktober 2011 und am 31. Oktober 2011 befasste sich der Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel mit der erforderlichen Neuordnung des Verwaltungsvermögens zum Isebekpark (dazu auch Stellungnahme der Isebek-Initiative). Unter der Überschrift "Pflege- und Entwicklungskonzept für den Isebek-Park" behandelte die Bezirksversammlung am 27. Oktober 2011 einen Antrag der GAL-, SPD- und CDU-Fraktionen, der dann zur abschließenden Beschlussfassung in den Kerngebietsausschuss überwiesen wurde. Der Kerngebietsausschuss beschloss am 31. Oktober 2011 unter anderem: "Die Verwaltung wird gebeten, für den künftigen Isebek-Park ein Pflege- und Entwicklungskonzept auszuarbeiten ... Für dieses wichtige Gebiet soll ein Gutachten als Grundlage erstellt werden ... In die weitere Planung sollen die anerkannten Naturschutzvereine ... eingebunden werden. Das Konzept soll im Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt werden". Recherchen der Isebek-Initiative um die Jahreswende 2012/2013 ergaben, dass die im Oktober 2011 gefassten Beschlüsse der Bezirksgremien zum Isebek-Park sowie die zugesagte Neuordnung des Verwaltungsvermögens zum Isebek-Park vom Bezirksamt Eimsbüttel bisher in keinem Punkt umgesetzt worden sind. Am 28. März 2013 beschloss die Bezirksversammlung Eimsbüttel ein Bürgerbeteiligungsverfahren bei der Gestaltung des U-Bahnhofsvorplatzes und des Geh- und Radweges entlang des Isebekkanals bis zum Weidenstieg. In einer darauf Bezug nehmenden Pressemitteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 23. April 2013 (Startschuss für die Bürgerbeteiligung zum Isebek-Grünzug) ist auch von einem abzustimmenden "Nutzungs- und Entwicklungskonzept für den Isebek-Grünzug" die Rede. Zur Schutzwürdigkeit und zur naturnahen Ausgestaltung des Isebek-GrünzugesPlanungen der vergangenen Jahre mit dem Ziel, umfangreiche Abholzungen, Versiegelungen und Bebauungen im Bereich des Isebek-Grünzuges vorzunehmen und die Grünanlage unterschiedlichen Interessengruppen zur Partikularnutzung zu überlassen, waren Anlass für verschiedene Stellungnahmen aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sowie für zwei erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren, wie oben dargelegt. Eine erste Stellungnahme im Jahre 2006 befasste sich mit einem seit Mai 2005 veröffentlichten Entwicklungskonzept Ise-Promenade, das sich insbesondere für die Ausholzung der ökologisch wertvollen Ufergehölze am Isebekkanal und für eine Mantelbebauung des Isebek-Grünzuges einsetzte ("Gentrifizierung"). Eine weitere Stellungnahme - zu dem 2008 erneut ausgelegten Bebauungsplan Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 - beschäftigte sich (auf den Seiten 2 - 26) am Beispiel des Isebek-Grünzuges auch mit grundsätzlichen Mängeln der Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk Eimsbüttel. Hervorzuheben ist die besondere Bedeutung der Ufergehölzsäume des Isebekkanals als Vogelbrutgebiet, als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop sowie als ökologische Ausgleichsfläche. Etwa 90 Vogel-Arten lassen sich am Isebekkanal beobachten, acht Fledermaus-Arten haben hier ihren Lebensraum. Bei den Insekten ist das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Ulmen-Zipfelfalters von besonderem Interesse. Wegen der bemerkenswerten biologischen Vielfalt und landschaftlichen Schönheit der kanalbegleitenden Grünzone wurde 2011 vorgeschlagen, zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke die Ufergehölze am Isebekkanal als "Geschützten Landschaftsbestandteil" nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Vorschläge zur naturnahen Gestaltung und zur umweltpädagogischen Nutzung des Isebek-Parks liegen seit November 2008 vor und wurden unter anderem mit Lehrkräften der Schule An der Isebek diskutiert. Seit Juni 2013 beschäftigt sich ein Arbeitskreis des Naturschutzbundes (NABU) Hamburg mit dem Isebek-Park. Der NABU beabsichtigt, sich an der naturnahen Ausgestaltung und an der weiteren Betreuung des Isebek-Parks zu beteiligen. Materialien für ein Entwicklungs- und Pflegekonzepts für den Isebek-Park wurden in ersten Schriftensammlungen und Vorauswertungen zusammengestellt. Grundsätze für die Einrichtung des Isebek-ParksDas Konzept des Isebek-Parks sollte von folgenden Gegebenheiten ausgehen: • Es gelten die Inhalte der beiden rechtsgültig beschlossenen Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" und "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!", soweit sie den Isebek-Park betreffen. • Beschlossen sind mithin "die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen" sowie "seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze". • Als "beeinträchtigende Nutzungen" sind auch Partikularnutzungen anzusehen, welche die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes mindern oder durch die Andere in ihrer ungestörten Nutzung der Öffentlichen Grün- und Erholungsanlage eingeschränkt oder behindert werden. • Die Nutzung einer Grünanlage zur Erholung setzt voraus, dass die Anlage von Störfaktoren - Immissionen - wie Lärm, Luft- und Bodenverschmutzungen frei gehalten wird. • Der Isebek-Park soll der Allgemeinheit für eine "sanfte" Nutzung zu Verfügung stehen; er ist kein Vergnügungspark und kein Sportpark. |
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