Stadtnaturschutz am Isebek
Naturschutz in der Stadt: das Isebek-ModellDer Ufergehölzsaum am Isebekkanal in Hamburg-Eimsbüttel Wichtigste Ziele des vom Hauptausschuss der Eimsbütteler Bezirksversammlung am 13. August 2009 beschlossenen Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" sind: " ... die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke, seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen, ... seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze ..." Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Freien und Hansestadt Hamburg hat inzwischen zugesagt, die Bekanntmachung der Flächen am Isebek im Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter dem Namen Isebek-Park zu unterstützen. Geprüft werde auch, den hochwertigen Ufergehölzsaum in das Biotopverbundsystem aufzunehmen und entsprechend planerisch zu sichern. Zur operationalen Umsetzung des Schutzes des ökologisch und landschaftlich wertvollen Ufergehölzsaums schlägt die ISEBEK-INITIATIVE dessen Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz vor. Auch der zwischenliegende Isebekkanal sollte in das Schutzgebiet einbezogen werden. A. Gesetzliche VorgabenDas Bundesnaturschutzgesetz führt in § 20 Absatz 2 sieben gesetzliche Optionen auf, Teile von Natur und Landschaft zu schützen. Eine dieser Optionen, Nr. 7, ist der geschützte Landschaftsbestandteil. Er wird in § 29 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz näher definiert: "Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken." Alle vier im Gesetz genannte Schutzgründe treffen auf den Ufergehölzsaum des Isebekkanals zu. 1. Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des NaturhaushaltsDer Isebek-Grünzug mit seinem zentralen Ufergehölzsaum liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil, der mit Grün- und Freiflächen unterversorgt ist. Diese Stadtteile sind auf der Karte des Hamburgischen Landschaftsprogramms (LAPRO) überwiegend als Entwicklungsbereich Naturhaushalt gekennzeichnet: In ihnen "ist die Belastungssituation (Immissionen, Überwärmung) stark erhöht ... Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist in diesen Bereichen stark eingeschränkt" (LAPRO, S. 90). Entwicklungsziele sind daher unter anderem die "Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen ... Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien ..." (LAPRO, S. 91). Der dicht begrünte Ufergehölzsaum am Isebekkanal hat insoweit große Bedeutung für die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Eimsbütteler Kerngebiet. 2. Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und LandschaftsbildesDie prächtige grüne Kulisse des Ufergehölzsaums am Isebekkanal Die große Wertschätzung, die der Uferwald am Isebekkanal bei der Bevölkerung genießt, lässt sich auch ablesen an der übergroßen Zahl von 12.600 Unterschriften für das Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" und an der mit rund 70 Prozent überwältigenden Zustimmung zu dem Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!". Die Unterschutzstellung des Ufergehölzsaums am Isebekkanal als Geschützter Landschaftsbestandteil hat damit auch eine besondere demokratische Legitimation. 3. Abwehr schädlicher EinwirkungenDie Ufergehölzsäume des Isebekkanals sind Gewässerrandstreifen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Dort heißt es in § 38 Absatz 1: "Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen." Und in Absatz 4: "Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen nach Absatz 1 erhalten." Der Gewässerzustand des Isebekkanals ist durch gelegentlich auftretende Überläufe des Mischwassersielsystems und potenziell auch durch Stoffeinträge des Oberflächenwassers belastet. Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG hat sich die Stadt Hamburg für Gewässer wie den Isebekkanal als Ziel gesetzt: ein "gutes ökologisches Potenzial [bis 2015] und ein guter chemischer Zustand". Eine der Maßnahmen, dies zu erreichen, ist die "Erhaltung und Schaffung von Gewässerrandstreifen". Die Ufergehölzsäume leisten mithin einen wichtigen Beitrag zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den in seiner Wasserqualität zu verbessernden Isebekkanal. 4. Bedeutung als Lebensstätte wild lebender Tier- und PflanzenartenAuf den Der Isebek-Grünzug ist somit eine schutzwürdige Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an innerstädtischen Gewässern sind wichtig für die biologische Vielfalt, denn sie werden von Tieren als Durchgangskorridore zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Um die so mögliche Biotopvernetzung dauerhaft zu gewährleisten, sind gemäß § 21 Bundesnaturschutzgesetz "die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können." Ufergehölzsaum und Isebekkanal haben daher eine besondere Bedeutung als innerstädtische Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten und als Teil des Hamburger Biotopverbundes. B. Beispiele "Geschützter Landschaftsbestandteile" in DeutschlandDer Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein wertvolles Instrument des kleinräumigen Natur- und Landschaftsschutzes, hat aber in Hamburg bisher wenig Beachtung gefunden. Zur besseren Beurteilung seiner Schutzfunktion seien hier einige Beispiele seiner Anwendung in anderen Regionen Deutschlands mitgeteilt. Einige Geschützte Landschaftsbestandteile in Berlin Grünanlage Hallesche Straße / Möckernstraße (Friedrichshain-Kreuzberg) 0,70 ha Birkenhaag (Steglitz-Zehlendorf) 5,00 ha Krugpfuhl Buchholz (Pankow) 1,85 ha Teich Hansastraße (Pankow) 4,50 ha Luch an der Margarethenhöhe (Lichtenberg) 2,50 ha Einige Geschützte Landschaftsbestandteile in der Bundesrepublik Deutschland Henneteiche (Erfurt) 0,9 ha Mühlenberg (Brodowin, NO-Brandenburg) 1,5 ha Goldgrube (Speyer) 7,8 ha Hangquellmoor (Leutra, Thüringen) 0,5 ha Winterling - Edellaubholzwald (Jena) 4,7 ha Michaelsberger Garten (Bamberg) 5,8 ha Wäldchen - Der neue Hof (Weimar) 6,8 ha Laichgewässer Lütten Klein (Rostock) 3,0 ha Die registrierten Geschützten Landschaftsbestandteile liegen sowohl in als auch außerhalb von Städten. Ihre Größe variiert zwischen 0,5 und 7,9 Hektar. C. Ufergehölzsaum und Isebekkanal als Geschützter Landschaftsbestandteil
Beide Varianten liegen im mittleren Streubereich der in anderen Teilen Deutschlands registrierten Geschützten Landschaftsbestandteile (s. Abschnitt B). Die Variante 2 (Ufergehölzsaum einschließlich Isebekkanal) erscheint insbesondere darum sinnvoll, weil der Isebekkanal Lebensraum zahlreicher Wasservögel und Insekten und bevorzugtes Nahrungsrevier der kleinen Fledermausarten (Mücken-, Zwerg-, Rauhaut-, Wasser- und Teichfledermaus) ist. Mit der Ausweisung eines Geschützten Landschaftsbestandteils wäre der Bezirk Eimsbüttel, dem bisher ein Naturschutzgebiet fehlt, wohl der erste Bezirk in Hamburg, der diese in der Hansestadt offenbar noch nicht genutzte Option des Naturschutzes einsetzen würde, um einem ökologischen und landschaftlichen Kleinod des Bezirks den ihm gebührenden Schutz zu geben. |
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