Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!":
Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zu
Ein faires Verfahren bei dem ersten Bürgerentscheid im Bezirk Eimsbüttel - "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" - erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt.
Für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokratische Abstimmung ist von Gesetzes wegen ein Informationsheft vorzubereiten, das dem Stimmzettel beiliegt, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute sollen ihren Textbeitrag - die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens - innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen, die zusammen mit der Frage des Bürgerentscheids auf einem Stimmzettel stehen und mit dieser in Form einer Stichfrage abgestimmt werden soll. Den Bezirksabgeordneten liegt demgegenüber die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Abfassung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und haben diese Kenntnis den Vertrauensleuten voraus.
Seit Mitte März laufende Bemühungen der Vertrauensleute, mit der Bezirksabstimmungsleitung und dem Bezirksamtsleiter eine faire Regelung zu vereinbaren, die die Chancengleichheit beider Verfahrensparteien wahrt, scheiterten an der fehlenden Bereitschaft des Bezirksamtes, auf die Vorschläge der Vertrauensleute konstruktiv einzugehen. So misslang auch der Versuch der Vertrauensleute, den abzusehenden, autoritären "Durchmarsch" des Bezirksamtes noch dadurch zu verhindern, dass sie die Bezirksversammlung selbst, in der Sitzung am 29. April 2010, ersuchten, ein faires Abstimmungsverfahren zu ermöglichen.
Ein am 4. Mai eingegangener Brief der Bezirksabstimmungsleitung ignoriert jedoch alle Vorschläge der Vertrauensleute und weist sie an, spätestens bis zum 12. Mai ihre Beiträge zum Informationsheft im Bezirksamt abzugeben. Die den Vertrauensleuten unbekannte Fragestellung der Bezirksversammlung, die seit dem Zulässigkeitsbescheid vom 3. März 2010, also seit zwei Monaten, hätte formuliert werden können, wird von der Bezirksabstimmungsleitung punktgenau erst zum Abgabetermin der Textbeiträge am 12. Mai angefordert.
Die sich aufdrängende Frage nach der Professionalität und Neutralität der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung stellt sich auch bei den festgestellten Merkwürdigkeiten bei der Gültigkeitsüberprüfung und Auszählung der Unterschriften zum laufenden Bürgerbegehren nach der Erstabgabe von Unterschriftslisten am 26. Oktober 2009. Nach Schätzung der Vertrauensleute wurden dabei über 500 gültige Unterschriften fälschlich als ungültig bewertet. Nach monatelangen, vergeblichen Nachfragen bei der Bezirksabstimmungsleitung und beim Bezirksamtsleiter wurde auch hierzu die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 29. April 2010 um Unterstützung gebeten.
Am 4. Mai traf nun ein Schreiben des Bezirksamtsleiters ein, wonach das Bezirksamt die Fragen der Vertrauensleute weiterhin nicht beantworten will, da der Amtsleiter trotz der vorgelegten Beweise "keinerlei Anlass zu Beanstandungen" sieht. Die Bemühungen der Vertrauensleute, die festgestellten Verfahrensfehler bezirksintern aufzuklären, sind somit gescheitert. Über das weitere Vorgehen in der Sache wird die Bürgerinitiative in Kürze eine Entscheidung treffen.
Die "Arroganz der Macht", die von den behördlichen und politischen Macht-habern im Bezirk Eimsbüttel offen zur Schau gestellt wird, zeigt einmal mehr, wie wichtig dieser Bürgerentscheid ist, um grundlegende Änderungen der politischen Kultur vor Ort in Gang zu setzen: für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!