Isebek-Initiative gewinnt Bürgerentscheid
Eimsbüttler Bürger entschieden für die Natur und gegen einen Büroklotz am IsebekkanalMit einer überzeugenden Mehrheit von rund 70 Prozent der gültigen Stimmen haben die Eimsbüttlerinnen und Eimsbüttler am 1. Juli 2010 in einem Bürgerentscheid das Ansinnen ihrer Bezirkspolitiker zurückgewiesen, die naturnahe Gewässerlandschaft am Isebekkanal und das denkmalgeschützte Klinker-Ensemble am U-Bahnhof Hoheluftbrücke mit einem riesigen Büroklotz verunstalten zu lassen. Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hat die Abstimmungen des Bürgerentscheids mit mehr als zwei Dritteln der gültigen Stimmen eindeutig gewonnen. Hauptgrund für dieses unterschiedliche Stimmverhalten der Abstimmenden war offenbar die irreführende Fragestellung der Bezirksversammlungs-Vorlage. Denn sie bezog sich nicht nur auf den eigentlichen Gegenstand des Bürgerbegehrens, nämlich auf die geplanten Rodungen und Bebauungen vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Vielmehr enthielt die Vorlage der Bezirksversammlung die Fragestellung eines früheren Bürgerbegehrens - "Hände weg vom Isebek!" -, dessen Abstimmung das Bezirksparlament zuvor zweimal durch vorgetäuschte Zustimmung verhindert hatte. Das trotz aller Täuschungsversuche Dieselbe Gruppe von CDU-Funktionären, zu der auch der Immobilienhändler und Fraktionsvorsitzende Michael Westenberger zählt, hat nun nach dem verlorenen Bürgerentscheid erneut eine Desinformationskampagne gestartet, mit der sie den eigenen, eklatanten Misserfolg sowie den Sieg und die Legitimität des Bürgerbegehrens kleinzureden versucht. Wurde die Abstimmungsbeteiligung von gut 23 % beim Bürgerentscheid vor der Auszählung der Stimmen von der örtlichen CDU noch als "durchschnittlich" und "üblich" bezeichnet, so spricht die CDU nun, nach Bekanntwerden ihrer Niederlage, von einer "geringen Wahlbeteiligung". Gleichzeitig sind "Verfassungsexperten" und die Mittelstands- und Wirtschaftvereinigung der CDU Hamburg (MIT) auf den Plan getreten, die die Festsetzung einer höheren Abstimmungsbeteiligung - eines Quorums - bei Bürgerentscheiden fordern. Über Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren lässt sich trefflich streiten. Im konkreten Fall des Eimsbüttler Bürgerentscheids würde eine höhere Abstimmungsbeteiligung den Gegnern der direkten Demokratie indes nicht weiterhelfen. Geht man einmal von einem Abstimmungsquorum von 40 % der Wahlberechtigten des Bezirks aus - eine der Zahlen, die der CDU-Politiker Ulrich Karpen vorschlug und die noch über der Wahlbeteiligung von 34,7 % bei den Europawahlen 2009 in Hamburg liegt - so ergibt eine einfache Dreisatzrechnung Folgendes: Die Bezirksversammlung Eimsbüttel würde bei einer Abstimmungsbeteiligung von 40 % erst dann eine Mehrheit von einer Stimme erhalten, wenn neben den bisher 45.183 Teilnehmern am Bürgerentscheid, von denen rund 70 % für das Bürgerbegehren und rund 30 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmten, weitere 33.243 Wahlberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen würden, die dann aber mit nur 25 % für das Bürgerbegehren und mit 75 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmen müssten. Das eindeutige Abstimmungsergebnis vom 1. Juli müsste sich also mehr als umkehren. Eine derartige Annahme ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Auch die Zahlenspiele der CDU können daher nicht über die Tatsache hinwegtäuschen: Die Eimsbüttler sind mit großer Mehrheit für die Erhaltung der Natur und für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am Isebekkanal, aber gegen den erdrückenden, von der CDU herbeigesehnten Büroklotz. Das eindeutige Ergebnis des Eimsbüttler Bürgerentscheids ist ein klarer HANDLUNGSAUFTRAG AN DAS BEZIRKSAMT EIMSBÜTTEL, nun unverzüglich die positiven Zielsetzungen des Bürgerentscheids planerisch und praktisch umzusetzen. Durch den Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wurden jene Teile des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" noch einmal ausdrücklich bestätigt, die den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal betreffen. Handlungsauftrag des aktuellen Bürgerentscheids in diesem Bereich ist mithin:
Im Verbund damit sind auch alle anderen am 13.8.2009 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossenen Zielsetzungen des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" umzusetzen, wie sie bereits weitgehend in dem "Verfahrensbericht zur Umsetzung des Bürgerbegehrens 'Hände weg vom Isebek!'" des Bezirksamtes Eimsbüttel für die Hauptausschuss-Sitzung vom 15.10.2010 enthalten sind:
Ad hoc sollten unverzüglich die vom Bezirksamt als "Schandflecke" geduldeten Verwahrlosungen im Bereich des erweiterten Isebek-Grünzuges durch entsprechendes Verwaltungshandeln behoben werden, insbesondere:
Zu den beiden letztgenannten Punkten liegen der Bezirksverwaltung bereits Anfragen und Vorschläge der ISEBEK-INITIATIVE vor. Lesen Sie dazu: ROLL BACK AN DER ALSTER: In Hamburg wollen konservative Politiker und Medien die Bürgerentscheide einschränken |
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