Geschützte Ufergehölze am Isebekkanal
Eimsbütteler KleinodDer Ufergehölzsaum am Isebekkanalals Gesetzlich geschützter BiotopDer Ufergehölzsaum am Isebekkanal in Hamburg-Eimsbüttel ist der ökologisch wertvollste Bestandteil des Isebek-Parks zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke. Die Einrichtung und naturnahe Gestaltung des Parks wurden von der Bezirksversammlung Eimsbüttel aufgrund eines Bürgerbegehrens beschlossen. Ein dazu aufgestellter Pflege- und Entwicklungsplan wird derzeit umgesetzt. Aufgrund seiner Naturnähe, seiner biologischen Vielfalt und seiner Bedeutung für das artenreiche Isebek-Gewässer genießt der Ufergehölzsaum besonderen Schutz. Er soll nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Schon jetzt ist er gemäß § 30 BNatSchG ein Gesetzlich geschützter Biotop. Wegen seines beachtlichen Grünvolumens hat der Ufergehölzsaum am Isebekkanal eine große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet (Grüne Lunge) und damit als klimatischer Ausgleichsraum für die umgebenden, vegetationsarmen Stadtteile. Die prächtige grüne Kulisse der Ufergehölze schafft eine wohltuende Belebung und ästhetische Aufwertung des Landschaftsbildes zwischen den eng bebauten Quartieren. Auch leistet der dichte Ufergehölzsaum einen wichtigen Beitrag zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den in seiner Wasserqualität zu verbessernden Isebekkanal. Mit seiner üppigen, naturnahen Vegetation hat der Ufergehölzsaum am Isebekkanal einen hohen Stellenwert als innerstädtische Lebensstätte für wild lebende Tier- und Pflanzenarten und für den Biotopverbund in Hamburg. Dem trägt seine Unterschutzstellung nach § 29 und § 30 BNatSchG Rechnung. GesetzesgrundlageNach § 30 Bundesnaturschutzgesetz , Absatz 1, sind
Zu den Gesetzlich geschützten Biotopen gehören unter anderem
Für natürliche und naturnahe Fließgewässer gilt unter anderem:
Für natürliche oder naturnahe stehende Gewässer (Stillgewässer) gilt unter anderem:
In der [Anleitung für die Biotopkartierung Hamburg](http://www.hamburg.de/contentblob/1159602/data/download-kartieranleitung-und-biotoptypenschluessel-fuer-diebiotopkartierung- in-hamburg.pdf) heißt es ergänzend:
IsebekkanalDer Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke ist den stehenden Gewässern zuzuordnen. Allerdings gibt es einen kontinuierlichen Abfluss zur Alster hin:
Folgende Merkmale qualifizieren den Isebekkanal und seinen Ufergehölzsaum als Gesetzlich geschützten Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz: 1. Artenreichtum des Isebek-Gewässers Mit 32 Süßwasser-Schnecken und –Muschelarten, 20 Fischarten und 17-18 beobachteten Libellenarten gehört der Isebekkanal zu den artenreichsten Gewässern des Alstersystems. Einen wesentlichen Beitrag für diesen Artenreichtum leistet die Beschattung des Gewässers durch den üppigen Ufergehölzsaum:
Einen weiteren, wichtigen Beitrag für das aquatische Ökosystem erbringt der Ufergehölzsaum durch den Eintrag von Laub und Totholz in das Gewässer. Das gilt im Besonderen für die am Isebek-Ufer häufig vorkommenden Erlen:
2. Artenreichtum des Ufergehölzsaums Mit seinen 101 Gefäßpflanzenarten, davon 52 Gehölzarten, ist auch der Ufergehölzsaum selbst überaus artenreich. Entsprechend groß ist die Artenvielfalt bei den näher untersuchten Tiergruppen, die vor allem auch im Ufergehölzsaum und in den von ihm beschatteten Gewässerbereichen vorkommen: 8 Fledermausarten sowie 88 Vogelarten, davon 36 als Brutvögel. 3. Naturnähe des Ufergehölzsaums Die Einstufung des Ufergehölzsaums als "wertvoll (6)" bei der amtlichen Biotopkartierung Hamburg beruht vor allem auch auf seiner besonderen Naturnähe. Dazu heißt es in den Erhebungsbögen (1, 2) der Biotopkartierung unter anderem:
Das Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung des Ufergehölzsaums, wie sie für den Pflege- und Entwicklungsplan für den Isebek-Park beschlossen wurde, wird die Naturnähe dieser "urbanen Wildnis" im Sinne des § 30 BNatSchG weiter erhöhen. Umsetzung des Schutzes nach § 30 BundesnaturschutzgesetzDie naturschutzfachliche Feststellung des Schutzstatus des Ufergehölzsaums am Isebek-kanal, wie oben dargelegt, hat sofortige Konsequenzen für den Umgang mit diesem Biotop. Denn nach dem neuesten Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz
Der Ufergehölzsaum am Isebekkanal ist daher bereits jetzt als Gesetzlich geschützter Biotop nach § 30 BNatSchG zu behandeln und entsprechend von beeinträchtigenden Nutzungen frei zu halten. |
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