Eimsbüttler Appell
Eimsbüttler Appellzum Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel! Der Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" am 1. Juli 2010 gibt Ihnen erstmals die Möglichkeit, bei einer wichtigen Entscheidung im Bezirk Eimsbüttel selbst mitzubestimmen. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung.
STOPPT DEN GRÜNFRAß IM BEZIRK EIMSBÜTTEL!Fünf gute Gründe für Ihr JA ZUM ERSTEN EIMSBÜTTLER BÜRGERENTSCHEID:1. Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"Hände weg vom Isebek!", so hieß das Bürgerbegehren, mit dem mehr als 12.000 Eimsbüttler im Herbst 2008 einen Bürgerentscheid beantragten. Sie setzten sich damit ein für die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und Privatisierung. Eines der Hauptziele des Bürgerbegehrens war, die schöne Gewässerlandschaft und ökologisch wertvolle Gehölzbiotope zwischen Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke vor der Zerstörung zu bewahren. Denn dort soll ein überdimensionaler Bürokomplex mit Fastfood-Restaurant und Tiefgarage gebaut werden. Doch Bezirksamt und Bezirksversammlung verhinderten die Durchführung des von so vielen Eimsbüttlern beantragten Bürgerentscheids und entwickelten dabei einen unglaublichen Einfallsreichtum. Zweimal stimmte die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren formal zu und beendete damit vorzeitig das Bürgerbegehrensverfahren. Zweimal versuchte die Bezirksversammlung anschließend, ihren eben gefassten Beschluss im wichtigsten Punkt zu revidieren: dem Bau des Fastfood-Büro-Komplexes. Und zwei Gerichtsinstanzen mussten sich mit der rechtswidrigen Veränderung des Bürgerbegehrenstextes durch das Bezirksamt befassen, das aus den Hauptforderungen des Bürgerbegehrens unverbindliche Empfehlungen machen wollte. Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" soll nun das beschämende Hin und Her der Mandatsträger beenden und fordert die Bezirksversammlung auf, ihr Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein weiteres Mal zu brechen. 2. Für die vollständige Erhaltung des Grünzuges am Isebekkanal und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und PrivatisierungDer Isebekkanal liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil mit wenigen Grün- und Freiflächen. Die vielen Hauptverkehrsstraßen bringen eine hohe Schadstoffbelastung der Luft. Der Isebek-Grünzug hat deshalb große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, als klimatischer Ausgleichsraum und als wohnungsnaher Erholungsbereich; er ist die "Grüne Lunge" des Eimsbüttler Kerngebiets. Mit der Errichtung eines riesenhaften Fastfood-Büro-Komplexes samt Tiefgarage am Isebekkanal würde eine große Grün- und Freifläche dauerhaft versiegelt und privatisiert werden. Sie ist derzeit noch - im geltenden Baustufenplan - als "geplante Öffentliche Grünanlage" ausgewiesen. Planungen für weitere Rodungen und Bebauungen im Bereich des Isebek-Grünzuges liegen vor. Deshalb sagt unser Bürgerbegehren: "Wehret den Anfängen!". 3. Für den Schutz ökologisch wertvoller Gehölzbestände als Teil des grünen Biotopverbundes in HamburgEtwa 90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten, acht Fledermausarten haben hier ihren Lebensraum. Der Isebek-Grünzug ist eine schutzwürdige Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an Kanälen oder U-Bahndämmen haben für die biologische Vielfalt eine große Bedeutung und werden von Tieren als Durchgangskorridore zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Über den kleinen, aber wichtigen Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke steht der Isebek-Grünzug in Verbindung mit dem ökologisch ebenfalls wertvollen Grünzug, der sich am U-Bahndamm Richtung Schlump hinzieht. Die Rodung der Gehölze vor dem Bahnhof und ein querstehender Bürokoloss würden diesen wichtigen Biotopverbund zerstören. 4. Für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am U-Bahnhof HoheluftbrückeWegen ihrer überragenden kulturhistorischen Bedeutung steht die gesamte Wohnblockbebauung im Umfeld des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke bis hin zur Bogenstraße unter Denkmalschutz bzw. "Ensembleschutz". In den Jahren 1924 bis 1929 von führenden Hamburger Architekten erbaut, sind die Klinkerbauten in ihrer stilistisch bemerkenswert einheitlichen Gestaltungsweise einmalig in Hamburg. Sie bilden die Typlokalität des "Neuen Bauens" der Weimarer Zeit in Hamburg. Die über Schlankreye und Kaiser-Friedrich-Ufer auf den U-Bahnhof zulaufende Bebauung endet auf beiden Seiten jeweils mit einem sorgfältig gestalteten, turmartigen Abschlussbau unmittelbar vor dem Bahnhof und lässt diesen ausdrücklich frei. Es ist daher widersinnig, hier von einer "Baulücke" zu sprechen. Denn die eindrucksvollen Abschlussgebäude der Klinkerbebauung und der dazwischen gelegene Freiraum mit dem Bahnhof sind zusammengehörende Bestandteile eines ausgewogenen städtebaulichen Ensembles. In diesen Freiraum nun einen Bürokoloss zu setzen, dessen Volumen 4 bis 10 mal so groß ist wie das Volumen der dann ihrer Wirkung beraubten Klinker-Kopfbauten, wäre eine Bausünde, die ein zusammenhängendes städtebauliches Kulturdenkmal zerstören würde. Das gilt auch für leicht reduzierte Bauvarianten des Bezirks: der Koloss bleibt ein Koloss. 5. Für eine menschenfreundliche Gestaltung des U-Bahnhof-UmfeldesDer Blick vom U-Bahnsteig auf die Isebek-Gewässerlandschaft mit ihren naturnahen Gehölzbiotopen sollte unbedingt erhalten bleiben und nicht durch eine den Bahnhof verdunkelnde Gebäudewand verstellt werden. Dringend umgestaltet werden muss allerdings der Nordbereich zwischen Bahnhof und Hoheluftbrücke, den der Bezirk über Jahre verwahrlosen ließ. Hier sollte ein großzügiger, heller Bahnhofsvorplatz als öffentlicher Verkehrs- und Begegnungsraum entstehen, ergänzt durch eine Parkanlage für Fahrräder. Ein übergroßes Bürohochhaus unmittelbar am Bahnhofseingang würde dies nicht zulassen. Der schmale Durchgang vor dem Bahnhof läge fast den ganzen Tag über im Schatten. Darüber können auch die geschönten Werbebilder des "Hoheluftkontors" - mit der Sonne im Norden - nicht hinwegtäuschen. Der auf diesen Bildern als grüne Vordergrundkulisse verwendete Uferwald des Isebekkanals ist im Bebauungsplan nicht als Grünfläche gesichert und für den Bezirk noch immer eine "Straßenverkehrsfläche". So wie in den siebziger Jahren. Damals sollte der Isebekkanal zugeschüttet werden und einer Stadtautobahn weichen. Mit dem Kampfruf "Hände weg vom Isebek!" wehrten sich die Eimsbüttler erfolgreich gegen diese Zumutung und konnten am 8. Juni 1974 ein großes "Er-Volksfest" am Isebek-Ufer feiern. Auf ein solches Fest mit Ihnen freuen wir uns schon, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, am 1. Juli 2010 Ihre Kreuze an der entsprechenden Stelle auf dem Stimmzettel gemacht haben. Denn: Das Isebek-Ufer soll grün und KOLOSS-FREI bleiben!
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